Überweisung vs. Vorkasse

10. Oktober 2002 Thema abonnieren
 Von 
merhard
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Überweisung vs. Vorkasse

Ein Bieter bietet bei Ebay auf ein Gebot und gewinnt. Der Verkäufer hat "Überweisung" als Zahlundmöglichkeit angegeben. Er bittet nach Auktionsende um Bezahlung per Treuhand. Der Verkäufer willigt nicht ein und begründet dies mit den Erläuterungen zu den Zahlungsmöglichkeiten für Verkäufer. Er besteht auf Vorkasse.
Meine Frage: Sind die Erläuterungen (zig Seiten) Vertragsbestandteil?
Aus den AGB ist nicht ersichtlich, dass Ebay von Vorkasse ausgeht, wenn "Überweisung" angegeben ist.
Falls sich beide nicht einigen: ist dann kein Vertrag zustande gekommen oder gilt das BGB?
Welche Paragraphen sind hier maßgeblich?

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ebenizikiken
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

aber sonst geht es Ihnen gut was, wenn der Verkäufer Treuhand nicht bietet können Sie es auch nicht Über den Verkäufer versuchen es zu veranlassen, wenn Sie gerne Treuhand haben wollen dann machen Sie es Privat, Kostet was, aber dafür sind Sie dann zuständig, Sie zahlen das Geld + Treuhand gebühren, an Treuhand Service und Übergeben die Konto Daten vom Verkäufer, die machen dann die Überweisung für Sie, übrigens der Vertrag besteht immer noch wenn auch der Verkäufer kein Treuhand bietet, und wenn der Verkäufer nur Vorkasse als Zahlungs- Option zur Verfügung hat, können Sie auch nicht als Nachname.
aber solche wie Sie haben wir genüge bei Ebay.


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Jetzt mal langsam cosmation.

Die Angabe "Überweisung" in der Angebotsbeschreibung kann man schon in mehreren Varianten auslegen.

Es kann einmal bedeuten, dass der Verkäufer Vorkasse per Überweisung wünscht. Dafür spricht, dass dies der üblichste Weg bei ebay ist.
Es könnte aber auch bedeuten, dass der Verkäufer die Ware versendet und Überweisung per Rechnung akzeptiert. Dafür spricht die fehlende Angabe "Vorkasse".

Zur Abwicklung über den Treuhandservice können sie den Verkäufer natürlich nicht zwingen - es sei denn sie tragen als Käufer die kompletten Kosten dafür.

Zusammenfassend würde ich schon meinen, dass die Verkehrssitte bei ebay dafür spricht, dass der Verkäufer nur bereit war per Vorkasse abzuwickeln.

Bieten Sie ihm an - wenn Sie nicht per Vorkasse zahlen wollen - die kompletten Nachnahmekosten zu tragen - vielleicht ist dies ja eine Möglichkeit.

Ansonsten würde ich nicht versuchen (gerichtlich) aufgrund eines Dissenses über die Vertragsmodalitäten die Nichtigkeit des Kaufvertrages durchsetzen zu wollen.

Das nächste mal sollten Sie sich bei unklarheiten vor der Gebotsabgabe beim Verkäufer über Unklarheiten erkundigen.

Gruss Neil

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ebenizikiken
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

genau Neil, das ist aber auch bei Ebay nicht Angeboten mit Rechnung, auf einen Normalen Online Shop gibt es schon die möglichkeit, Vorkasse oder Rechnung, aber auf Rechnung machen die es nur für Stamm Kunden oder Groß abnehmer wo bei es Sicher ist das die Zahlende Summe auch bezahlt wird, Ebay hat es Auskrücklich in den Agb´s stehen, das man Ware ohne eine Zahlung nicht schicken sollte, ja ist möglich die Ware per Nachname, aber wer trägt die Kosten bei Annameverweigerung.


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
merhard
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

An Neil!

Ich habe die Übernahme der Kosten für das Treuhandverfahren angeboten. Dem VK ging es aber offensichtlich darum, seinen Standpunkt durchzusetzen.

Nachnahme bedeutet meiner Meinung nach keine wesentlich höhere Sicherheit für den Käufer.

Ich habe inzwischen erkannt, dass man immer vorher fragen muss, ob der VK Treuhand akzeptiert. Nur: Muss jetzt jeder Bieter einmal "reinfallen" um zu erfahren, dass bei Ebay das Motto "Überweisung = Vorkasse" gilt? es steht eben nicht in den AGB sondern nur auf Hilfeseiten.

Und zuletzt: ich frage jetzt immer die VK, ob sie Treuhand akzeptieren. Die meisten bejahen es. Aber es ist sehr mühsam. Ich muss jedesmal die Antworten ausdrucken und mit den Angeboten vergleichen.
Beispiel: Es sind laufend XD-7 Kameras im Angebot. Ich komme auf etwa 20 Emails und 20 Verkäufer antworten mir, nur um das KLare Wort Vorkasse im Angebotstext zu vermeiden. Das ist extrem unpraktisch. Und es macht auch keinen Sinn.

