4. Mahnung erhalten, Ware wurden nie geliefert, Unterschrift gefälscht und nun?

12. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Nora2030
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 7x hilfreich)
4. Mahnung erhalten, Ware wurden nie geliefert, Unterschrift gefälscht und nun?

Hallo,

habe gerade von Bradfortd die 4. Mahnung erhalten. Ich weiß nicht mehr weiter.

Die Firma hat mir geschrieben, dass ich nie reagiert habe. Das stimmt so nicht. Sie wissen, dass ich eine Anzeige gegen die Zustellerin von DHL geschalten habe im April oder Mai. (Die Dame arbeitet immer noch bei DHL).

Was soll ich nun machen? Bezahlen, obwohl ich die Ware nie erhalten habe? Die Anzeige läuft nicht, jedenfalls wurde mir noch nicht mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft den Fall als erledigt betrachtet.

Es kann doch nicht sein, dass diese Dame die Puppe behält/weiterverkauft und ich soll dafür bezahlen oder doch?

Danke für jeden Tipp.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32186 Beiträge, 5656x hilfreich)

Warum eröffnest du einen neuen Beitrag?
Meinst du, alle klicken sich zum Urschleim zurück?

Zitat (von Nora2030):
Das stimmt so nicht.
Kannst du das beweisen?
Zitat (von Nora2030):
Die Anzeige läuft nicht
Doch, die Anzeige *läuft*, wenn du eine Anzeige gestellt hast.
Es kann noch lange dauern, bis die StA das Verfahren aufruft oder einstellt.
Zitat (von Nora2030):
Es kann doch nicht sein, dass diese Dame die Puppe behält/weiterverkauft und ich soll dafür bezahlen oder doch?
Es sieht zunächst ganz danach aus.

Du hast etwas gekauft, hast es nicht bezahlt. Deshalb die Mahnungen vom Verkäufer.
Warum du es nicht bezahlt hast, interessiert den Verkäufer nicht. Er hat die Ware wohl korrekt versendet.
Du solltest jetzt bezahlen. Der Verkäufer startet sonst den Inkasso-Zug. Alles wird dann viel teurer.
Du kannst dir dann evtl. später das Geld von der vermeintlichen Diebin zurückholen mit Hilfe der StA.

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#2
 Von 
Nora2030
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 7x hilfreich)

Hatte mich verschrieben zwecks. Anzeige läuft nicht, sollte "noch" heißen. Für dich mag es Urschleim sein, für mich kam das Schreiben heute. Aber dennoch danke, sollten sie wegen der 2. Puppe auch wieder anmahnen, dann weiß ich Bescheid.

_________________________________________________________

Es handelt sich um die Bestellung der 1. Puppe (dachte, es ging um die, die nie zugestellt wurde).

Hier verhielt es sich wie folgt.

Puppe bestellt und am gleichen Tag bezahlt, da ich per Vorkasse bestellt hatte. Die Puppe kam dann auch an und die Sache war für mich erledigt.

Bradford mahnt diese sehr regelmäßig an. Mehrere Mails, mit der Kopie des überwiesenen Betrages wurde mehrfach zugestellt.

Was kann ich noch machen? Sie wurde am 31.12.18 bestellt, da auch bezahlt. Das Geld kam wohl Anfang Januar 2019 bei ihnen an. Kann es da Probleme geben wegen des Jahreswechsels? Die Firma muss doch sehen, dass sie das Geld schon längst auf Ihrem Konto haben, zumal ich den Kontoauszug in Kopie zugesendet habe (per Mail).

Ich weiß nicht, was ich noch machen soll.
______________________________________________________________________

War jedoch schon einmal so, sie haben die 1. Puppe angemahnt und später behauptet, sie meinen die Puppe von Mitte Januar (das war die Betrugssache der Zustellerin). Hoffe, sie meinen jetzt mal wirklich die vom 31.12.18, die wurde nachweislich bezahlt.

Was nun?


Noch eine Frage, sollte sich Bradford mit dem Datum wieder einmal verschrieben haben und ich bezahle die Puppe, die ich nie erhalten habe, ist das doch ein Schuldeingeständnis oder liege ich da falsch? Egal, ob ich Käufer oder Verkäufer bin, ich werde immer wieder belogen und betrogen und bleibe auf den Kosten sitzen.

-- Editiert von Nora2030 am 12.10.2019 18:20

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120134 Beiträge, 39833x hilfreich)

Zitat (von Nora2030):
Was nun?

Im Ursprungsbeitrag weiter machen und nicht jedes mal einen neuen auf machen.



Zitat (von Nora2030):
ich bezahle die Puppe, die ich nie erhalten habe, ist das doch ein Schuldeingeständnis oder liege ich da falsch?

Nein, das sieht Du richtig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32186 Beiträge, 5656x hilfreich)

Findest du deine alten Beiträge nicht wieder?
https://www.123recht.de/forum/schadensersatz/Schadensersatz-__f552304.html
Du klickst auf deinen Namen Nora2030---Profil aufrufen--- alle deine Beiträge werden gelistet.
Dann markierst du den mit dem Schadenersatz---kopieren und hier einfügen.

Wenn du selber nicht weißt, um welche Puppe es geht--- wir können es auch nicht wissen.
Im April hast du geschrieben:
1. Puppe, alles gut.
2. Puppe bestellt, sofort bezahlt
3. Puppe storniert
4. Bestätigung der Stornierung erhalten (Mail leider nicht mehr vorhanden)
5. Geld von Bradford für die Puppe zurück erhalten: Grund: Überbezahlung.
6. Daraufhin Mail wegen der bestätigten Stornierung gelöscht.
7. Danach sollte ich die Puppe erhalten haben, Unterschrift von mir (die gefälschte) angeblich vorhanden.

Zitat (von Nora2030):
sie meinen die Puppe von Mitte Januar (das war die Betrugssache der Zustellerin).
Ich denke, das mit dem Betrug war die Sache von April. Liest sich jedenfalls so.---11.4.

0x Hilfreiche Antwort

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