2 Artikel gekauft und Verkäufer schickt nur den minderwertigeren für vollen Versand

2. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)
2 Artikel gekauft und Verkäufer schickt nur den minderwertigeren für vollen Versand

Hallo.

ich mache es mal kurz.

Ich habe bei einem großen eBay-Verkäufer zwei Artikel gekauft. Zusammen hat der Versand dann 3,99 betragen.
Der nachfolgende Ablauf ist chronologisch zu sehen.
Ich habe gemerkt, dass ich eine Rückerstattung über PayPal erhalten habe.
PayPal hat mich darüber informiert.
Also habe ich da angerufen beim Verkäufer und nach den Gründen gefragt. Dieser sagte dass der höherwertige Artikel nicht mehr vorrätig ist. Man habe mir ja eine modifizierte Auftragsbestätigung Zugasend und dann den Artikel einfach versendet.
Nun habe ich nochmals per eBay Nachricht den Verkäufer über mein Unmut informiert, dass ich den niedrigpreisigen Artikel allein und für 3.99 Versand nicht gekauft hätte und es nicht richtig finde, dass er ohne mein Einverständnis den zwischen Ihm und mir geschlossenen Kaufvertrag zu seinen Gunsten ändert. Dazu kommt, dass er mich darüber nicht mal informiert oder gefragt hat.

Nun soll ich den Kauf stornieren. Ich frage mich aber, wie ich einen nicht vorhandenen Kaufvertrag stornieren soll da es keinen zwischen Ihm und mir gibt. Es stellt sich auch die Frage der Versandkosten. Die solle ich nämlich trotzdem bezahlen, auch wenn ich den Artikel zurückschicken möchte.
Das wären dann sozusagen 2 mal 3.99. Das Übersteigt den Artikelwert und ich sehe das auch nicht ein, weil ich keinen Fehler in dieser Transaktion gemacht habe.

Nach etwas Recherche habe ich mitbekommen, dass dieser Verkäufer auf mehrere Plattformen handelt.
Er stellt die Artikel also nicht nur bei sich im Shop ein sondern auch bei Amazon und eBay. Amazon kunden sollen dabei bevorzugt werden.

Ich halte das nicht nur für diskriminierend, da wahrscheinlich ja andere Kunden bevorzugt werden sondern auch für Wettbewerbsrechtlich fragwürdig. Soweit ich weiß, ist es nicht fair anderen Verkäufern gegenüber Artikel an zu bieten die ggf. gar nicht mehr Vorrätig sind. Ich fühle mich wissentlich und vor allem absichtlich betrogen. Ich habe jetzt mal die neutralen und negativen Bewertungen genau geprüft.

in 80% der Fälle sagten Kunden, dass sie einfach Geld zurück erstattet bekommen haben, weil der Artikel nicht mehr lieferbar ist. Die Gesamtzahl der Negativen Bewertungen hält sich jedoch deutlich in grenzen, sodass der Verkäufer im Allgemeinen hin nicht als "schlechter" ein zu stufen ist. Dennoch scheint es sich zu häufen und vom Verkäufer ganz bewusst in kauf genommen zu werden dass Artikel an Kunden verkauft werden die nicht lieferbar sind.

In meinem Bekanntenkreis habe ich ebenfalls einen Onlinehändler, der in der gleichen Kategorie Artikel verkauft. Für diesen ist es, wie er mir schon mal in einem Gespräch mitgeteilt hat, äußerst ärgerlich.

Zum einen werden Potenzielle Kunden geprellt die sich dann womöglich nicht mehr dem Onlinehandel hingeben werden
Zum anderen ist es ein unfairer Vorteil, da der Verkäufer ja Artikel anbietet die er gar nicht liefern kann.

Ich frage mich jetzt ob ich meinem Bekannten davon berichten soll und er dann z.B. Abmahnen sollte.

Ich selbst weiß auch nicht richtig, wie ich dagegen jetzt vorgehen soll, wenn ich nicht alles zurück bekomme. Also Versandkosten plus rücksendungskosten.

Gleich zur Polizei gehen oder auch Zivilrechtlich vorgehen?
Es geht mir auch ein wenig ums Prinzip. Finde es eine Frechheit, wenn der Verläufer einfach die Vertragskonditionen nach seinen wünschen verändert und meint er wäre der König der Welt und könne alles machen.

