1TB Micro-SD-Karte, eine Fälschung, eine defekt, was tun?

1. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
go573500-88
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)
1TB Micro-SD-Karte, eine Fälschung, eine defekt, was tun?

Hallo,
vor einiger Zeit kaufte ich über die Plattform mit den 4 Buchstaben von zwei verschiedenen Verkäufern je eine Micro-SD-Karte mit je 1.000 MB (1 TB) Speicherkapazität.

Beider Verkäufer sind in Deutschland ansässig, davon einer als gewerblich und einer privat.

Die Karte vom Privat-Verkäufer soll angeblich neu sein, allerdings nur ein einer Aufbewahrungsbox, welche auch einen Adapter enthält. Laut einem Testprogramm f3 - Fight Flash Fraud soll zwar das Schreiben einwandfrei gewesen sein, aber nach dem Schreibtest erfolgt der Datenvergleich als lesend. Nach wenigen Gigabyte traten nur noch Fehler auf, und ich brach den Test auch ab, da sich an die vielen Meldungen nichts mehr positives gab.

Der Verkäufer wurde auch angeschrieben und behauptet, dass er angeblich einen Test gemacht hätte, nur schickte mir dieser zwar von einem Testprogramm (Windows) lediglich nur das Bild, welches die Kapazität anzeigte, nicht aber den Test...

Bei der Micro-SD-Karte des Händlers ergab, dass die Karte tatsächlich gefälscht ist (ebenfalls mit f3 - Fight Flash Fraud getestet). Angebliche Größe 1 TB (1.000 MB), tatsächliche Größe irgendwas mit 480 MB.
Ich hatte die Karte zuvor in mein Smartphone gehabt und auch Daten gespeichert, dachte ich zumindest, aber es befanden sich keine Daten darauf…

Der Händler wurde angeschrieben, momentan herrscht aber gähnende Leere. Laut Impressum befindet dieser sich ungefähr 40 Kilometer weit weg.

Frage:
Kann ich als Käufer fehlerfreie/echte Micro-SD-Karten in dieser Kapazität von 1 TB einfordern?
Wenn ja, wie sollte man weiter vorgehen wenn der Verkäufer sich quer stellt?

Als Käufer würde ich sehr stark davon ausgehen, dass ich auch das erhalte, was auch in der Beschreibung steht und wenn dort zum Beispiel 1 TB steht, diese auch bekomme und auch ohne Fehler, da es sich ja vermeintlich um Neuware handelt…

Vielen Dank.


Kleines Update:
Der Privat-Verkäufer will nur eine Rückerstattung machen und war in der Nachricht auch nicht gerade freundlich. Er tut so, als wäre er für die defekte Karte nicht verantwortlich… Meine Nachricht enthielt aber nur den Text, dass die Daten fehlerhaft sind (Screenshots waren dabei). Der Verkäufer bezieht sich aber nur auf die Kapazität und nicht auf die defekten Daten…

-- Editiert von go573500-88 am 01.03.2021 03:48

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8365 Beiträge, 4026x hilfreich)

Hallo,

vom gewerblichen VK: Einfach die Sachmängelhaftung in Anspruch nehmen und austauschen lassen.

vom privaten VK: Kannst du beweisen, dass die karte schon VOR Übergabe ans Versandunternehmen defekt war und nicht erst durch deinen Versuch defekt gieng?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111326 Beiträge, 38572x hilfreich)

Zitat (von go573500-88):
nur schickte mir dieser zwar von einem Testprogramm (Windows) lediglich nur das Bild, welches die Kapazität anzeigte,

Das ist wohl sein Test ...



Zitat (von go573500-88):
Er tut so, als wäre er für die defekte Karte nicht verantwortlich…

Rein rechtlich würde man das Gegenteil beweisen müssen - insofern sollte man die Erstattung nehmen.



Zitat (von go573500-88):
Der Händler wurde angeschrieben, momentan herrscht aber gähnende Leere.

