250€ Vertragsstrafe Schalke

1. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
matvin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
250€ Vertragsstrafe Schalke

Hallo,

ich habe Schalke Tickets bei eBay versteigert und diese sind dann zu einem deutlich höheren Preis weggegangen, als ich die gekauft habe. Ich habe die nur verkauft, da ich selber am Spieltag verreise. Jedoch habe ich jetzt ein Schreiben von Schalke erhalten, wodrin ich aufgefordert werde 250€ Vertragsstrafe zu bezahlen. In den AGBs steht tatsächlich, dass ein Weiterverkauf nicht gestattet ist. Jedoch findet man im Internet ein paar Berichte, in denen von einigen Urteilen etwas steht, wo der Verein "verloren" hat und ein Weiterverkauf anscheinend gestattet ist. Was würdet ihr mir jetzt empfehlen? Ich finde keinen Beitrag, wo eindeutig geschrieben wird, wie man jetzt vorzugehen hat.

Einfach zahlen oder sich dagegen wehren? Denkt ihr es würde ein Schreiben etwas bringen, wo ich deutlich mache dass ich nciht zahlen werde und auf die Urteile verweise?

Ich danke für eure Hilfe

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16 Antworten
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#1
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

Bist du überhaupt Vertragspartner des Vereins, d.h. bist du Erstkäufer?

Wenn nicht, wären die AGB gar nicht wirksam zwischen dir und dem Verein vereinbart worden und es gäbe folglich keine Rechtsgrundlage für so eine Forderung.

Das müßte dir der Verein im übrigen im Zweifel beweisen.

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#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

http://www.123recht.net/Ticketverkauf-%28Schalke%29-bei-Ebay-__f84161.html

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#3
 Von 
matvin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe die Tickets im ts-ticketshop gekauft und habe daher auch den AGBs zugestimmt

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#5
 Von 
matvin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

außerdem bin ich erst 17 Jahre alt (die Vertragsstrafe richtet sich auch an mich), habe sie jedoch über den Account meines Vaters bei ebay versteigert. Ändert dies eigentlich die Sachlage?

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#6
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
außerdem bin ich erst 17 Jahre alt


Dann wäre wohl schon der Kaufvertrag schwebend unwirksam und Schalke hätte noch größere Probleme, sich auf eine "vereinbarte Vertragsstrafe" zu berufen. Denn selbst wenn der Kaufpreis mit eigenen Mitteln bewirkt wurde, so sicherlich nicht ggfs. die zu zahlende Vertragsstrafe.

Ansonsten könnte ja auch ein 14-jähriger einen Vertrag abschließen, bei dem er für 1 EUR einen Kaugummi bekommt, aber 50,000 EUR zahlen muß, wenn er diesen an jemanden weiterverkauft.

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#8
 Von 
matvin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also sollte ich an Schalke schreiben und Dinge erwähnen, wie: meine Minderjährigkeit, "ich habe die Tickets im ts-ticketshop gekauft und mein Vater hat sie verkauft (es ist sein ebay-account und ich habe sie ihm überlassen)",die Rechtslage (z.B. § 307 BGB )

brauch ich dafür denn nicht einen Rechtsanwalt für sowas?

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#9
 Von 
Willagantzaga
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo mativ,

gibt es etwas Neues bezüglich deiner Abmahnung?

Ich habe dasselbe Problem, habe letzten Monat auch Karten für ein Heimspiel verkauft.

Da ich räumlich wo ganz anders war an diesem Tag habe ich die Karten bei Ebay hereingestellt und an nichts Schlimmes dabei gedacht. Die bisherigen Spiele habe ich immer selber besucht, was auch klar in meinem Interesse liegt.

Prompt kam eine Woche später ein Schreiben vom Verein in dem Gesagt wurde, dass ich nachweislich Karten die ich über den Ticketshop erworben habe zu teureren Preisen veräußert habe. Dies sei ein Verstoß gegen die AGB und nun forderte man, dass ich 250€ (200€ an eine gemeinnützige Einrichtung + 50€ Bearbeitungsgebühr) zahlen solle. Telefonische Rückfragen sind dort nicht möglich, man kann lediglich Kontakt aufnehmen via Fax oder eine E-Mail schreiben. Da ich kein faxgerät besitze schrieb ich erstmal eine E-Mail.

