Hallo,
ich bräuchte euren Rat.
Mein Freund hat vor seine Schulden zu bereinigen. Nun haben wir an das zuständige Amtsgericht eine Anfrage gesendet, um die vollstreckbaren Titel auflisten zu lassen. Zu unserer Überraschung wurde uns mitgeteilt, dass die Unterlagen aus den Jahren 2000 - 2002 vernichtet wurden! Wir aber Zahlen momentan Raten an einen Gläubiger, dessen vollstreckbarer Titel aus dem Jahr 2002 und von dem besagten Amtsgericht stammt.
Hat der Gläubiger jetzt überhaupt noch ein Anrecht auf die Zahlungen?
Klar, es gab mal einen Titel, aber es gibt keine Unterlagen mehr dazu.
Oder kann der Gläubiger vllt. sogar seine Ansprüche neu geltend machen, weil er jetzt die Zeit über gezahlt hat?
-----------------
""
vollstreckbare Titel liegen nicht beim AG vor
22. Juli 2010
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juli 2010 | 16:46
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
vollstreckbare Titel liegen nicht beim AG vor
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. Juli 2010 | 18:56
Von
Status: Schüler (154 Beiträge, 67x hilfreich)
Der Gläubiger wird sicher noch den Titel haben und mit dem kann er auch weiterhin agieren (30 Jahre lang vollstrecken etc).
Wie beim Amtsgericht die Aufbewahrungsfristen ihrer Unterlagen vorgeschrieben ist, kann ich nicht sagen. Aber der Titel hat bis zu 30 Jahren seine Gültigkeit/Verjährungsfrist
-----------------
""
#2
Antwort vom 22. Juli 2010 | 20:06
Von
Status: Schüler (171 Beiträge, 70x hilfreich)
quote:
Wie beim Amtsgericht die Aufbewahrungsfristen ihrer Unterlagen vorgeschrieben ist, kann ich nicht sagen.
Logischerweise beträgt die Aufbewahrungsfrist 30 Jahre. Die Urschrift der Titel gibt es also mit absoluter Sicherheit noch.
Selbst wenn der Gläubiger seinen Titel nicht mehr hätte, könnte er ohne Probleme eine weitere vollstreckbare Ausfertigung beantragen.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.150
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten