wann an Insolvenzverwalter zahlen?

2. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Harry12
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 26x hilfreich)
wann an Insolvenzverwalter zahlen?

Hallo. Ich teile jeden Monat meinem Insolvenzverwalter meinen Gehaltseingang mit, da dieser immer unterschiedlich ist. Ich frage Ihn dann, was ich an Ihn überweisen muß. Leider läßt der Verwalter sich immer viel Zeit zu antworten (bis zu 3 Wochen). Wie lange muss ich das Geld aufbewahren? Was ist, wenn ich es schon ausgegeben habe?

Danke für Eure Antworten!!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2012 01:25:19
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
warum sich unnötig Gedanken machen? - Man ziehe sich aus dem Internet die aktuelle Pfändungstabelle runter.
Sieht jeden Monat, nach Gehaltseingang nach, wieviel abzuführen wäre und überweist dies auf das Konto vom Insolvenzverwalter. - Die Lohnabrechnung wird sicherlich ja an den Insolvenzverw.geschickt - und so teilt man ihm mit: .... lt.Pfändungstabelle....Betrag XY € überwiesen. Der Insolvenzverwalter wird sich schon melden, wenn der Betrag falsch ist.
Bei Ihrer derzeitigen Situation, würde ich, wenn er sich nicht meldet, das Geld solange aufheben, nicht einfach ausgeben. Sie wissen ja, das Sie den Betrag zahlen müssen.
Ich muss mich selbst darum kümmern. Meiner schreibt mich höchstens 1x im Jahr an. - Musste mir selbst die Pfändungstabelle besorgen - und muss auch selbst jeden Monat nachsehen.
Zudem fällt eine Quartalsabrechnung, sowie ein Jahresabschluss an. Alles erledige ich mit Belegen selbst.
Also, nicht mehr warten, selber machen. Der InsoV. wird sich über die ihm abgenommene Arbeit freuen. - Sie können ihn ja auch fragen, damit Sie nicht immer so lange auf seine Post warten.

alles Gute

mit Gruß
palev271

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"Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer"

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#2
 Von 
wahan
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

hallo, ich verstehe eigentlich nicht, wieso Sie sich um die ordnungsgemäße
Abführung der Pfändungssumme kümmern müssen. Mein Arbeitgeber überweist monatlich die entsprechende Summe auf das Treuhandkonto. Ich muss dem Insolvenzverwalter lediglich eine Kopie meiner Gehaltsbescheinigung schicken.
Ich würde aber ansonsten auch nicht warten, bis der Insolvenzverwalter sich meldet, besser sofort bezahlen.
lg wahan

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