120 Euro Versandkosten für Monitor?!

7. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Kometler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
120 Euro Versandkosten für Monitor?!

Hallo,

Ich habe bei Ebay einen Monitor gekauft. Der Verkäufer hat keine Angaben über die höhe der Versandgebühren gemacht.
Da ich den Monitor im verhältnis zu dem Neupreis sehr günstig ersteigert habe. (Preis 112Euro)
Verlangt der Verkäufer nun 120Euro versandkosten.
Bei der Post kostet dieser Monitor in einem Versicheten Paket 13Euro versand.
Was kann ich dagegen unternehmen??
Da ich den Monitor zu dem Verkaufspreis gerne hätte. Nur die 120Euro versand sind ja wohl Wucher.

mfg
Michael

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cook-a-doodle
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 5x hilfreich)

Wenn in der Auktion wirklich nichts von den Versandkosten stand (auch im Text nicht?) müssen Sie die überhöhten Kosten nicht zahlen!
Teilen Sie dem Verkäufer mit, was Sie bereit sind zu zahlen. Wenn der Verkäufer mit dem Betrag allerdings nicht einverstanden ist, kann er (genau wie Sie) vom Vertrag zurücktreten, denn die Versandkosten waren nicht Bestandteil des Kaufvertrages

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#2
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Also bei solchen Abzockerversandmethoden, könnten Sie uns ruhig mal den Link der Auktion zukommen lassen.
Ansonsten würde ich das sowieso Ebay melden.
Vielleicht will er auch nur das Sie vom Kauf zurücktreten, damit er beim nächsten Verkauf einen höheren Preis erzielen kann.


-----------------
"Gruß
Campa"

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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wenn der Verkäufer mit dem Betrag allerdings nicht einverstanden ist, kann er (genau wie Sie) vom Vertrag zurücktreten,

Zurücktreten will der K bei einem "Schnäppchen" aber nicht - und er will auch nicht, daß der VK dies tut.

denn die Versandkosten waren nicht Bestandteil des Kaufvertrages

Zunächst einmal könnte man versucht sein, Einschlägigkeit des §154 I BGB (Offener Einigungsmangel) zu bejahen:

"Solange nicht die Parteien sich über alle Punkte eines Vertrags geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll, ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen. "

Ich würde hier jedoch eher §155 BGB (Versteckter Einigungsmangel) als passend ansehen:

"Haben sich die Parteien bei einem Vertrag, den sie als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, in Wirklichkeit nicht geeinigt, so gilt das Vereinbarte, sofern anzunehmen ist, dass der Vertrag auch ohne eine Bestimmung über diesen Punkt geschlossen sein würde. "

In diesem Fall wären verkehrsübliche Versandkosten anzusetzen.

Andernfalls wäre auch das Weglassen von Versandkosten eine allzu leicht mißbrauchbare Hintertür für VK, denen ein Artikel zu billig weggeht - §433 BGB ("pacta servanda sunt") wäre de facto ausgehebelt.

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#4
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Ich sehe hier zwei getrennte Verträge. Der Vertrag über den Monitor ist geschlossen; es besteht Einigung über die wesentlichen Vertragsbetandteile. Die Liefererung ist neu Verhandlungssache. Immerhin könnten die Parteien auch noch eine Holschuld vereinbaren ;-)

Vielleicht ein bisserl durcheinander, aber ich hoffe Ihr versteht was ich meine :-)

Steffen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Kann man denn gemäß § 155 dem VK eine Frist setzen zu realen Versandkosten die Ware abzuschicken (sagen wir mal 13 + verpackung = 18 EUR, vllt + abholservice, wer will schon nen moni zur post schleppen?) ansonstern muss er den Schaden ersetzen?

120 EUR ist doch irgendwie Betrug.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Auch Privatläute können solche Sachen bei Hermes abgeben - habe ich selbst schon gemacht. Die bringen das Teil dann bis zur Wohnungstür. Die Kosten dürften ca. besagte 18 EUR sein.

Im Übrigen dürfen Sie dem Herrn ruhig mitteilen, daß er Ihnen das Eigentum an dem Gerät verschaffen muß. Da vorliegend - wie bei Ebay üblich - von einer Schickschuld auszugehen ist, muß er das Gerät einem Spediteur oder der Post übergeben. Die Kosten dafür haben Sie zu tragen. (Versand- und Verpackungskosten).

Ich würde ihm mit Einschreiben/Rückschein eine Frist setzen und nach fruchtlosem Ablauf die Sache ohne weiteres einem Anwalt übergeben.

Steffen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Einen Röhrenmonitor würde ich von Privat nicht kaufen , wenn dieser versendet werden müßte . Die Gefahr , daß dabei ein Defekt auftritt, wäre mir viel zu groß. Auch dürfte kaum ein "Privater" eine entsprechende Versandverpackung dafür haben , bzw. in der Lage sein diesen entsprechend ausreichend zu verpacken.

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