Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eiine Frage, die uns schon seit ein paar Wochen beschäftigt.
Wir haben im Januar 2013 geheiratet, meine Frau hat aus früheren Beziehungen 2 minderjährige Kinder und ich aus erster Ehe ein minderjähriges Kind.
Wir haben nun ein Haus gebaut und dafür ein gemeinsames Darlehen aufgenommen und eine Grundschuld eintragen lassen.
Meine Frau hat vor ca. 10 Jahren ihr Elternhaus von der Mutter überschrieben bekommen. Die Mutter hat ein lebenslanges Nießbrauchsrecht und bewohnt die obere Etage. Die untere Etage ist vermietet.
Jetzt die eigentliche Frage.
Sollten wir unseren Zahlungsverpflichtungen aus irgendwelchen Gründen bei der Bank nicht mehr nachkommen, kann die Bank außer unser neues Haus auch das Elternhaus meiner Ehefrau zwangsversteigern?
Wie kann man vorsorgen, dass dies nicht passieren könnte.
Vielen Dank für eine Einschätzung.
MfG
marius
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zweites Haus Zwangsversteigerung
18. Dezember 2014
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Frage vom 18. Dezember 2014 | 12:38
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 3x hilfreich)
zweites Haus Zwangsversteigerung
Insolvent und jetzt?
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#1
Antwort vom 18. Dezember 2014 | 13:25
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
http://www.ra-pongratz.com/de/info/inso/120213.shtml
http://www.iww.de/ve/archiv/immobiliar-vollstreckung-so-pfaenden-sie-in-einen-grundstuecks-niessbrauch-f41518
Gab es seinerzeit Rückforderungsvorbehalte in der Übergabevereinbarung?
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#2
Antwort vom 18. Dezember 2014 | 20:36
Von
Status: Philosoph (13701 Beiträge, 4354x hilfreich)
Hallo,
quote:Natürlich.
Sollten wir unseren Zahlungsverpflichtungen aus irgendwelchen Gründen bei der Bank nicht mehr nachkommen, kann die Bank außer unser neues Haus auch das Elternhaus meiner Ehefrau zwangsversteigern?
Ihr haftet persönlich für das Darlehen, mit allem was ihr habt (es ist ein häufig anzutreffender Irrtum, dass nur mit der Sicherheit gehaftet wird).
Übrigens bei zwei Schuldnern trotzdem nicht nur für die Hälfte, sondern jeder für den vollen Betrag (der Gläubiger kann sich aussuchen, von wem er etwas fordert).
Haftung ausschließen kann man nur mit einer GmbH (o.ä.).
Stefan
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