Situation:
netto-Einkommen ca 885 EUR (bei St.Kl. 5)
verheiratet
Unterhaltspflichtig gegenüber 1 Kind (lebt bei Ex-Frau)
Privatinsolvenz in Wohlverhaltensphase
Meine minderjährige Tochter fängt ab Spetember eine Ausbildung an. Durch die hohe Ausbildungsvergütung müsste ich demnach nach Berechnung nur noch 45 EUR Unterhalt im Monat zahlen. Bislang habe ich trotz meines geringen netto-Einkommens 345 EUR bezahlt.
Muß ich die Änderung der Höhe des Unterhalts dem Insolvenzverwalter/Treuhänder melden?
Hab ich dadurch irgendwas zu befürchten? Z.B. dass der Verwalter nun meint die Differenz zu pfänden?
Dadurch, dass ich mit meinem netto-Einkommen sogar unter dem Selbstbehalt Kinderloser liege, dürfte hier doch eigentlich nichts passieren oder?
-- Editiert von Ich234789 am 23.08.2018 11:59
zu zahlender Unterhaltsanspruch ändert sich in Privatinsolvenz - was jetzt?
23. August 2018
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Frage vom 23. August 2018 | 11:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
zu zahlender Unterhaltsanspruch ändert sich in Privatinsolvenz - was jetzt?
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