Hallo
habe vor einigen tagen ein neues laptop zum sofortkauf für 1 euro bei ebay gekauft. (Der arikel wurde nicht mit turbo lister eingestellt.) Der verkäufer hat mir daraufhin eine e-mail geschickt worin er mir schrieb das der Vertrag nicht gültig sei da es sich um einen technischen fehler handelt und es manipuliert wurde.
Aber einen irrtum seiner seits hat er nicht erklärt.
Nun ist die frage ob ich 2 wochen warten soll bis sein 2 wöchiges widerrufsrecht " von wegen ein irrtum" erloschen ist warten soll.
Er hat ja nur geschrieben das es ein technischer fehler ist mit manipulation.
Das müßte er nach den 2 wochen doch erst einmal beweisen, das eine manipulation vorliegt oder.
Ansonsten müßte er doch den Artikel rausrücken.
Was meint ihr dazu?
Über antworten würde ich mich freuen
1 euro sofortkauf für ein Laptop
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
"Nun ist die frage ob ich 2 wochen warten soll bis sein 2 wöchiges Widerrufsrecht " von wegen ein irrtum" erloschen ist warten soll. "
Hier liegen Sie einem Irrtum ... auf:
Es gibt für einen Verkäufer kein zweiwöchiges Widerrufsrecht "aufgrund von Irrtum".
Irrtum ist ein Auseinanderfallen von Vorstellung und Wirklichkeit bei der Abgabe einer rechtlich bedeutsamen Erklärung. Der Irrtum berechtigt zur Anfechtung der Willenserklärung. Diese wird mit der Anfechtung nichtig. (§§ 119
, 142 Abs. 1 BGB
). Beim Inhaltsirrtum ist der Erklärende bei der Abgabe der Erklärung über deren Inhalt im Irrtum (der Erklärende weiß zwar was er sagt, weiß aber nicht, was er damit sagt). Ein Erklärungsirrtum liegt vor, wenn der Erklärende eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (der Erklärende erklärt also nicht das, was er erklären wollte). Ein Erklärungsirrtum liegt also vor, wenn man sich verspricht oder verschreibt. Auch der Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften einer Person oder Sache berechtigt zur Anfechtung der Erklärung (Verkehrswesentlich bei Personen sind etwa die Zuverlässigkeit oder die Kreditwürdigkeit); zu den verkehrswesentlichen Eigenschaften einer Sache gehören alle wertbildenden Faktoren (z.B. Echtheit eines Bildes, Goldgehalt eines Armbandes).
(1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.
"...da es sich um einen technischen fehler handelt und es manipuliert wurde."
stellt m.E. keine wirksame Anfechtung dar . Für den Sachvortrag wäre er beweispflichtig , was eher unmöglich erscheint und auch keine Auswirkung auf die Gültigkeit des Vertrags hätte ,allenfalls u.U. Dritte ihm gegenüber schadensersatzpflichtig machen würde .
Sie haben Ihm Gelegenheit zur Reaktion gegeben .
Angesichts dieses Urteils :
http://www.haus.de/PH2H/PH2HV/ph2hv.htm?page=urteile/index.html&id=12498&suchworte=
kann eigendlich nur die Empfehlung lauten einen Anwalt aufzusuchen und auf Vertagserfüllung also Herausgabe des Notebooks Zug-um-Zug gegen Kaufpreiszahlung zu bestehen .
Angesichts des unklugen Verhaltens der Gegenseite scheint dies durchaus Chancen auf Erfolg zu haben.
Danke :-)
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Wau, ein Hammer.
Wie genau ist dieser Satz zu verstehen?
Beweis angetreten hat er nur durch seine eigene Parteivernehmung.
Was genau ist ein Parteivernehmung (etwa eine Befragung durch Polizei oder Anwalt)?
Wie hätte er seinen Irrtum beweisen können?
Wenn er dem Käufer eine e-mail geschickt und den Vertrag umgehend wegen Irrtums angefochten hätte, wäre der Vertrag dann auch noch zu Stande gekommen?
Ich bin zwar sonst ein eher skeptischer Mensch, aber in diesem Fall glaube ich dem Verkäufer schon das er einen Irrtum begangen hat.
-- Editiert von vallenton am 09.10.2004 21:07:08
-- Editiert von vallenton am 09.10.2004 21:07:41
Ja glaub ich auch das er sich geirrt hat und eigentlich ab 1 euro das notebook einstellen wollte.
Er beruft sich aber das es ein technischer fehler sei (von welcher seite auch immer (ebay usw.) Das die auktion manipuliert worden sei.
Dann sieht die sache doch rechtens wieder ganz anderes aus , oder
Meiner Meinung nach hat der Verkäufer wirksam erklärt, daß er nie die Absicht hatte, den Rechner für ein Euro zu verkaufen. Das Wort Irrtum muß in so einer Erklärung nicht vorkommen.
Ich sehe genau gar keine Chancen, hier etwas herauszuholen. Kein Gericht der Welt wird daran zweifeln, daß ein Irrtum vorlag. Abgesehen davon sehe ich es auch nicht als Heldentat an, aus dem offensichtlichen Fehler eines anderen auf diese Art einen Vorteil ziehen zu wollen.
Bear
Ich korrigiere das mit dem "kein Gericht der Welt". Ausnahme: Gericht am Niederrhein im Karneval. Aber soelbst dort würde man eine vernünftige Anfechtung wegen Irrtums akzeptieren.
Da dürfte sich dann dieser Käufer hier auch bald melden.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=69249&item=6330486298&rd=1
-----------------
"Gruß
Campa"
--- editiert vom Admin
naja... er hat ja seine absichten schon in der beschreibung geschireben:
quote:
Hinweis: Bitte KEINE Sofortkauf-Angebote machen, dies ist eine Auktion!
Wenn kein Sofortkauf gewünscht wird kann man den auch bei der Angebotserstellung sein lassen!!
Ich denke da hat einer bei dem Notebook gepokert und verloren.
Ich wünsche dem ersteigerer viel Glück und das er das Notebook bekommt.
Sorry wenn ich bei Ebay einstelle und min. 1000 Euro haben möchte muß ich entsprechende Startgebote machen oder das Risiko tragen das Notebook für 1€ zu verkaufen.
Ich denke da hat einer bei dem Notebook gepokert und verloren.
Wie "pokert" man denn mit einem Sofortkauf(!)preis von 1 EUR?
Ich sehe hier Null Chancen für den K.
so hier ist der link für´s notebook
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=5129605197&ssPageName=STRK:MEWN:IT
was mich bei der Artikelbeschreibung stutzig macht ist die Sache mit: Keine Garantie, keine Rücknahme aber neu und eingeschweißt!!
delayer schrieb:
"Sorry wenn ich bei Ebay einstelle und min. 1000 Euro haben möchte muß ich entsprechende Startgebote machen oder das Risiko tragen das Notebook für 1€ zu verkaufen."
@delayer,
es geht um "Sofortkauf" für 1 Euro,nicht um "Startpreis" 1 Euro,das ist ja gerade der Fehler!
Als Privatverkäufer muß er keine Garantieleistungen anbieten,oder?
Ich denke auch, was der Vk meinte, war, dass er keine (Sofort)Kaufangebote per email haben wollte, sondern eben das Notebook regulär "versteigern".
Hm der Auktion is eingentlich eindeutig der Irrtum anzusehen. MAl abgesehen davon das man sihc das denken kann, gibt es ja immernoch die Möglichkeit das einer halt sehr großzügig ist und meint mal was quasi verschenken zu müssen.
Wie auch immer... der Satz:
quote:
Keine Spassbieter !!!
BIETEN SIE NUR wenn sie die[...]
sagt mir das er sich kein SofortKauf vorgestellt hat Und schon gar nicht für 1,- Euro.
Auf was will der K plädieren?
Das Garantie aufs Gerät is steht unten in den Zahlungshinweisen... da steht auch das es ne Rechnung zu gibt.
--- editiert vom Admin
Ich finde auch, der Vk hat schlichtweg einen fehler gemacht und der Auktion sieht man es auch an, im schlimmsten Falle hat er vielleicht auch sofortkauf 1000 eingeben wollen und es ist ne 1 draus geworden... wahrscheinlich ist allerdings, daß es der Startpreis werden sollte.
Ich hab auch schonmal nen Fehler gemacht beim Artikeleinstellen und wollte was verkaufen, was ich so garnicht hatte... gemerkt hab ich es auch erst, als es jemand gekauft hatte... passiert eben !
P.
hallo,
hier hast du leider keine Chance an dein Gerät zu kommen, es handelt sich eindeutig um einen Erklärungsirrtum nach § 119 I BGB
.
Zudem ist der verkäufer Privatperson.. noch schlechtere aussichten.. lass ihn ziehen, fehler können jedem mal passieren AUCH DIR!
--- editiert vom Admin
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