Guten Morgen 123recht.
Ich lese schon viele Jahre hier mit und habe doch einiges für mich hier erfahren können.
Bin aber nun an einen für mich aufgrund der Korrespondenz doch frechen VK (Privat) geraten.
Ich habe bei eBay
einen Artikel als Höchstbietende (Privat) erworben (Auktion)
Nach dem Kauf habe ich gesehen, das der VK nochmals den gleichen Artikel mit exakt gleicher Beschreibung anbietet. Allerdings als Sofortkauf. Ich habe dann mal eine Mischkalkulation gemacht und den 2. Artikel auch noch als Sofortkauf erworben. Das war falls interessant ca 5 Minute später.
Nach 1 Stunde kam die Nachricht, daß der Artikel nur einmal vorhanden ist.
Da der VK Privat ist wollte ich kein Fass aufmachen und habe geschrieben: Ok kann mal passieren.
Dann halt nur den einen Artikel den ich zuerst gekauft habe. Durch die Beiträge der letzten Jahre hier, war mir klar das sich streiten da nicht lohnt in so einem Fall. Muss ja auch nicht sein.
Die Antwort auf mein freundliches Schreiben war: Er ist nur bereit den teuren Sofortkauf zu versenden und ich den auch bezahlen soll. Den 1. Kauf bei dem ich die Auktion gewonnen habe mangels anderen Bietern möchte er stornieren. Ich bin nun etwas ratlos.
Er lässt sich auf nichts ein.
Der gesunde Menschenverstand sagt mir, das ich nur den Artikel bezahle den ich als 1. gekauft habe. Der 2. teuere Artikel ist ja nicht vorhanden.
Aber in unserem Rechtssystem ist ja nicht immer der gesunde Menschenverstand ausschlaggebend!
Wie sollte ich verfahren?
Wünsche einen schönen Montag.
Danke fürs lesen.
-- Editiert von Jenny11 am 30.12.2019 09:11
2 Artikel gekauft nur 1 mal vorhanden. Nun Problem
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Was ergab sich denn aus der Mischkalkulation?ZitatWie sollte ich verfahren? :
Je, nachdem--- würde ich so verfahren, dass ich auch kein großes Fass aufmachen würde und den EINEN Artikel evtl. etwas *teurer als gefreut* erwerbe.
Der Verkäufer kennt sich wohl auch nicht aus.ZitatDen 1. Kauf bei dem ich die Auktion gewonnen habe mangels anderen Bietern möchte er stornieren :
Dankeschön für die Antwort.
Ich habe das einfach Mischkalkulation genannt.
1. Artikel per Auktion 80€
2. Artikel Sofortkauf 160€
Wert des Artikels im Einzelhandel ca 190€
Wäre also 120 pro Artikel nach meiner Rechnung.
Aber ich bin nicht bereit nur den Artikel aus dem SK zu nehmen für 160€.
Nun kommt bestimmt jemand der mir erklärt, daß ich dazu verpflichtet bin
LG Jenny
Edit: Gerade kam die Aufforderung von Ebay dem Abbruch der Auktion (80) zuzustimmen
-- Editiert von Jenny11 am 30.12.2019 11:06
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
ich würde dem VK mitteilen, dass man zumindest auf den ersten KV auf Einhaltung besteht.
Sollte er der Meinung sein, dass er das nicht möchte, gleich darauf hinweisen, dass man immer noch 2 rechtsgültige Verträge hat und zur Not auch darauf besteht.
Deine Position ist so gesehen recht gut. Dem VK auch gleich mitteilen, dass man bei nichteinhaltung bzw weiterer Weigerung den Artikel zu liefern Schadensersatz fordern wird...
Bei solch großer Differenz wäre ich auch nicht bereit.
Ich teile die Einschätzung von LDH.
Aber, man sollte nur etwas ankündigen, wenn man auch bereit ist dies durchzuziehen.
Das Angebot den ersten Kaufvertrag zu beenden, ablehnen.
Berry
Man sollte nur darauf bedacht sein, dass man sich nicht ins eigene Fleisch schneidet, sollte man auf Einhaltung beider KV bestehen. Ein Kauf kann auch "missbräuchlich" geschehen, wenn sie sich bspw. hätten bewusst sein müssen, dass der Artikel zum zweiten Kauf gar nicht erst vorhanden ist.
ZitatMan sollte nur darauf bedacht sein, dass man sich nicht ins eigene Fleisch schneidet, sollte man auf Einhaltung beider KV bestehen. Ein Kauf kann auch "missbräuchlich" geschehen, wenn sie sich bspw. hätten bewusst sein müssen, dass der Artikel zum zweiten Kauf gar nicht erst vorhanden ist. :
Haben Sie meinen Eröffnungsbeitrag überhaupt gelesen? Das ich nur einen Artikel möchte! Rein aus Mitgefühl wenn mal was schiefgeht beim einstellen! Das kann jedem passieren. Noch humaner kann ich nicht handeln in diesem Fall.
Aber so nebenbei:
Genau auf so einen Beitrag habe ich gewartet. Als langjährige Mitleserin war mir das bewusst daß sowas kommt

Nein ich konnte nicht von solch einer Sachlage ausgehen, da der VK einige Artikel öfters doppelt und 3 fach eingestellt hat (PRIVAT)
Immer SK oder Auktion und auch Auktionen mit Preisvorschlag!
Innerhalb des Ebaysystems kann ich ja den zu zahlenden Betrag nicht ändern (PayPal)
Wenn ich dem Abbruch zustimme habe ich die "teure" Version gekauft.