Dann ist die Mail wohl nicht angekommen...
Ich würde es mal mit gerichtsfester Kommunikation versuchen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4863x hilfreich)

Zitat (von go573500-88):
Der Privat-Verkäufer will nur eine Rückerstattung machen und war in der Nachricht auch nicht gerade freundlich.
Prinzipiell das Beste was man kriegen kann... den Vorschlag sollte man annehmen...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14946 Beiträge, 8836x hilfreich)

Zitat:
Kann ich als Käufer fehlerfreie/echte Micro-SD-Karten in dieser Kapazität von 1 TB einfordern?

Ja - allerdings dürfte zumindest beim Privatverkäufer die Durchsetzung der Forderung so aufwändig sein, dass es sich nicht lohnt. Sie müssten nämlich dem Beweis erbringen, dass die Karte schon bei Absendung durch den Verkäufer defekt war. Das werden Sie ohne teures Sachverständigengutachten nicht schaffen. Deshalb sollten Sie beim Privatverkäufer die Erstattung nehmen und zukünftig woanders kaufen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1370 Beiträge, 648x hilfreich)

Zitat (von go573500-88):
Die Karte vom Privat-Verkäufer soll angeblich neu sein, allerdings nur ein einer Aufbewahrungsbox, welche auch einen Adapter enthält.

Der Verkäufer wurde auch angeschrieben und behauptet, dass er angeblich einen Test gemacht hätte, nur schickte mir dieser zwar von einem Testprogramm (Windows) lediglich nur das Bild, welches die Kapazität anzeigte.


Wenn der Verkäufer arglistig verschweigt, dass die angeblich "neue" SD-Karte von ihm aus ihrer Original-Verpackung entfernt wurde, und wenn nicht von ihm, dann von jemand (unwähnt) Drittem, dann dürfte der Kaufvertrag nach § 123 BGB anfechtbar sein.

Jedenfalls wird der Umstand, ob sich eine als "neu" bezeichnete SD-Karte noch in ihrer Versiegelung befindet (oder nicht mehr) eine äußerst kaufentscheidungsrelevante Bedeutung haben.

( Dagegen wird es kaum bis nur sehr schwer nachzuweisen sein, dass der Verkäufer Kenntnis von der Kartenmangelhaftigkeit hatte, sie aber verschwiegen hatte, § 442 BGB, was ihn an der Berufung auf eine Haftungsausschlußvereinbarung hindern würde. )

RK

-- Editiert von RrKOrtmann am 08.03.2021 18:15

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 51x hilfreich)

darf man mal fragen was die 1TB Karte gekostet hat? 200.- oder ca 10.-?

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 275x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Wenn der Verkäufer arglistig verschweigt, dass die angeblich "neue" SD-Karte von ihm aus ihrer Original-Verpackung entfernt wurde, und wenn nicht von ihm, dann von jemand (unwähnt) Drittem, dann dürfte der Kaufvertrag nach § 123 BGB anfechtbar sein.
Wo steht denn da was von verschweigen? Seit wann muss ich als Privatverkäufer einen Artikel mit OVP verkaufen? Seit wann ist eine "neue" SD-Karte nicht mehr neu, wenn ich diese aus ihrer Verpackung nehme? Schon sehr obstruse Vorstellungen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 51x hilfreich)

Es gilt natürlich auch noch zu wissen, ob das Handy mit einer 1 TB Karte klar kommt! Viele tun das nämlich nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1370 Beiträge, 648x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Seit wann muss ich als Privatverkäufer einen Artikel mit OVP verkaufen?


Wenn man eine originalverpackte SD-Karte selbst aus der Verpackung entnommen hatte und diesen Umstand beim Verkauf als "neu" unerwähnt läßt - dann täuscht man arglistig ( weil jedem SD-Kartenverwender klar ist, dass dieser Umstand beim privaten Verkauf von "neuen" SD-Karten von höchster Bedeutung ist. )

Zitat (von user08154711):
Seit wann ist eine "neue" SD-Karte nicht mehr neu, wenn ich diese aus ihrer Verpackung nehme?


