warum wird der Gutachter auto. Insolvenzverwalter?

22. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
jkanuff
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 196x hilfreich)
warum wird der Gutachter auto. Insolvenzverwalter?


Hallo zusammen,

wo hat eigentlich der Gesetzgeber die praktitierte Unsitte geregelt, das der Gutachter in einem Insolvenzverfahren automatisch auch Insolvenzverwalter wird?

Damit wird doch ein gewünscht sachlich richtiges und neutrales Gutachten zum Spielball der wirtschaftlichen Eigeninteressen des Gutachters, der aufgrund seines eigenen Gutachtens den durch diese Praxis mit dem Gutachten sowieso nur angestrebten luktativen Auftrag als Insolvenzverwalter zu bekommen,

denn die Gutachtertätigkeit wird ja so misserabel vergütet (max. 85.- wenn ich das JVEG richtig verstanden habe) das diesen Job sonst freiwillig kein durchschnittlich fähiger (Fach-) Anwalt übernehmen würde,

da sieht mir die Vergütung eher nach auch noch bezahlter Aquise für den eigenen Wirtschaftsbetrieb aus!

Gruß

Jürgen

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37 Antworten
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#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
wo hat eigentlich der Gesetzgeber die praktitierte Unsitte geregelt, das der Gutachter in einem Insolvenzverfahren automatisch auch Insolvenzverwalter wird?


Nirgends. Aber warum soll das Gericht jemanden bestellen, der sich erst noch intensiv einarbeiten müsste. Da ist es für alle Beteiligten besser, wenn da eine gewisse Kontinuität gibt.

quote:
Damit wird doch ein gewünscht sachlich richtiges und neutrales Gutachten zum Spielball der wirtschaftlichen Eigeninteressen des Gutachters, der aufgrund seines eigenen Gutachtens den durch diese Praxis mit dem Gutachten sowieso nur angestrebten luktativen Auftrag als Insolvenzverwalter zu bekommen,


Sie drehen sich mal wieder im Kreis. Man hat Ihnen doch schon lang und breit erklärt, dass ein Gutachter im Hinblick auf seine spätere Vergütung als IV gar nichts davon hat, wenn er etwas falsches ins Gutachten schreibt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jkanuff
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo Eidechse,

quote:
Da ist es für alle Beteiligten besser, wenn da eine gewisse Kontinuität gibt.


mit "unter allen Beteiligten" können dabei aber nur die beim Gericht Beteiligten gemeint sein, nicht der Schuldner, denn der ist selbstverständlich an einem sachlich richtigen und qualifizierten Gutachten interessiert

und würde, wie ich und jeder andere realistisch denkende Mensch, nie akzeptieren, das ein gerichtlich bestellter Gutachter
die unter diesen Umständen automatisch und natürlich vorhandenen Interessenkonflikte mit eigenen wirtschaftlichen Interessen,
als vom doch selbstverständlich nicht total verblödeten und betriebsblinden Gesetzgeber gewollt ansehen.

quote:
dass ein Gutachter im Hinblick auf seine spätere Vergütung als IV gar nichts davon hat, wenn er etwas falsches ins Gutachten schreibt


das ist in der Realität schlicht und einfach falsch wie ich aus dem eigenen Verfahren weis!

Gruß

Jürgen




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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

Mensch Jürgen, können oder wollen Sie das nicht verstehen? Der Gutachter (der bei Eröffnung Insolvenzverwalter wird) hat nichts davon, ein falsches Gutachten zu erstellen.

Stellt er als Gutachter fest, dass Eröffnungsgründe vorliegen und die Masse ausreicht, die Kosten des Verfahrens zu decken und dem ist aber gar nicht so, dann kriegt der Gutachter - dann Insolvenzverwalter - maximal noch seinen gequotelten Anteil an den vorhandenen Barmitteln. Wenn wie in Ihrem Fall die Bank Absonderungsrechte geltend macht, dann fällt die Masse nicht besonders üppig aus, zumal der IV dann nur den Massebeitrag von 4 % bekommt. Die Vergütung, die sich daraus errechnen ließe, stünde zum zu betreibenden Aufwand in absolut keinem Verhältnis.

Wenn das alles sich so verhält wie Sie behaupten, dann würde ICH als Gutachter eher sogar dazu neigen, einen Eröffnungsgrund abzulehnen bzw. das Vorhandensein einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse bezweifeln, was mich zu dem Schluss führt, dass dem Eröffnungsantrag nicht stattzugeben ist. Bevor ich mich als potentieller IV mit dieser Gemengelage herumärgern muss für einen vergleichsweise lächerlichen Profit, versuche ich doch alles Mögliche, damit dieser Kelch an mir vorbeigeht.

Ich neige folglich dazu, die Einschätzung des Gutachters zu teilen. Keiner halst sich unnötig Arbeit auf, wenn er daran so gut wie nichts verdient...

Mal so nebenbei: Wann würden Sie denn ein Gutachten als "sachlich richtig und qualifiziert" betrachten? Wenn es die Wahrheit wiedergibt oder nur, wenn es Ihnen gerade in den Kram passt?

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jkanuff
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo InsoFlo,

wenn es so wäre wie Sie meinen würde es sicherlich keinen Sinn machen, gerade bei Ihrer Einstellung mir gegenüber,
damit ist mir mittlerweile auch mein Zeit zu schade.

Ich möchte auch nicht die alten Diskussion neu beleben,
das hat schon damals nichts gebracht,

sondern ich hatte eine ganz konkrete Frage gestellt.

Der Interessenkonflikt ist jedoch eindeutig vorhanden und nicht von der Hand zu weisen und ich frage mich ernsthaft wieso der Gesetzgeber dies unter den vorliegenden zweifelhaften Bedingungen entweder genehmigt aber zumindest nicht verboten hat.

Wenn Sie oder jemand anders hier Interesse an einer telefonischen Aufarbeitung von meinungsverschiedenheiten interssiert ist dann möge er mir ein PM zusenden.
Ich rufe gerne an oder sende Ihnen meine Telefonnummer dafür.

Gruß

Jürgen



-- Editiert jkanuff am 22.10.2012 14:45

-- Editiert jkanuff am 22.10.2012 14:52

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

Hallo Jürgen,

für meine "Einstellung Ihnen gegenüber" haben in erster Linie Sie selbst gesorgt - fallen Sie doch nunmehr schon seit Monaten dadurch auf, dass Sie Fragen über Fragen stellen und Antworten, die Ihnen nicht in den Kram passen, als falsche oder wenigstens fragwürdige Antworten bezeichnen. Ich bin es ehrlich gesagt müde, über Sinn oder Unsinn Ihrer Vorgehensweise zu diskutieren oder gar mich mit Ihnen telefonisch zu etwas auszutauschen, was Sie trotz intensivster Versuche sowohl meiner selbst als auch von Eidechse und aller anderen Forennutzer nicht kapieren können oder wollen. Dazu ist mir meine Zeit mittlerweile auch zu schade. Was ich von Ihnen halte, habe ich Ihnen vor einigen Wochen schon mehr als direkt ins virtuelle Gesicht gepfeffert. Für mich sind und bleiben Sie ein Querulant, der sich vom System verfolgt fühlt, und alle bösen Institutionen dieser Welt sind nur gegen Sie und Sie selbst können gar nichts dazu - aber lassen wir das.

Warum der Gesetzgeber es zugelassen hat, dass der Gutachter später IV werden darf, hat Ihnen Eidechse bereits erläutert und liegt - sofern man seinen Grips auch mal zu etwas anderem gebraucht, als nur Verschwörungstheorien auszuhecken - auch auf der Hand: Wozu sollte sich ein Dritter erst umständlich in die Materie einarbeiten, die ein anderer bereits einer Begutachtung unterzogen hat? Oder fahren Sie mit Ihrem Auto etwa auch in Werkstatt A und lassen sich dort sagen, was kaputt ist, um das Fahrzeug dann in Werkstatt B reparieren zu lassen? Das würden Sie kaum tun, selbst wenn der Kostenvoranschlag der Werkstatt A Sie keinen Cent kostete. Der "Kostenvoranschlag" (Gutachten) des Gutachters ist aber nicht gratis. Unter anderem deswegen sieht das Gericht sinnigerweise davon ab, einen zweiten ins Benehmen zu setzen, der dann von vorne anfangen darf, während der erste schon Bescheid weiß, auf was er zu achten hat...

Ihr Angebot, mich telefonisch mit Ihren Argumenten auseinanderzusetzen, muss ich dankend ablehnen. Meine Lebenszeit ist mir dafür einfach zu schade. Außerdem heiße ich nicht Don Quijote, denn Ihrer Beratungsresistenz beizukommen, käme dessen berühmtem Kampf gegen die Windmühlen gleich.

VG
InsoFlo

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jkanuff
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo InsoFlo,

auffällig ist in diesem Forum speziell das sich doch sehr viele Interessenten die Postings zwar anschauen aber nur sehr wenige Person tatsächlich antworten, und diese unverkennbar eigene Vorurteile pflegen statt sachlich und kompetent in der Sache zu antworten.

Echte Hilfe leisten zu wollen kann nach Ihren Äusserungen auch nicht Ihre Absicht sein.


Wenn Ihnen Ihre Zeit für so was zu schade ist

und Sie Ihre einmal falsch gefassten Vorurteile nicht verifizieren wollen,

warum machen Sie sich dann überhaupt die Mühe mir zu antworten?

Vielleicht haben Sie auch einfach nur Angst Ihre eigenen Vorurteile in dieser Angelegenheit in Frage zu stellen?

Gruß

Jürgen



-- Editiert jkanuff am 22.10.2012 16:12

-- Editiert jkanuff am 22.10.2012 16:14

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
auffällig ist in diesem Forum speziell das sich doch sehr viele Interessenten die Postings zwar anschauen aber nur sehr wenige Person tatsächlich antworten, und diese unverkennbar eigene Vorurteile pflegen statt sachlich und kompetent in der Sache zu antworten.


Der einzige, der hier immmer wieder mit seinen Vorurteilen daher kommt und der keiner sachlichen Argumentation zugänglich ist, sind Sie. Die sachlichen Argumente interessieren Sie ja gar nicht. Alles was Ihnen nicht in den Kram passt wird damit abgetan, dass das doch nicht sein kann und Gott und die Welt (oder zumindest das Insolvenzgericht, der IV und der Gläubiger sich gegen Sie verschworen haben).

Wenn ich mich richtig erinnere, haben Sie ja gegen den Eröffnungsbeschluss Beschwerde eingelegt. Irgendwann werden Sie dann mal vom Beschwerdegericht lesen können, ob die Insolvenzeröffnung zu Recht erfolgte. Ich habe nur die Befürchtung, dass bei nicht genehmer Entscheidung wahrscheinlich nach Ihrer Ansicht das Beschwerdegericht auch noch in der angeblich gegen Sie existierenden Verschwörung mit involviert ist.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
jkanuff
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo,

wir drehen uns in Kreis,

jeder hält den Anderen für vorurteilsbehaftet,

mein Angebot das telefonisch zu klären hat bis jetzt noch keiner angenommen ....


Gruß

Jürgen



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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>mein Angebot das telefonisch zu klären hat bis jetzt noch keiner angenommen <hr size=1 noshade>


Ihnen sollte wichtiger sein, wie das Gericht die Dinge sieht. Aber anscheinend haben Sie ja noch massiv Zeit übrig, sonst könnten Sie sich nicht den ganzen Tag hier herumtreiben, den Usern mit immer den selben Fragen auf die Nerven gehen und "mimimi" schreien, weil die Rechtslage nun einmal nicht das hergibt, was Ihnen in den Kram passt.

Da telefoniere ich lieber mit meinen Schuldnern. Die stellen wenigstens nicht immer die selben Fragen und sind auch mal dankbar für eine Auskunft anstatt deren Richtigkeit wiederholt in Frage zu stellen und mich dafür zu bepöbeln, wenn ihnen die Antwort nicht schmeckt...

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
jkanuff
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo InsoFlo

quote:
Ihnen sollte wichtiger sein, wie das Gericht die Dinge sieht


hmmm ... bräuchte ich dann hier überhaupt Fragen zu stellen?

Auf die Sichtweise des Gerichtes, kann ich, wenn überhaupt, nur durch qualifizierte Einsprüche Einfluss nehmen.

quote:

weil die Rechtslage nun einmal nicht das hergibt, was Ihnen in den Kram passt.


das sehe ich nach den Studium unzähliger BGH-Urteile sowieso so wie es der BGH gesehen hat!

Mir ginge es in einem Telefonat auch in erste Linie darum den falschen Vorwurf des Verschwörungsanhängers durch geeignete Fakten aus der Welt zu schaffen ...

Gruß

Jürgen



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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5539 Beiträge, 2497x hilfreich)

quote:
auffällig ist in diesem Forum speziell das sich doch sehr viele Interessenten die Postings zwar anschauen aber nur sehr wenige Person tatsächlich antworten, und diese unverkennbar eigene Vorurteile pflegen statt sachlich und kompetent in der Sache zu antworten.


Eine relativ gute Sitte im Forum ist es, nicht noch unnötige Antworten zu schreiben, wenn schon alles gesagt wurde.
Da die Antworten von Eidechse und InsoFlo immer umfassend, schnell und absolut der Rechtslage entsprechend sind, beteiligt sich kein weiterer User mehr an der Diskussion, sofern er nicht eine von diesen beiden Usern abweichende Meinung vertritt.
Dies ist aber nunmal nicht der Fall, da die Meinung der Beiden äußerst anerkannt ist und alle Antworten sachlich fundiert und augenscheinlich korrekt sind.

Wenn aber alle der gleichen Meinung sind und nur Einer eine andere Meinung vertritt, dann liegt die Wahrscheinlichkeit nahe, dass der Eine ein Geisterfahrer ist.

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Ich denke, hier wird etwas verwechselt. Der zum vorläufigen Insolvenzverwalter Bestellte, soll ein 'Gutachten' darüber erstellen, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens decken wird. Zugleich wird er beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt.

Hierbei handelt es sich nicht um ein Wertgutachten bezüglich eines Hauses, was der Fragesteller offenbar meint.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
jkanuff
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo meri,

das ist zwar nicht mein o.g. Thema, aber:

Wertgutachten für die Häuser hatte ich schon vorher von "richtigen" sachverständigen Gutachtern,
das war nicht das Thema.

Das Gutachten des Insolvenzgutachters gingen aus mir unbekannten Gründen deutlich über den beauftragten Umfang hinaus.

Bezüglich des Wertes der Häuser hat der Insolvenzgutachter aber nicht die Werte dieser Gutachter angesetzt sondern nur deutlich darunter liegende.

Außerdem hat er in seinem Gutachten unqualifiziert geäußert, dass auch dieser Preise praktisch nicht zu erzielen seien, außerdem würde es mehrere Jahre dauern überhaupt irgend einen Käufer zu finden.

Nachdem er den Auftrag als Insolvenzverwalter bekommen hatte, hat nichts eiligeres zu tun gehabt als noch am gleichen Tag entsprechende Anzeigen in den Tageszeitungen zu schalten und hat auch noch ein bis zwei Tage darauf ein Kaufangebot unbekannter Höhe der Hells Angles bekommen.

Bevor er das Gutachten erstellt hatte, hatte er nach eigenen Angaben von der N-Sparkasse zugesagt bekommen er dürfte die Immobilien unter der Hand verkaufen.

nun kann jeder daraus seine Schlüsse ziehen,
so wie ich das auch getan habe!