Die Frist lief am 30.11.2009 ab. Vor Ablauf der Frist schrieb ich 2x an den Ticketshop, die Schreiben wurden jeweils nach 2 Tagen beantwortet.

1. Schreiben

Sehr geehrte xxxx,

dieses Jahr habe ich über das Internetportal http://www.xxxx.de/ jeweils x Eintrittskarten für folgende Spiele erworben:

xxxx

Leider ist es mir nicht möglich das Spiel gegen xxxx aus privaten Gründen zu besuchen, daher habe ich diese Karten im Auktionshaus „Ebay“ zur Versteigerung angeboten. Ich habe diese Karten jedoch nicht in der Absicht bei Ihnen erworben um sie später gewinnbringend zu verkaufen, die restlichen Spiele wurden bzw. werden von mir besucht. Zum Zeitpunkt des Kaufes war ich davon überzeugt, dass ich das Spiel gegen xxxx am xxxx besuchen werde. Jedoch kommt mir an diesem Tag etwas dazwischen, was ich am Tag des Kaufes noch nicht wissen konnte.

Da es nicht meine Absicht ist Eintrittskarten zu veräußern, wie es gewisse Ticketbörsen gewerblich und kommerziell (nach Recherche: http://www.seatwave.de/, www.viagogo.de/sport-tickets …) handhaben und ich die Spiele meines Lieblingsvereines gerne selber Besuche bitte ich Sie höflich mir die Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 € die sie mit Ihrer Ziffer 5.4 AGB begründen zu erlassen. Diese Art der Auktion war meine erste in dieser Kategorie überhaupt und ich habe kein Interesse in einem erneuten Verhinderungsfall meine Eintrittskarten über diesen Weg zu verkaufen.

Desweiteren sind die AGB in dem angesprochenen Punkt nicht wirksam, was sich aus diversen Rechtsprechungen ergibt. Weiterhin sind namenlose Tickets dieser Art als kleine Inhaberpapiere anzusehen, für die § 796 BGB gilt. Ich bitte um eine kurze schriftliche Rückmeldung.


Mit freundlichem Gruß,

1. Antwort

Sehr geehrte xxxx,

vielen Dank für Ihre Mail vom 18.11.09.

Diesbezüglich teilen wir Ihnen mit, dass mit dem Verkauf der Eintrittskarten gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, s. Ziff. 5.1 verstoßen worden ist.

Bei eBay-Auktionen mit einem Startpreis von 1,00 € besteht ohne weiteres die (mit dem Angebot gewollte) Möglichkeit, einen höheren als den Einkaufspreis zu erzielen (Ziffer 5.1 a), des weiteren haben Sie bei einem Verkauf der Tickets über eBay keinen Einfluss darauf, wer den Zuschlag erhält (Ziff. 5.1.b). Für Sie ist es der Höchstbietende. Dies kann aber ohne weiteres ein Anhänger des jeweiligen Gastvereins sein, was bei einer brisanten Spielbegegnung die Sicherheit im Stadion gefährden kann oder eine Person mit einem bundesweiten Stadionverbot (AGB Ziff. 5.1.d).

Weiterhin verweisen wir auf das Urteil des Bundesgerichtshofes (nachfolgend "BGH") vom 11. September 2008. Aus dem Urteil des BGH geht hervor, dass der BGH ausschließlich gegenüber solchen Personen Unterlassungsansprüche des Veranstalters/AGB-Verwender ablehnt, die Eintrittskarten nicht unmittelbar vom Veranstalter/AGB-Verwender erworben haben sondern Eintrittskarten von Privatpersonen aufgekauft haben. Hinsichtlich der Privatpersonen, deren Eintrittskarten aufgekauft werden, geht aus dem Urteil hervor, dass der BGH es ausdrücklich für möglich hält, dass die Privatpersonen durch den Weiterverkauf ihrer Eintrittskarten an Dritte gegen ihre vertraglichen Pflichten gegenüber dem die Eintrittskarten verkaufenden Veranstalter/AGB-Verwender verstoßen.

Sollten Sie über Eintrittskarten verfügen und zu der ausgewählten Veranstaltung verhindert sein, bietet Ihnen unsere Ticketbörse die Möglichkeit, Ihre Eintrittskarten zum Tageskartenpreis zu verkaufen. So haben die Fans des xxxx die faire und reelle Chance, Tickets zum regulären Preis zu erwerben.

Gerne teilen wir Ihnen mit, dass für unsere Kunden eine Ticketbörse auf folgender Internetseite http://www.xxxx.de/ eingerichtet wurde. Dort wird Ihnen Schritt für Schritt erklärt, wie Sie Ihre Eintrittskarten zum kontrollierten Weiterverkauf durch uns einstellen können.

Es verbleibt somit bei unserer erteilten Abmahnung und der geltend gemachten Vertragsstrafe.
Ferner erwarten wir umgehend die unterzeichnete Unterlassungserklärung.

Abschließend teilen wir Ihnen noch mit, dass unsere Recherchen und die daraus resultierenden Abmahnungen im Sinne unserer zahlreichen Fans erfolgt, die leider keine Karten erhalten. Nur so bleibt die sportliche Fairness erhalten, wir gehen damit den Kundenwünschen und den Wünschen unserer Vereinsführung nach.

Nach fruchtlosem Ablauf unserer vorgegebenen Frist machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch und schließen Sie von weiteren Kartenkäufen des
xxxx aus.

Mit freundlichen Grüßen

2. Schreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, welche ich gerne
wie folgt kommentieren möchte.

Der Verkauf über eine Internetplattform bietet
tatsächlich die Möglichkeit, die Tickets zu einem
höheren Preis zu verkaufen, es besteht aber dennoch die
Möglichkeit, dass die Tickets zu einem
niedrigeren Preis verkauft werden, was zu einem Verlust
meinerseits führen würde.

Im Unterpunkt 5.1 Ihrer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen werden die Ziele definiert, welche
die
Grundlage für die nachfolgenden Punkte bilden. Es soll
zum einen verhindert werden, dass Tickets
zu überhöhten Preisen auf den Markt kommen. Ein
überhöhter Preis ist bei mir jedoch nicht
festzustellen, da nach Abzug der mir entstandenen
Kosten (Gebühren usw.), ein Gewinn von 12,5€ pro Karte angefallen ist. Von einem
überhöhten Preis kann hier nicht die Rede sein,
so dass die AGB in diesem Fall schon alleine aufgrund
der definierten Ziele ihre Wirkung verlieren.

Unterpunkt 5.1a verbietet es, die Tickets zu einem
höheren Preis zu verkaufen, als der ehemalige
Einkaufspreis. Nach § 307 BGB Absatz 1 ist dies jedoch
nicht zulässig, da mir in meinem Fall
Kosten entstanden sind, die einen höheren Preis
rechtfertigen. Würden diese Kosten nicht gedeckt,
so würde ich als Vertragspartner benachteiligt, was
nach § 307 BGB Absatz 1 diesen Unterpunkt
der AGB nichtig werden lässt.
Desweiteren sind Fussballtickets als kleine
Inhaberpapiere im Sinne des § 807 BGB anzusehen,
woraus sich ergibt, dass Sie mir hinsichtlich des
Verkaufspreises keine Einwendungen entgegensetzen
können.

Unterpunkt 5.1.b verbietet es, die Tickets an Anhänger
von Gastvereinen zu verkaufen. Diese hätten
zwar auf Ebay die Möglichkeit mitzubieten, haben sie in
diesem Fall aber nicht. Daher ist 5.1.b bei
mir nicht wirksam, da ich keine Tickets an Anhänger von
Gastvereinen verkauft habe.
Alleine die Möglichkeit, dass Anhänger es kaufen
könnten, schließen die AGB nicht ein.