Ich danke für sachliche Antworten
Gruß M. Erhard

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ebenizikiken
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Treuhandverfahren angeboten. Dem VK ging es aber offensichtlich darum, seinen Standpunkt durchzusetzen?
Sie haben es immer noch nicht kapiert, der Verkäufer muß es nicht, für den Treunadservice sind Sie dem Verkäufer nicht gebunden, Sie können Treuhand auch selber beantragen. schau mal bei den Geboten genau hin, da steht was er für Zahlungs Arten ein Verkäufer zur verfügung stellt. z.B. unter Zahlung: Gleich über Versandart, da steht meistens Uberweisund, nichts mit Vorkasse

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Heinz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@cosmation : wiederholt ärgere ich mich über Ihren unfreundlichen und unsachlichen Ton in diesen Foren.

An anderer Stelle brüsten Sie sich, "nur zu helfen".

Was Sie tatsächlich tun, ist mit Dreck um sich zu werfen.
Dafür hat hier niemand Verwendung.

Ansonsten:
habe es bisher als gängige Praxis erfahren, dass der Käufer in Vorleistung tritt, und nach Bezahlung die Ware erhält.
Eine Ausnahme mache ich als Verkäufer nur, wenn das Bewertungsprofil des Bieters auf Zuverlässigleit schliessen lässt (ca. 100 positive, keine negative Bewertung).
Sollte mich jemals einer nach der Möglichkeit fragen, per Treuhand abzuwickeln, ist das bei kompletter Kostenübernahme natürlich kein Problem.
Jedenfalls werde ich zukünftig deutlich auf "Vorkasse" hinweisen - dachte fälschlicherweise, das sei jedermann sowieso klar.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sieben
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch wenn es bedeutet , wohl Öl ins Feuer zu gießen, muß ich dem Frager , wenn ich seine Frage ricchtig verstehe , was ein gewisser anderer hier im Forum momentan offentsichtlich nicht tut , in ihrer Intention recht geben.

Wenn ich die Frage richtig vestehe , geht es darum , ob ein Käufer bei voller Zusage der Kostenübernahme vom Verkäufer verlangen kann , daß die Abwicklung des Verkaufs über einen Treuhänder ,sei es nun der iloxx - Service oder auch vergleichbar zum beispiel ein Notar mit Anderkonto, geführt wird, obwohl der Verkäufer diese Zahlungsmöglichkeit nicht aufführt bzw. auf Vorkasse besteht oder im Extremfall sogar explizit eine Zusammenarbeit mit dem Treuhandservice ausschließt.

Meines Erachtens und der zahlreicher Juristen , Herr Scharnhorst möge mir Widersprechen, wenn ich falsch liege, kann der Käufer dieses aufgrund einschlägiger Paragraphen des BGB verlangen.

Die Abwicklung über einen Treuhänder stellt die Umsetzung des im BGB verankerten Zug-um-Zug-Prinzips dar:
§ 322
Verurteilung zur Leistung Zug-um-Zug
(1) Erhebt aus einem gegenseitigen Vertrag der eine Teil Klage auf die ihm geschuldete Leistung, so hat die Geltendmachung des dem anderen Teil zustehenden Rechts, die Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung zu verweigern, nur die Wirkung, dass der andere Teil zur Erfüllung Zug um Zug zu verurteilen ist.

http://www.heise.de/ct/01/08/108/

Prof. Dr. Gerald Spindler, Spezialist für Internet-Recht, über Betrüger auf Web-Auktionen

"Keiner muss Vorkasse zahlen", meint der Jurist Gerald Spindler von der Universität Göttingen.

c't: Wie kann man vorbeugen und sich vor bösen Überraschungen schützen?

Spindler: Wenn möglich, sollte man mit dem Geschäftspartner in Kontakt treten und sich das Produkt vor dem Kauf ansehen. Wenn das nicht geht, kann man sich nur auf die Bewertungen verlassen. Aber schlaue Betrüger können hier eben manipulieren. Auch bei der Zahlung kann man vorsichtig sein: So ist es keineswegs notwendig, dem Verkäufer den gesamten Betrag in einem Rutsch zu überweisen. Viele Leute wissen das nicht, aber niemand ist dazu gezwungen, Vorkasse zu leisten. Viel besser ist es, sich auf das im BGB vorgesehene ‘Zug-um-Zug-Geschäft’ zu berufen und peu à peu zu zahlen. Wer auch mit diesem Verfahren noch unsicher ist, kann auch die Treuhänder-Angebote der Auktionshäuser in Anspruch nehmen.
c't: Auf vielen Auktionen diktieren die Verkäufer die Zahlungsform und oft heißt es da ‘Vorkasse’. Hier dürfte, wer in Raten zahlen will, schlechte Karten haben.