Bin euch für die Hilfe sehr dankbar.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Ich frage mich jetzt ob ich meinem Bekannten davon berichten soll und er dann z.B. Abmahnen sollte.


Wegen was denn? Ein UWG-Verstoß ist ja nicht mal ansatzweise erkennbar.

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):
Gleich zur Polizei gehen oder auch Zivilrechtlich vorgehen?

Mein Vorschlag, gleich zur Polizei. Aber bitte schreibe mir, wann du dort auftauchst. Ich möchte dein Gesicht sehen, wenn man dich achtkantig aus der Wache wirft.

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#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Handelt es sich um einen Kaufvertrag od. sind es nicht doch zwei Kaufverträge bei denen nur ein mal die Portokosten anfallen?

Wenn es zwei Kaufverträge sind, dann kann der Verkäufer vom ersten Vertrag (z.B. wegen Irrtum) zurücktreten u. den zweiten erfüllen.

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#4
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Theoretisch hast du einen Kaufvertrag den der Verkäufer zu erfüllen hat. Zur Not könntest du es bis zu einer Ersatzbeschaffung versuchen durchzusetzen. Wobei die Frage ist, ob sich bei der Summe der Aufwand und die Nerven lohnen.
Gib ne Rote und 1 Stern in allen Punkten. Damit strafst du den Verkäufer im ebay Verkäufer System mehr als ihm lieb ist.
Und falls er den Artikel weiterhin "verkauft" eine Meldung an ebay, das der VK nicht vorhanden Ware anbietet. Das ist nach ebay AGB ja nicht gestattet.

-- Editiert von Paragrafenreiter am 04.12.2015 10:40

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#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von pOtH):
Wenn es zwei Kaufverträge sind, dann kann der Verkäufer vom ersten Vertrag (z.B. wegen Irrtum) zurücktreten u. den zweiten erfüllen.

Zum einen ist es mal ziemlich fraglich, ob hier eine Anfechtung durch den VK möglich ist. "Ich habe die Ware nicht mehr vorrätig" ist definitiv kein Anfechtungsgrund. Und ein Rücktrittsrecht ergibt sich dadurch auch nicht... selbst ein diesbezüglicher Vorbehalt in den AGB dürfte in aller Regel durch die Inhaltskontrolle fallen.

Selbst wenn man eine erfolgreiche Anfechtung annimmt, dann ist der Vertrauensschaden zu ersetzen, d.h. die Differenz zwischen dem Preis des Artikels inkl. Versandkosten bei diesem VK und dem niedrigsten Preis inkl. Versand bei einem anderen Händler.

Ich würde dem VK unmissverständlich hinweisen, dass mich die Lieferschwierigkeiten nicht die Bohne interessieren und ich auf die Einhaltung des Vertrages über den höherwertigen Artikel bestehe. Für den Fall, dass binnen 14 Tagen (Frist nach Datum, also "bis xx.xx.xxxx") keine Lieferung erfolgt, würde ich eine Ersatzbeschaffung mit Geltendmachung des Differenzbetrages ankündigen. Dann kann man noch ergänzen, dass man aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf die Lieferung verzichtet, wenn die Versandkosten für den anderen Artikel erstattet werden. Wenn der VK schlau ist, dann erstattet er die 3,99 €. Falls nicht, so würde ich persönlich einen Anwalt einschalten und dem VK dessen Kosten auch noch aufdrücken - ich kann es mir aber auch leisten, das Geld bei Zahlungsunfähigkeit des VK in den Sand zu setzen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Selbst wenn man eine erfolgreiche Anfechtung annimmt, dann ist der Vertrauensschaden zu ersetzen, d.h. die Differenz zwischen dem Preis des Artikels inkl. Versandkosten bei diesem VK und dem niedrigsten Preis inkl. Versand bei einem anderen Händler.


Das wäre aber doch nicht der Vertrauensschaden, sondern der echte Schaden etwa bei vorsätzlicher Nichterfüllung.
Vertrauensschaden wäre, wenn man im Vertrauen auf den noch bestehenden Kaufvertrag etwa ein Schnäppchen bei einem anderen VK für die gleiche Ware verpaßt. Das wäre zu beweisen.

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