vergleich während der Wohlverhaltensperiode

18. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
antoni79
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
vergleich während der Wohlverhaltensperiode


Hallo
Ich habe Verbraucherinslovenz angemeldet schon seit einem Jahr. Ich habe ungefähr 8 Gläubiger, die ich angeschrieben, da ich durch einen Privatkredit von der Familie versuche mich von den Schulden zu befreien.

Auf mein Schreiben hat sich jetzt ein Gläubiger gemeldet, der mit einer Einmalzahlung keine weiteren Forderungen an mich stellen möchte.

Nun ist meine Frage, ob ich das machen soll? Geht das überhaupt. Wird dann zumindest dieser Eintrag von diesem Gläubiger im Schuldenregister gelöscht.

Wäre dankbar für eure Hilfe.

Viele Grüße

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen