Antwort vom 11.1.2012 | 16:47
Von Status: Schüler (490 Beiträge, 160x hilfreich)
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Außer der VK könnte das im Streitfall nicht gerichtsfest beweisen.
Gut - das ist natürlich ein Argument
und kann z.T. sehr entscheidend sein.
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Das könnte schwierig werden, denn 1. hat er sich bei dem deutlich mit "Sofort-Kaufen-Preis" gekennzeichnete Feld vertan, dann hat er den Hinweis mit Gebührenanzeige kurz vor dem Einstellen missachtet
Hä? Darum ging es doch gar nicht. Nur darum ob der Irrtum rechtzeitig bzw. entsprechend nachweisbar angezeigt wurde. Nicht ob es sich um einen Irrtum handelt.
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Wenn man blind durch die Weltgeschichte läuft, darf man sich nicht wundern wenn man mal zusammengefahren wird.
Bei dieser Artikulation ist es fragwürdig, ob die unhöfliche Ausdrucksweise des VK tatsächlich eine einseitige Angelegenheit war.
Von 'blind durch die Weltgeschichte laufen' kann wohl nicht die Rede sein: Evtl. wurden mehr Dinge eingestellt über ein programm (z.B. TurboLister), bei denen dann nur Gesamtgebühren angezeigt werden, sodass die Einzelgebühr für etwas nicht mehr auffallen mag, evtl. war auch dort eine Voreinstellung noch nicht korrigiert.
Manche Menschen kann ich für ihre Unfehlbarkeit zwar nur beneiden. Falls sich aber jemand doch mal ganz menschlich vertut, würde ich dies demjenigen aber nicht vorhalten.
Kann man natürlich anders halten, dafür wäre mir persönlich aber meine Zeit zu schade. Muss aber jeder mit sich selbst ausmachen.
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"Freunde sind wie Kartoffeln. Wenn Du sie isst, sterben sie."
-- Editiert Katanaka am 11.01.2012 16:48