Hallo Leute,
vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich habe meinen alten Computer bei eBay verkauft. Der Käufer hat die Auktion gewonnen und ich habe ihm sofort nach erhalt der Kaufsumme die Ware fachgerecht verpackt und versendet. Auf dem Computer habe ich alle meine privaten Daten gelöscht, ihn abgestöppselt geputzt und versendet.
Jetzt meldet sich der Käufer und behauptet:
"also eine alte, vergammelte kiste hätte ich ja noch akzeptiert.das die kiste aber noch nicht einmal funktioniert ist der hype.der apple spezi hat das ding durchgecheckt,das blanke gebastel."
Sache ist die, das der Computer bei mir funktioniert hat, dafür habe ich auch Zeugen und ausserdem habe ja auch in die Artikelbeschreibung geschrieben das er funktioniert. In der Artikelbeschreibung stand auch drinn das der Rechner erweitert worden ist, also das mit dem Basteln wusste der Käufer schon vorher. Was mache ich jetzt? eBay Gebühren habe ich schon bezahlt. Ich bin ein Privatanbieter, habe in der Artikelbeschreibung vermerkt, dass ich den Rechner ohne Gewährleistung Verkaufe. Wortlaut: "Das Gerät funktioniert einwandfrei. Spätere Probleme unterliegen aber einem Gewährleistungsausschluss"
Hier die Artikelnummer 2080506211 des Rechners...
Was soll ich nun machen? Habe auch irgendwie keine Lust alles wieder rückgängig zu machen, nur weil der Käufer das Behauptet. Frechheit...
Der Käufer hat mich angerufen und mich am telefon beschimpft.
Ich habe nach einem Transportschaden durch die Post gefragt, aber keine Antwort bekommen. Was nun? Der "apple spezi hat es durchgecheckt", was ist wenn er dabei etwas zerstört hat. Ich kann es nicht mehr nachweisen, aber ich habe diese Aussage als Mail. Was mache ich jetzt?
Danke im Vorraus für eure Hilfe...
LG Armans54
Hier der Link zum Diskussionsforum bei eBay, wo ich das Thema erläutert habe: "http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=55&thread=228049"
Ärger mit Käufer! Gerät soll nicht funktionieren!
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hallo,
kann leider noch nicht helfen, habe aber genau das gleiche Problem.
Sollte ich etwas herausfinden, werde ich Dich informieren. Wäre nett wenn Du selbiges tun würdest.
Viel Glück
Gruß
Manu
Natürlich werde ich mich auch melden. Habe vor kurzem grade folgende Mail bekommen: "sehr geehrte damen und herren,
ich biete ihnen letztmalig nach unseren Telefonaten
an, den von ihnen verkauften artikel "powermac 7600"
wieder zurückzunehmen und den betrag zurückzusenden,
auf mein konto, dass ihnen bekannt ist. sollte dies
nicht innerhalb der nächsten sieben tage erfolgen,
werde ich käuferschutz bei ebay beantragen und mir
so den an sie gezahlten betrag in höhe von 214.- e
zurückerstatten lassen. diverse zeugen belegen die
tatsache, dass der artikel defekt verkauft wurde.
weitere schritte behalte ich mir vor.
gruss"
Sehr witzig, da der Käufer und sein Freund mich am Telefon beschimpft haben... Naja, ich warte auf Hilfe von euch. Ich würde die Ware zum Test gern zurücknehmen, aber wer garantiert mir dann das die den Computer nicht Kapput gemacht haben. Dann bin ich der Doofe, der ihn jetzt hat und ein Gutachten ist ja dann wohl auch nicht mehr drinn.
LG
Arman
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Hallo,
der Käufer wird Ihnen Nacherfüllung
einräumen müssen und ansonsten zu
beweisen haben, dass die Ware vor
der Aufgabe zum Versandunternehmen
genau bezeichnete Mängel hatte.
Ansonsten blickt der Käufer wohl nicht
ganz durch, wann der eBay-Käuferschutz
greift - hier jedenfalls nicht.
Allerdings sind 200 Euro auch kein
Kleingeld und insoweit würde ich dem
Käufer anraten, alle Mängel genau zu
dokumentieren, Zeugen hinzuzuziehen
und Ihnen Mängelrüge vorzulegen.
Gruß,
Wolfgang
Nachbesserung! Wie ist es dann aber wenn der Rechner jetzt nicht mehr funktioniert? Dann hat der "Apple Spezi" der ja den Rechner beim Käufer "gecheckt" hat etwas vergeigt hat, und ich bin der Idi...t.
Der"apple spezi" des Käufers hat mich soeben Angerufen und meinte das der Rechner keinen muks mehr macht. Also totale stille. Das ist echt der Hammer, sehr seltsame Geschichte.
Was mache ich nun? Bitte helft mir...
LG Arman...
Als Privatmann kann man doch die Gewährlsitungsansprüche wirksam ausschließen. In einem solchen Fall muss der Vertragspartner schon arglistige Täuschung beweisen.
Martin
Naja, der Käufer schickt jetzt den Computer wieder Versandfrei zu mir zurück. Habe aber Angst ihn anzunehmen. Das verfälscht natürlich dann ein späteres gutachten, bzw. ist ja dann keines mehr möglich... oder?
Ich verkaufe nie wieder was bei eBay, so ein sch... hab die schnautze voll.
LG. Arman...
hallöchen,
keine ahnung, ob das was nützt aber...
http://faq.kh80.de/daea/#413
(es heißt da unter anderem
"
Allerdings kann der Verkäufer die Gewährleistung auch vertraglich begrenzt oder sogar ganz ausgeschlossen haben - dies hätte er dann in der Artikelbeschreibung erwähnen müssen ... Unter Umständen kannst Du also nicht einmal dann wie oben beschrieben Nacherfüllung verlangen, wenn Du einen Mangel unmittelbar nach Erhalt der Ware entdeckt hast.
"
)
gruss
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