wohlverhaltensphase

22. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
tago1970
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)
wohlverhaltensphase

hallo ich bin seit oktober 2009 in der privatinsolvens.
nun meine frage die pi läüft doch in 2 phasen ab. ab wann komme ich in die wohlverhaltensphase und was ist dann anders als zu beginn der pi
mfg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Die Wohlverhaltensphase beginnt mit der Eröffnung der PI.Sprich genau dann wenn alle Einigungsversuche gescheitert ist.Die Wohlverhaltensphase dauert 6 Jahre.Ab dann...Keine handyverträge,Ratenkäufe,neueSchulden etc.......

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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

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#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hallo,
das deutsche Recht scheint dir geläufig - nicht aber die Sprache!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Ganz so wie meine Vorredner sehe ich das nicht.
Das landläufig PI genannte Verfahren gliedert sich tatsächlich in 2 Phasen, die erheblich voneinander abweichen.
1. Phase: Eröffnungsbeschluss bis Aufhhebung des Insolvenzverfahrens
2.Phase: Aufhebung des Eröffnungsverfahrenns bis Erteilung (nicht Ankündigung) der Restschuldbefreiung
In der 1. Phase unterliegt das gesamte zum Vermögen des Schuldners gehörende oder in dieser Zeit dazukommende Vermögen dem Insolvenzbeschlag und kann/muss verwertet werden.
Dazu gehört u.a.:
unbelastetes Eigentum an Haus/Grundstück, Steuererstattungen aus der Zeit vor oder während der Insolvenz, PKW, wertvolle Hausratsgegenstände, Sparverträge (Kapitallebensversicherung), Mietkautionsrückzahliungen aufgrund Kündigung, Energieversorgungsrückzahlungen usw.
Selbstverständlich auch der Lohn soweit er die Pfändungsfreigrenzen übersteigt und Guthaben auf dem Girokonto.
Erbschaften und Lottogewinne fallen vollständig in die Masse.
Abbuchungen vom Girokonto mittels Lastschrift können widerrufen werden.
Der durchschnittliche Betroffene kriegt die weitreichenden Folgen nicht unbedingt mit, da er ja normalerweise nicht mehr über nennenswertes Vermögen verfügt.
Das Konto wird üblicherweise freigegeben, wenn dort nur Sozialhilfe- oder unpfändbare Lohnanteile landen.
Es gibt auf Antrag eines Gläubigers Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung, die es hinterher nicht mehr gibt (z.B. Nichtangabe eines Gläubigers)
Mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens ändert sich das radikal.
Insolvenzbeschlag gibt es nicht mehr,d.h. der Schuldner darf frei über sein Vermögen verfügen.
Zur Erlangung der Restschuldbefreiung muss seinen Arbeitgeber mitteilen -oder- bei Arbeitslosigkeit, seine Bemühungen um einen angemessenen Arbeitsplatz nachweisen.
Pfändbare Lohnanteile muss der Arbeitgeber an den IV/Treuhänder abführen bzw. aufgrund Vereinbarung führt drr Schuldner diese selber ab.
Aber:
Wenn´s denn reicht kann er wieder anfangen, Vermögen zu bilden, ein neu angeschaffter PKW (von welchem Geld auch erspart) kann der Schuldner behalten, eine jetzt gemachte Erbschaft zur Hälfte, einen Lottogewinn vollständig.
Die Gründe zur Versagung der Restschuldbefreiung ändern sich.
Das Ganze ist nur eine beispielhafte Aufzählung.Da gibt es noch mehr, was in der Insolvenz. aber nacher nicht mehr möglich ist.

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#4
 Von 
iceone
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)

Muss man und wenn ja von wem Informiert werden, man befindet sich in der Wohlverhaltensphase?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

quote:
Erbschaften und Lottogewinne fallen vollständig in die Masse.
Mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens ändert sich das radikal. Eine jetzt gemachte Erbschaft zur Hälfte, einen Lottogewinn vollständig.


Was meint man mit Verfahrensaufhebung, wann und von wem wird
dieser Zeitpunkt gesetzt ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Darüber, dass man sich in der Wohlverhaltensperiode befindet, wird man nicht informiert. Das ergibt sich aus der Aufhebung des Insolvenzverfahrens (nach dem Schlusstermin) und darüber informiert das Gericht den Schuldner.
Mit Verfahrensaufhebung meine ich die Aufhebung des Insolvenzverfahrens (das ist nicht die Restschuldbefreiung). Der Zeitpunkt wird von niemanden gesetzt, sondern hängtr davon ab, wann das Vermögen verwertet werden konnte und wie ausgelastet das Insolvenzgericht ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
iceone
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke,

Das heißt wenn einen keiner etwas sagen kann, das die Inso auch 8-10 Jahre dauern kann?

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