Es ist weiterhin zu beachten, dass dieser Unterpunkt
nicht mit dem Geschäftsgebahren des
Ticketshops konform geht, da hier ebenfalls Fans
gegnerischer Mannschaften die Möglichkeit haben,
diese einzukaufen.

Anzumerken bleibt noch, dass die Unterlassungserklärung
inhaltlich Unterpunkt 5.1.a entspricht,
welche ja sowieso schon durch die AGB geregelt sind. Es
besteht daher keine Veranlassung,
diese zu unterschreiben, da diese Bestimmungen nach
Ihrem Verständnis sowieso in den AGB
enthalten sind.

Ich ersuche daher mit diesem Schreiben, von der Zahlung
der 250 Euro Abstand zu nehmen und mich in Zukunft nicht von weiteren Kartenkäufen auszuschließen.

Um eine schnellstmögliche Antwort wird gebeten.

Mit freundlichem Gruß,

2. Antwort


Sehr geehrte xxxx,

vielen Dank für Ihre erneute Mail.

es stimmt uns traurig, dass Sie die angegebenen Gründe bzgl. der Sicherheitsauflagen der Fußballstadien, und unsere AGB´s
nicht einsehen und nicht akzeptieren wollen.

Bei eBay-Verkäufen berufen wir uns auf die Sorgfaltspflicht des Verkäufers der Eintrittskarten.
Sofern dieser ausschließen kann, dass die Eintrittskarten nicht an einen Gastfan oder an eine Person mit einem
bundesweiten Stadionverbot verkauft werden oder durch den Verkauf ein Mehrgewinn (Ticketpreis!!!!) erzielt wird, kann der
Käufer der Eintrittskarten, hier unser Vertragspartner, die Eintrittskarten weitergeben.

Wie bereits mitgeteilt, halten wir an unserer erteilten Abmahnung fest.

Mit freundlichen Grüßen



Es hat mich gar nicht gewundert, dass der Verein nicht auf die Punkte eingegangen ist, dieich im 2. Schreiben nenne. Denn wenn man wie man von der Vereinsseite mitbekommt 60 solcher Schreiben wöchentlich herausschickt dann hat man halt nicht mehr die Zeit Antworten zu geben.

Nach Ablauf der Frist am 30.11.2009 wurde mein Account beim Ticketshop am 01.12.2009 gesperrt - bei Loginversuch stand dort nur "Ihr Account wurde gesperrt". Am 02.12.2009 hatte ich dann eine Zahlungserinnerung mit Frist bis zum 12.12.2009 im Briefkasten.

Mal sehen wies weitergeht.


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#10
 Von 
flensbike
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe auch das Schreiben bekommen und bin mir noch nicht schlüssig wie ich darauf reagieren soll. Was passiert denn bei dir? Haben die sich noch mal gemeldet?


Gruß flensbike

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#11
 Von 
Willagantzaga
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Heute kam die 2. Mahnung,

mit Frist bis zum 26.12.2009.

Habe bisher weder bezahlt noch eine Unterlassungserklärung abgegeben.

"Sollten Sie bis zum 26.12.2009 die Vertragsstrafe nicht überweisen bzw. di Unterlassungserklräung nicht abgebensehen wir uns gezwungen, gegen Sie gerichtliche Schritte einzuleiten"

warten wir ma ab.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Daniel_1985
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

guten tag,

mich würde mal interessieren wie die ganze sache nun ausgegangen ist!
habe nämlich das selbe problem, das ich nicht wusste das man karten bei
ebay nicht verkaufen darf!

habe zwar vom fc schalke noch nichts gehört, mir wurde aber bei ebay von
zwei personen eine nachricht geschrieben in der es heißt, das schalke die
karten sperren wird und mir eine satte geldstrafe droht.

mfg

daniel

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Willagantzaga
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

War hier jetzt schon lange nicht mehr on und das auch aus gutem Grund, denn ich hatte erstmal keinen Bedarf.

Bin gerade nochmal rein aus Interesse über diesen Thread zu dem Abmahnthema mit den Fussballtickets gestoßen.

Also bei mir ist es nun so ausgegangen:

Ich habe nach der 2. Mahnung nie wieder etwas gehört. Es wurden keine rechtlichen Schritte eingeleitet und es ist einfach nichts mehr passiert. Ich denke einfach, dass der Großteil der Menschen die dieses Schreiben von Vereinen bekommt sich mit Ihrer rechtlichen Lage einfach nicht so gut auskennt. Das wissen auch die Vereine, daher versuchen Sie mit dieser Art Abmahnungen Angst in die Leute zu setzen. "Rechtliche Schritte, Anwalt, oh nein das ist mit vielen Kosten verbunden...?" denken die meisten dann erst. Geld was man sich ja auch ersparen kann wenn man dem Verein entgegenkommt und zahlt. Es kostet zwar etwas (250€ ja meist, halt diese Standarabmahnung) aber danach hat man Ruhe.

Denke aus dem Grund zahlen schon viele. Wenn man dann aber mal genauer hinschaut und sich Paragraph §307 BGB zu Gemüte führt merkt man, dass man diese Abmahnungsgebühren nicht zahlen muss. Denn ich werde ,durch den Punkt der AGB in dem mir der Weiterverkauf untersagt wird, meinem Vertragspartner gegenüber benachteiligt. Das darf aber laut BGB nicht geschehen daher dürfte dieser Punkt erst gar nicht in den AGB auftauchen. Natürlich kann man so etwas mal versuchen aber eigentlich ist es nicht mit dem BGB konform.

Ich kann verstehen, dass Vereine gerne den Verkauf der Tickets nur über lizenzierte Händler handhaben möchten oder am besten eine eigene zentrale Stelle haben um die Tickets zu vertreiben. Ich kann auch verstehen wenn Sie mit Abmahnungen an kommerzielle Händler den Tickethandel etwas eindämmen möchten. Jedoch kann ich nicht verstehen, dass einer privaten Person der Verkauf untersagt werden soll denn das ist sicher nicht der Bärenanteil des Schwarzmarktes. Die Vereine sollen sich lieber mal an diese überteuerten Agenturen halten, die immer noch Tickets für allemöglichen Spiele haben. Ausserdem ist überhaupt kein Verständnis in der Bevölkerung da für solch ein Vorgehen. Die Menschen bezahlen dem Verein den Ticketpreis, der Verein überträgt dem Menschen das Nutzungsrecht durch Zusendung der Eintrittskarten. Der Mensch ist verhindert und denkt ich habe die Tickets bezahlt, ich kann damit machen was ich will es ist mein Eigentum, der Mensch verkauft die Tickets auf ebay, da er vielleicht nichts von einer ticketbörse wusste. Die Tickets gehen nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage teurer weg als der Ticketpreis es beschreibt. Zack!!! der Verein sendet eine Abmahnung!!!. Der Fan der gerne ins Stadion zu seinem Verein geht denkt sich was das soll, was habe ich falsch gemacht? ich habe euch die Tickets doch bezahlt!. Der Verein argumentiert damit, dass sozialverträgliche Preise gewahrt werden sollen und die Tickets daher laut AGB nicht teurer verkauft werden dürfen. Mal ganz im Ernst, wie definiert der Verein denn sozialverträglich? sozialverträglich ist doch komplett unterschiedlich. Für Person A ist 20€ sozialverträglich, für Person B 40€ und für Person 60€, es kommt doch nicht darauf wie der Verein denkt, es kommt darauf an ob für den Käufer der Preis soziaverträglich ist. Wenn ein Käufer bereit ist 60€ anstatt 20€ für ein Ticket zu bezahlen und das Geld zahlt, dann konnte er es sich leisten und es wahr für ihn sozialverträglich. Daher wer bereit ist soviel dafür zu bezahlen bitte.

ich bin raus ;-)

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Dubhill
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
gibts denn schon was Neues?
Wurde bei Euch bis heute kein gerichtliches Verfahren eingeleitet?
War nach dem 2. Mahnschreiben wirklich schluss???

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0x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
guest-12306.10.2010 09:10:48
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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