Mache ich garnichts bleibt der Gesamtbetrag von 240 bestehen, den ich nicht ändern kann.
Ich habe weder abgelehnt noch zugestimmt und erst nochmals geschrieben.
Aber noch so just for fun. Ich war nicht untätig, da mich die vielen neuen Artikel doch etwas verwundern.
An gleicher Adresse ist der VK natürlich auch mit einem Internethandel (Tätigkeitsbeschreibung) vertreten

Einen klitzekleinen Hinweis auf dieses habe ich freundlich in meine Antwort eingefügt.
Mal sehen was nun kommt.
-- Editiert von Jenny11 am 30.12.2019 13:43
-- Editiert von Jenny11 am 30.12.2019 13:47
-- Editiert von Jenny11 am 30.12.2019 13:48
Dann sollte man sich erst recht die Frage gefallen lassen, warum man zwei Verträge geschlossen hat ...ZitatHaben Sie meinen Eröffnungsbeitrag überhaupt gelesen? Das ich nur einen Artikel möchte! :
Zitat:Dann sollte man sich erst recht die Frage gefallen lassen, warum man zwei Verträge geschlossen hat ...ZitatHaben Sie meinen Eröffnungsbeitrag überhaupt gelesen? Das ich nur einen Artikel möchte! :
Nachdem der VK mir mitgeteilt hat, daß nur 1 Artikel vorhanden ist, wollte ich Nachsicht zeigen.
Ich möchte diese Kleidungsstücke eigentlich 2 mal
Nun verstanden?
Zitat:Zitat:Dann sollte man sich erst recht die Frage gefallen lassen, warum man zwei Verträge geschlossen hat ...ZitatHaben Sie meinen Eröffnungsbeitrag überhaupt gelesen? Das ich nur einen Artikel möchte! :
Nachdem der VK mir mitgeteilt hat, daß nur 1 Artikel vorhanden ist, wollte ich Nachsicht zeigen.
Ich möchte diese Kleidungsstücke eigentlich 2 mal
Das liest sich nun mal leider etwas missverständlich, von daher kann ich die letzte Reaktion von NaibaF123 schon verstehen. Ich vermute mal, das "Dass ich nur einen Artikel möchte" bezieht sich auf folgende Passage im Eröffnungsbeitrag, wie du zuletzt ja auch noch angemerkt hast:
Zitat:Nach 1 Stunde kam die Nachricht, daß der Artikel nur einmal vorhanden ist.
Da der VK Privat ist wollte ich kein Fass aufmachen und habe geschrieben: Ok kann mal passieren.
Dann halt nur den einen Artikel den ich zuerst gekauft habe.
Das war halt so im ersten Moment nicht ersichtlich.
Ansonsten teile ich die Meinung aus Antwort #3 und #5 und denke, dass du mit der Vorgehensweise momentan am Besten fährst.
Manchmal reicht auch der freundliche Hinweis aus, dass dies ebenfalls ein Betrug sein könnte.
Spätestens, wenn er den zweiten Artikel kurz nach dem Verkauf angeboten oder nicht entfernt hatte, obwohl er wusste, dass er nur einen hat (in der Absicht einen finanziellen Vorteil zu erlangen), wäre das ein Betrug.
Vorallem, dass er nun den teureren Artikel kassieren will, spricht sehr für ein betrügerisches Vorgehen.
So langsam verzettelst Du dich in Nebenkriegsschauplätzen,
Jenny11.
Es bestehen zwei Kaufverträge, und du bist - das war mir durch den Hinweis auf Deine Mischkalkulation von Anfang an klar - gewillt beide zu erfüllen.
Du kannst Dich auf eine Stornierung von einem Vertrag einlassen, musst es aber nicht. Und dann bestimmst Du alleine, auf welchen Vertrag du verzichtest.
Das Ganze macht natürlich nur Sinn, wenn Du auch bereit bist die Sache bis zum Ende, d.h. notfalls per Gericht, durchzuziehen.
Ich denke, der Verkäufer spekuliert darauf, dass Du den Rechtsweg nicht einschlägst.
Was Du machst und auf was Du Dich einlässt musst Du aber selbst entscheiden.
Berry
Hallo,
Kann man denn nicht jeden Kauf einzeln bezahlen?Zitat:Innerhalb des Ebaysystems kann ich ja den zu zahlenden Betrag nicht ändern (PayPal)
Wenn ich dem Abbruch zustimme habe ich die "teure" Version gekauft.
Mache ich garnichts bleibt der Gesamtbetrag von 240 bestehen, den ich nicht ändern kann.
Aber egal, mit Paypal bist du doch auf der sicheren Seite. Du zahlst einfach 240 Euro, und bemängelst dann später, dass nur ein Teil im Paket war (und zwar natürlich das aus der Auktion). Und da der Verkäufer sogar eingeräumt hat, dass er nur eins liefern kann ist das auch sehr glaubwürdig.
Und ich denke, dass der Verkäufer alles dransetzen wird einen Rechtsstreit zu vermeiden - er kann dabei nämlich nur verlieren, und zwar gleich an mehreren Fronten.Zitat:Ich denke, der Verkäufer spekuliert darauf, dass Du den Rechtsweg nicht einschlägst.
Stefan
Letztendlich nach Verlinkung dieser Diskussion hier an den VK hat er mir nur den 80€ Artikel in Rechnung gestellt.
Und damit war ich zufrieden, weil ich ja garnicht mehr erreichen wollte.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
6 Antworten
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7 Antworten
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