Selbstverständlich bleibt die Karte dann neu: "Verkaufe nagelneue SD-Karte. Ich habe sie aus der Original-Verpackung entfernt und diese entsorgt. Die Karte wird in einer Aufbewahrungsbox geliefert."

Dann kann der Käufer nicht bemängeln, die entblisterte und "umgeboxte" Karte sei nicht mehr neu ( oder gar gebraucht )

"obstruse Vorstellungen"

Gemüsige Ansicht ...

RK

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111326 Beiträge, 38572x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Wenn der Verkäufer arglistig verschweigt, dass die angeblich "neue" SD-Karte von ihm aus ihrer Original-Verpackung entfernt wurde

Ja, wenn. Nur das es hier ja wohl nicht der Fall war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go573500-88
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.

OK, einerseits mag es bei beiden Verkäufern der Fall sein, dass die Karten nicht extrem teuer waren, aber wenn ich als Verkäufer einen Artikel als "Neu" anbiete, sollte der auch neu sein, unangetastet, aber dies kann wiederum auch nicht sein, da der Verkäufer schlecht einen Test vornehmen kann, wenn die Karte ja eigentlich nicht mehr bei ihm sein kann, da der Empfänger die Karte bereits erhalten hat und die Mängel feststellte. Wie kann ein Verkäufer also ein Screenshot mit den angezeigten Daten mit dem verwendeten Programm H2testw vorher schon haben wenn die Karte doch neu ist und auch in der Beschreibung stand nicht drin, dass die Karte vorher zum Testen verwendet wurde…

Für den Privat-Verkäufer ist die Sache nun erledigt, da zwar der Kauf knapp 3 Monate her ist, ich ihm aber vorher schon einige male angeschrieben hatte…

Als Käufer sollte man erwarten dürfen, dass ein Artikel echt und auch dem entspricht, was drauf steht.

Der gewerbliche Verkäufer stellt sich ja stumm. Kommuniziert wurde bei beiden Verkäufern per Nachrichten via e b a y, demzufolge kann die Kommunikation nachgewiesen werden.

Wie könnte das Schreiben für den gewerblichen Verkäufer aussehen?
Anschrift ist ja bekannt.

Kann man den Privat-Verkäufer überhaupt noch belangen?

Mir geht es darum, dass zu erhalten, was auch dort beschrieben wurde und nicht einen "Lass dich überraschen" Artikel.

Zu den verwendeten Geräten mit beiden Karten:
+ PC mit Linux und zum Gegentest auch Windows, Lesegerät ist einwandfrei
+ Smartphone erkannte beide Karten als 1 TB
+ aktueller Sat-Receiver (Octagon SF8008 mit openATV) mit entsprechenden Kartenslot erkannte ebenfalls beide Karten als 1 TB

Karte vom Händler ist laut dem Fake-Test eine Fälschung (479,84 MB MB), verhält sich auch so, da keine Daten gespeichert werden

Zitat:
Bad news: The device `/dev/sdh' is a counterfeit of type limbo

You can "fix" this device using the following command:
f3fix --last-sec=982710 /dev/sdh

Device geometry:
*Usable* size: 479.84 MB (982711 blocks)
Announced size: 1000.00 GB (2097152000 blocks)
Module: 1.00 TB (2^40 Bytes)
Approximate cache size: 1.00 MB (2048 blocks), need-reset=no
Physical block size: 512.00 Byte (2^9 Bytes)


Karte vom Privat-Verkäufer:
Artikelzustand: neu

Artikelbeschreibung:
Zitat:
[…] ich biete hier eine SD-Speicherkarte 1 TB 1024MB Micro SD Karte Memory Card SDHC SDXC incl. Stick an.
Die SD-Karte ist NEU, also unbenutzt. Die SD-Karte ist ohne jeglicher Restdaten.
Die SD-Karten-Box wurde lediglich zu Fotozwecken geöffnet.

[…]

Im Lieferumfang gehört:
SD-Karten Box
SD-Karte
SD-Adapter
USB-Stick

Zitat:
Bad news: The device `/dev/sdh' is damaged

Device geometry:
*Usable* size: 0.00 Byte (0 blocks)
Announced size: 1000.00 GB (2097152000 blocks)
Module: 1.00 TB (2^40 Bytes)
Approximate cache size: 31.00 MB (63488 blocks), need-reset=no
Physical block size: 512.00 Byte (2^9 Bytes)

Der Schreibtest war wohl OK, es wurden etwa 1 TB Daten geschrieben…, der Lesetest wurde ab dem 14. Gigabyte nur noch als fehlerhaft gekennzeichnet.

Vielen Dank.

-- Editiert von go573500-88 am 10.03.2021 01:06

Signatur:

Gruß
go573500-88

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111326 Beiträge, 38572x hilfreich)

Zitat (von go573500-88):
Aber wenn ich als Verkäufer einen Artikel als "Neu" anbiete, sollte der auch neu sein, aber dies kann wiederum auch nicht sein, da der Verkäufer schlecht einen Test vornehmen kann, wenn die Karte ja nicht bei ihm sein kann, da der Empfänger die Karte bereits erhalten hat und die Mängel feststellte.

Etwas mehr Logik, etwas weniger .. was auch immer?



Zitat (von go573500-88):
Wie kann ein Verkäufer also ein Screenshot mit den angezeigten Daten vorher schon haben wenn die Karte doch neu ist

Ganz einfach: in dem er sie vor Verkauf getestet hat.



Zitat (von go573500-88):
Wie könnte das Schreiben für den gewerblichen Verkäufer aussehen?
Na so ungefähr das:
Zitat (von go573500-88):
Mir geht es darum, dass zu erhalten, was auch dort beschrieben wurde und nicht einen "Lass dich überraschen" Artikel.

Dazu dann noch eine Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) und mittels Zustellnachweis.



Zitat (von go573500-88):
Kommuniziert wurde bei beiden Verkäufern per Nachrichten via e b a y, demzufolge kann die Kommunikation nachgewiesen werden.

Dürfte einen Herausforderung werden, das dem Gericht sinnvoll zu erklären.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1370 Beiträge, 648x hilfreich)

Zitat (von go573500-88):
Wie kann ein Verkäufer also ein Screenshot mit den angezeigten Daten mit dem verwendeten Programm H2testw vorher schon haben wenn die Karte doch neu ist und auch in der Beschreibung stand nicht drin, dass die Karte vorher zum Testen verwendet wurde…


Hier hat der Verkäufer offenbar nicht (die ganze) Wahrheit gesagt:

"
Zitat (von go573500-88):
Die SD-Karte ist NEU, also unbenutzt. Die SD-Karte ist ohne jeglicher Restdaten.
Die SD-Karten-Box wurde lediglich zu Fotozwecken geöffnet.


Die Karte wurde vom Käufer also zugegebenermaß DOCH benutzt, nämlich zu Testzwecken. Wenn der Verkäufer vor dem Verkauf sowohl diesen Umstand verschweigt sowie die (vollständige) Angabe seiner Testergebnisse, dann täuscht er arglistig darüber, dass er mit der Karte viel mehr angestellt hatte, als sie nur "zu fotographieren".

RK

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111326 Beiträge, 38572x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Die Karte wurde vom Käufer also zugegebenermaß DOCH benutzt, nämlich zu Testzwecken.

Das ist keine Benutzung die offenbarungspflichtig wäre.
Bei Sammlerstücken (Mint in Mint Box) wäre das z.B. ganz anders.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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