Spindler: Es ist auch dann erlaubt, sich auf das Zug-um-Zug-Geschäft zu berufen. Aber wo Verkäufer auf Vorkasse pochen, kann man als Kunde auf dem Treuhand-Service bestehen. Die paar Mark Gebühren sollte man nicht scheuen, wenn man sicher gehen will.

c't: Wann gilt es, Strafanzeige zu stellen?

Spindler: Wenn man heiße Ware erworben oder Geld gezahlt hat, ohne Ware zu erhalten, bei Hehlerei und Betrug also.

c't: Welche Zahlungsform ist in Ihren Augen die beste?

Spindler: Ich plädiere für Lastschriften. Hier haben Sie nach dem Kauf, wenn es nicht klappt, noch einige Wochen Zeit, ihre Bank aufzufordern, den Betrag zurückzurufen.

Bis zum Betrag von 375 Euro geht das sogar ohne Treuhänder und vergleichsweise wenig Risiko für den Käufer ( nämlich 25 Euro) wenn er max. 200 Euro , die durch die eBay - Versicherung gedeckt sind anzahlt , den Rest per Lastschrift , was bis zum Betrag von 375 Euro für den Verkäufer ohne Risiko ist , da er ja ebenfalls mit 200 Euro abzüglich des Selbstbehalts versichert ist , woraus sich eben die risikolosen 375 Euro für ihn ergeben.

Also durch gewisse Praktiken und Wortwahlen einiger Verkäufer nicht ind Boxhorn jagen lassen und auf seinem Recht bestehen.

Wodurch sich vorherige Anfragen an sich erübrigen ,auch wenn sich dadurch der folgende Arbeitsaufwand aus den sich abzeichnenden Widerständen abschätzen läßt.

Übrigens freundlich positive Antworten bestärken das Bietverhalten und führen letztendlich zu höheren Ergebnissen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Sieben,

Zug um Zug gilt nur bei Verurteilung zur Leistung. Soweit ist es bei Auktionsende ja noch nicht gekommen.
Der Treuhandservice lehnt sich an dieses Prinzip an - trotzdem besteht kein Anspruch darauf.

Hier gilt immer noch, dass die Zahlungsmodalitäten zur Disposition der Vertragsparteien stehen.

Erwähnt der Verkäufer in seiner Anbebotsbeschreibung eindeutig, dass er nur nach Vorkasse liefert, dann wird dies Bestandteil des Kaufvertrages.

Im Nachhinein muss sich der Verkäufer auf keine anderen Zahlungsmodalitäten einlassen - er kann es natürlich aus Kulanzgründen.

Wer ubedingt nicht in Vorkasse gehen will, sollte vor Auktionsende mit dem Verkäufer in Kontakt treten.

Auch wenn der Käufer alle Kosten für Treuhand etc. tragen will, so ist der Mehraufwand für den Verkäufer nicht zu verachten. Kann daher jeden Verkäufer verstehen, der sich nicht darauf einlassen will.

Gruss
MCNeubert

michael@neubert.com
www.MCNeubert.de

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
merhard
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

An Sieben:
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

An McNeubert:
Inwiefern ist ein Vertrag entstanden der Vorkasse beinhaltet, wenn der Verkäufer nur Überweisung angibt und damit Vorkasse meint. Er versucht doch damit die Hilfeseiten zum Bestandteil des Vertrags zu machen!? Damit ist Streit vorprogrammiert, weil ja jeder Käufer dann mindestens einmal diese Erfahrung machen müsste, um zu erfahren, dass man bei Ebay ein anderes Deutsch spricht.

Genau dies widerspricht meinem Rechtsempfinden.

Im Übrigen ist es sehraufwendig, jeden Bieter einer Ware per Email zu fragen, ob er auf Vorkasse besteht. Ich habe es ausprobiert. Wenn etwas öfter angeboten wird, und man zehn oder zwanzig mal bietet, um endlcih zu gewinnen, sind das viele Emails, deren Antworten man mühsam zuordnen muss.

Gruß M. Erhard

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo M. Erhard,

da haben sie natürlich Recht: Bei der Angabe "Überweisung" wird die Zahlungsmodalität Vorkasse nicht bestandteil des Vertrages.....

Ansonsten ist ja alles schon gesagt. Werde mich heute Abend mal an ebay wenden - vielleicht können die das ja mal deutlicher machen - wenn sich mehr mit dieser bitte bei ebay melden ist die Chance übrigens größer, dass sich etwas ändert.

Gruss MCNeubert

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo,

habe das Problem gerade mal an die Vorschlagliste bei ebay gesandt (vorschlaege@ebay.de).
Außerdem auch im Forum "Bezahlung" bei ebay gepostet.

Wäre schön, wenn sich andere anschließen.

Gruss MCNeubert

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.794 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen