hallo ich bin seit oktober 2009 in der privatinsolvens.
nun meine frage die pi läüft doch in 2 phasen ab. ab wann komme ich in die wohlverhaltensphase und was ist dann anders als zu beginn der pi
mfg
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wohlverhaltensphase
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Die Wohlverhaltensphase beginnt mit der Eröffnung der PI.Sprich genau dann wenn alle Einigungsversuche gescheitert ist.Die Wohlverhaltensphase dauert 6 Jahre.Ab dann...Keine handyverträge,Ratenkäufe,neueSchulden etc.......
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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"
Hallo,
das deutsche Recht scheint dir geläufig - nicht aber die Sprache!
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Ganz so wie meine Vorredner sehe ich das nicht.
Das landläufig PI genannte Verfahren gliedert sich tatsächlich in 2 Phasen, die erheblich voneinander abweichen.
1. Phase: Eröffnungsbeschluss bis Aufhhebung des Insolvenzverfahrens
2.Phase: Aufhebung des Eröffnungsverfahrenns bis Erteilung (nicht Ankündigung) der Restschuldbefreiung
In der 1. Phase unterliegt das gesamte zum Vermögen des Schuldners gehörende oder in dieser Zeit dazukommende Vermögen dem Insolvenzbeschlag und kann/muss verwertet werden.
Dazu gehört u.a.:
unbelastetes Eigentum an Haus/Grundstück, Steuererstattungen aus der Zeit vor oder während der Insolvenz, PKW, wertvolle Hausratsgegenstände, Sparverträge (Kapitallebensversicherung), Mietkautionsrückzahliungen aufgrund Kündigung, Energieversorgungsrückzahlungen usw.
Selbstverständlich auch der Lohn soweit er die Pfändungsfreigrenzen übersteigt und Guthaben auf dem Girokonto.
Erbschaften und Lottogewinne fallen vollständig in die Masse.
Abbuchungen vom Girokonto mittels Lastschrift können widerrufen werden.
Der durchschnittliche Betroffene kriegt die weitreichenden Folgen nicht unbedingt mit, da er ja normalerweise nicht mehr über nennenswertes Vermögen verfügt.
Das Konto wird üblicherweise freigegeben, wenn dort nur Sozialhilfe- oder unpfändbare Lohnanteile landen.
Es gibt auf Antrag eines Gläubigers Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung, die es hinterher nicht mehr gibt (z.B. Nichtangabe eines Gläubigers)
Mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens ändert sich das radikal.
Insolvenzbeschlag gibt es nicht mehr,d.h. der Schuldner darf frei über sein Vermögen verfügen.
Zur Erlangung der Restschuldbefreiung muss seinen Arbeitgeber mitteilen -oder- bei Arbeitslosigkeit, seine Bemühungen um einen angemessenen Arbeitsplatz nachweisen.
Pfändbare Lohnanteile muss der Arbeitgeber an den IV/Treuhänder abführen bzw. aufgrund Vereinbarung führt drr Schuldner diese selber ab.
Aber:
Wenn´s denn reicht kann er wieder anfangen, Vermögen zu bilden, ein neu angeschaffter PKW (von welchem Geld auch erspart) kann der Schuldner behalten, eine jetzt gemachte Erbschaft zur Hälfte, einen Lottogewinn vollständig.
Die Gründe zur Versagung der Restschuldbefreiung ändern sich.
Das Ganze ist nur eine beispielhafte Aufzählung.Da gibt es noch mehr, was in der Insolvenz. aber nacher nicht mehr möglich ist.
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Muss man und wenn ja von wem Informiert werden, man befindet sich in der Wohlverhaltensphase?
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quote:
Erbschaften und Lottogewinne fallen vollständig in die Masse.
Mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens ändert sich das radikal. Eine jetzt gemachte Erbschaft zur Hälfte, einen Lottogewinn vollständig.
Was meint man mit Verfahrensaufhebung, wann und von wem wird
dieser Zeitpunkt gesetzt ?
Darüber, dass man sich in der Wohlverhaltensperiode befindet, wird man nicht informiert. Das ergibt sich aus der Aufhebung des Insolvenzverfahrens (nach dem Schlusstermin) und darüber informiert das Gericht den Schuldner.
Mit Verfahrensaufhebung meine ich die Aufhebung des Insolvenzverfahrens (das ist nicht die Restschuldbefreiung). Der Zeitpunkt wird von niemanden gesetzt, sondern hängtr davon ab, wann das Vermögen verwertet werden konnte und wie ausgelastet das Insolvenzgericht ist.
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Danke,
Das heißt wenn einen keiner etwas sagen kann, das die Inso auch 8-10 Jahre dauern kann?
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