Gruß

Jürgen



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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

Hells Angels, die einem Insolvenzverwalter das Angebot für den Kauf einer Immobilie unterbreiten..... :crazy:

Kann bitte endlich jemand diesen Troll rausschmeißen? Das hält ja kein Hahn aus!!!

P.S.: Danke hiphappy für die Blumen, aber irgendwann ist es bei mir mit der Sachlichkeit auch mal aus... ;)

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

-- Editiert InsoFlo am 23.10.2012 11:29

-- Editiert InsoFlo am 23.10.2012 11:29

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

§ 63 Vergütung des Insolvenzverwalters

(1) Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Der Regelsatz der Vergütung wird nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet

Der InsoVerwalter würde sich nicht nur einmal selbst in den Allerwertesten treten, wenn er unter Wert verschleudern würde....

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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
jkanuff
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo InsoFlo,

damit verläßt du auch unmissverständlich den Pfad der Sachlichkeit.

Das mit den Hells Angles entspricht den Tatsachen.

Meiner Überzeugung nach hatte der Insolvenzverwalter schon vorher die Hells Angles als Kaufinteressenten und hat die Anzeige nur pro Forma in der örtlichen Presse geschaltet!

Gruß

Jürgen



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2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Das mit den Hells Angles entspricht den Tatsachen.


Dies dürfte nicht möglich sein. Eigentümer kann nur ein eingetragener Verein werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
Meiner Überzeugung nach hatte der Insolvenzverwalter schon vorher die Hells Angles als Kaufinteressenten und hat die Anzeige nur pro Forma in der örtlichen Presse geschaltet!

Und woraus kommt dieser Verdacht? Gibt es irgendein Indiz, dass dem so war? Vermutlich nicht. Und selbst wenn: Wenn der Preis stimmt, ist es egal.

Jeder kann frei entscheiden an wen er verkauft und zu welchem Preis.

Da der IV rechtlich über das Haus verfügen darf, kann er es so verkaufen, wie er es für richtig hält.

Einzig die Gläubigerin und der IV selbst hätten ein Interesse, dass ein höherer Preis erzielt wird. Wenn beide zu recht der Ansicht sind, dass ist nicht möglich, dann ist das so.

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>damit verläßt du auch unmissverständlich den Pfad der Sachlichkeit. <hr size=1 noshade>


Wissen Sie... ich hatte eine Wette laufen mit Eidechse, wer von uns beiden eher das Handtuch wirft bei Ihren abstrusen Vorhaltungen. Aber angesichts der Gefahr, dass mein Zwerchfell in Kürze wegen der unzähligen Lachanfälle, die ich Ihretwegen erlitten habe, reißen könnte, gebe ich mich nunmehr geschlagen...^^

Okay ich gebe zu, das war polemisch. Scherz beiseite. Natürlich verlasse ich den Pfad der Sachlichkeit, schön dass Sie es ENDLICH verstehen! Es hat einfach keinen Sinn, einen Querulanten mit Sachlichkeit von irgendetwas überzeugen zu wollen. Und da Stammtischparolen mein Ding nun einmal nicht sind, sehe ich mich außer Stande, mit Ihnen weiterhin über etwas zu diskutieren, wovon Sie keine Ahnung haben. Deswegen suchen Sie doch hier nach Rat - dachte ich jedenfalls. Doch je mehr Zeit ins Land geht, umso mehr erinnern Sie mich an einen meiner Schuldner, der gegen alle (!!!) seine Gläubiger gerichtlich zu Felde gezogen ist, ganz gleich wie glasklar berechtigt deren Forderungen auch immer waren. Jede Antwort, die Sie hier in den letzten Monaten bekommen haben, wurde von Ihnen umgehend besserwisserisch in Frage gestellt, bezweifelt oder gar als völlig falsch abgeurteilt. Ja wenn Sie sich so gut mit der Materie auskennen, warum gehen Sie der Community hier dann ständig auf den Sack, verdammt nochmal?!?!

Im Gegensatz zu Ihnen habe ICH meine gute Kinderstube noch nicht vergessen und sieze Sie weiterhin. Scheint Ihnen schwer zu fallen. Sagt sich ja auch leichter "Du Pflaume" als "Sie Pflaume"...

Warum ich Ihnen überhaupt noch schreibe? Mein Alltag im Büro ist durchsetzt von Routine. Ihre Antworten könnte Atze Schröder nicht besser geben - nur mit dem Unterschied, dass Sie den Müll, den Sie da von sich geben tatsächlich ernst meinen...

Oder wie es andere etwas profaner ausdrücken würden: YOU MADE MY DAY :grins:

Ein schönes Leben noch
InsoFlo

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
jkanuff
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo InsoFlo,

schon sehr traurig ...

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2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Vjens24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,
insgesamt kann man sagen das der, der ein Gutachten über ein Insolvenzverfahren erstellt dann
Automatisch zum mögliche Verwalter wird schon sehr kritisch zusehen ist. In den überwiegenden Fällen
wird dies schon ordnungsgemäß abgewickelt werden aber auch hierbei gibt es auch Ausnahmefälle . Was
ich dabei erlebt scheint mir schon fast Betrug vom Insolverwalter zu sein.Er hat Sachverhalte komplett im
Gutachten unterschlagen. Dies hat zwar nichts an der Insolvenz unseres Unternehmen geändert und schon
garnicht an der Eröffnung der Insolvenzverfahren aber ich bin der Meinung das der IV den gesamten Sachverhalt wieder geben wie sich da stellt. Wenn er dies nachweislich nicht macht kann er nicht als Verwalter eingesetzt werden. Und da liegt das größte Problem , denn im Grunde kann man gegen das Gutachten nicht rechtlich vorgehen .Man kann zwar bescherde einreichen aber das ist völlig sinnlos, da Gerichte immer den Insolvenzverwalter glauben ,glauben eben. Aus meiner Erfahrung würde ich sagen ,kein Gespräch mit den
insolvenzverwalter führen . Alles schriflich von den Insolverwalter anfordern lassen. So kann man sicher stellen
das der insolvenzverwalter auch dass im Gutachen da stellt wie Sachverhalt ist . In meinen Fall hat der insolvenzverwalter bei der Beschwerde beim Gericht ,sogar behauptet das ich mit der Insolvenz eine Fehde
gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber führen würde. Dabei ist mein ehemalige Arbeitgeber der ausschließlich
Grund der Insolvenz. Man könnte zum Schluss kommen dass,das der Insolvenzverwalter außerhalb des Rechtssystem steht. Meiner Meinung nach wird nichts wirklich ernsthat geprüft , hauptsache der Schein bleibt
gewahrt .
Vjens24

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Vjens24):
das der, der ein Gutachten über ein Insolvenzverfahren erstellt dann Automatisch zum mögliche Verwalter wird schon sehr kritisch zusehen ist.

Warum genau?



Zitat (von Vjens24):
Er hat Sachverhalte komplett im Gutachten unterschlagen.

Nicht alles was dem Laien wichtig erscheint ist es auch für das Verfahren.



Zitat (von Vjens24):
Dies hat zwar nichts an der Insolvenz unseres Unternehmen geändert und schon garnicht an der Eröffnung der Insolvenzverfahren

Das weggelassene war also gar nicht verfahrensrelevant.



Zitat (von Vjens24):
aber ich bin der Meinung das der IV den gesamten Sachverhalt wieder geben wie sich da stellt.

Nö, der ist ja nun gerade nicht der Ghostwirter für Uta Danella. Und Gerichte mögen keine Romane in dem Verhandlungen verarbeiten, sondern Fakten bewerten.



Zitat (von Vjens24):
Aus meiner Erfahrung würde ich sagen ,kein Gespräch mit den
insolvenzverwalter führen . Alles schriflich von den Insolverwalter anfordern lassen.

Stimmt, wenn man was schriftlich hat, gibt es Nachweise.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
jkanuff
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 196x hilfreich)

wenn der Gutachter schon beim Gutachten weis das er IV wird,
dann entscheidet er bei der Gutachtenerstellung im eigenen Interesse
weil er will ja das Geld des IV verdiennen,
bei mir hat sich der Gutachter schon einmal ein Honorar von gut 80.000.- prognostiziert.

Das ist aber ein so großer Interessenkonflikt
der in einem Rechtsstaat grundsätzlich noch nicht einmal denkbar sein dürfte ...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von jkanuff):
dann entscheidet er bei der Gutachtenerstellung im eigenen Interesse
weil er will ja das Geld des IV verdiennen,

Quatsch bleibt Quatsch, egal wie stoisch man den wiederholt.


Gibt's Pillen gegen Beratungsresistenz? Bitte eine Großpackung verschreiben lassen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
jkanuff
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 196x hilfreich)

mache ich glatt,

wenn du sie einnimmst !!!

(Merkst du eigentlich noch irgendwas ???)

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von jkanuff):
Merkst du eigentlich noch irgendwas ???

Ja, jeden Tag.
Wie z.B. das es Leute gibt die sich für Gesetzliche Regelungen nicht interessieren, wenns nicht ins eigene Weltbild passt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
jkanuff
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 196x hilfreich)

DIE gesetzliche Regelung dazu interessiert mich jetzt aber brennend !

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Vjens24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Um dies noch mal zusagen gründsätzlich gehe ich nicht davon, dass die überwiegende Zahl von Insolvenzverwaltern Gutachten manipulieren um ein vorteil daraus zu ziehen. In unseren Fall sehe ich dies
schon anders , den Roman hier zu schildern wäre echt zu viel des Guten. Aber wir haben es tatsächlich gewagt einen Antrag auf Eigenverwaltung zu stellen.Wenn eine Kanzlei schon damit Werbung betreibt das die insolvenzverfahren für eines bestimmtees insolvenzgericht abwickelt dann weiß man schon wie das abläuft.
Mein ehermalige Arbeitgeber hat 2200 Stunden nicht gezahlt , hat ein Mietrechtstreit gewonnen.
Dabei selsbverständlich das Gericht belogen ( Naja kann auch Demenz oder so )
aber ist noch unser Anwalt verstorben. Und jetzt kommts der Insolvenzverwalter unterschlägt
offene Rechnungen im Wert von weit über 50000€ und weitere forderung .Jetzt die große Preisfrage warum
macht er das ? Tja, Selbstverwaltung ist nun nicht sein Geschäft ,also ein absolutes negativen Bild von unserenm Unternehmen darstellen ,damit das Gericht nicht auf Dumme gedanken kommt. Zum Schluss hat er noch gegenüber dem Gericht behauptet das wir mit der Insolvenz eine Fehde gegen meinen Ehemaligen Arbeitgeber führen würden . Wer glaubt das die Gutachten von Insolvenzverwaltern immer sauber sind ,der glaub wohl auch das die Erde eine Scheibe Ist.Insgesamt habe schon bei 250 Seiten dokumentiert von Schwarzarbeit bis Generalstaatsanwalt alles dabei ,es wird viel zum lachen geben

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Melaniee123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Tag,

der Gutachter hat nichts davon eine Insolvenz zu erstellen, das verstehen sie doch sicherlich oder ?

Viele Grüße

Melanie

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
jkanuff
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 196x hilfreich)

da habe ich ganz anderer Erfahrungen gemacht


und hätte gerne mal gewusst wie Sie DARAUF kommen ?

Insolvenzgutachter / -verwalter sind sowieso schon ein ganz spezielles Völkchen über das in der Öffentlichkeit relativ wenig bekannt, ausser in den spektakulären Fällen wo sie den Hals nicht übervoll krigen können ...

0x Hilfreiche Antwort

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