zweites Haus Zwangsversteigerung

18. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Marius2014
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
zweites Haus Zwangsversteigerung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben eiine Frage, die uns schon seit ein paar Wochen beschäftigt.

Wir haben im Januar 2013 geheiratet, meine Frau hat aus früheren Beziehungen 2 minderjährige Kinder und ich aus erster Ehe ein minderjähriges Kind.

Wir haben nun ein Haus gebaut und dafür ein gemeinsames Darlehen aufgenommen und eine Grundschuld eintragen lassen.
Meine Frau hat vor ca. 10 Jahren ihr Elternhaus von der Mutter überschrieben bekommen. Die Mutter hat ein lebenslanges Nießbrauchsrecht und bewohnt die obere Etage. Die untere Etage ist vermietet.

Jetzt die eigentliche Frage.
Sollten wir unseren Zahlungsverpflichtungen aus irgendwelchen Gründen bei der Bank nicht mehr nachkommen, kann die Bank außer unser neues Haus auch das Elternhaus meiner Ehefrau zwangsversteigern?

Wie kann man vorsorgen, dass dies nicht passieren könnte.

Vielen Dank für eine Einschätzung.

MfG
marius

-----------------
""

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

http://www.ra-pongratz.com/de/info/inso/120213.shtml


http://www.iww.de/ve/archiv/immobiliar-vollstreckung-so-pfaenden-sie-in-einen-grundstuecks-niessbrauch-f41518


Gab es seinerzeit Rückforderungsvorbehalte in der Übergabevereinbarung?

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

quote:
Sollten wir unseren Zahlungsverpflichtungen aus irgendwelchen Gründen bei der Bank nicht mehr nachkommen, kann die Bank außer unser neues Haus auch das Elternhaus meiner Ehefrau zwangsversteigern?
Natürlich.

Ihr haftet persönlich für das Darlehen, mit allem was ihr habt (es ist ein häufig anzutreffender Irrtum, dass nur mit der Sicherheit gehaftet wird).
Übrigens bei zwei Schuldnern trotzdem nicht nur für die Hälfte, sondern jeder für den vollen Betrag (der Gläubiger kann sich aussuchen, von wem er etwas fordert).

Haftung ausschließen kann man nur mit einer GmbH (o.ä.).

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.794 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen