50ccm Roller verkauft, jetzt klagt der Käufer

22. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Michael_IV
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
50ccm Roller verkauft, jetzt klagt der Käufer

Guten Tag,
mir widerfährt momentan folgendes, ich habe meinen Roller über Ebay verkauft und habe im text auch geschrieben, dass der Roller einen ausgebauten Zylinder hat und der Auspuff nicht der orginale ist. Da ich Zeit hatte, schraubte ich den Zylinder wieder ordentlich fest und machte auch einen Testlauf das die Maschine funktionierte. Der Käufer kam und sah sich die Maschine an, eine Probefahrt hat er nicht gemacht. Ich habe ihm die Maschine vorgeführt, sprich den Motor hochdrehen lassen etc. damit ich ihm deutlich mache das der Zylinder etc in Ordnung sei.
Nach einem Monat meldet sich jetzt der Käufer bei mir und sagt das die Maschine einen Totalschaden habe, dass sagt jedenfalls sein Händler! Ich kann mich aber nicht daran entsinnen das meine Maschine einen Totalschaden hat. Mir kommt das alles sehr seltsam vor, er wollte keine Probefahrt, wir haben auch keinen schriftlichen Kaufvertrag gemacht, ich habe im Auktionstext vermerkt:
Die Rücknahme von Ware/ Artikeln ist ausgeschlossen und das ich nicht für Schäden Dritter hafte.
Er hat einen Anwalt eingeschaltet, so sagt er, als ich fragte was er eigentlich möchte sagte er: Ihm würde die Maschine gefallen, zurückgeben wolle er sie auch nicht. Er nannte mir keinen Grund bzw. forderte auch nichts von mir. Was soll das Ganze nun? Ich habe das Gefühl er möchte Geld gut machen. Warum meldet er sich denn erst jetzt? Ich habe die Maschine verkauft und sie fuhr, ich habe ihm gesagt er solle den Auspuff noch ordentlich reparieren und fertig.
Was kann ich jetzt am Besten tun?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Bitte, vergesst bei solchen Sachen nicht die Artikelnummer (oder die URL) - man kann sich sonst kein richtiges Bild von der Vertragsgrundlage machen...

Wenn du die Maschine als "defekt" oder "nicht fahrbereit, an Bastler" verkauft hast, bist du ggf. aus der Pflicht.
Aber wie gesagt: ohne die Beschreibung ist es umständlich, das richtig einzuschätzen.

Gruss
MichiM

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

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#2
 Von 
Michael_IV
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe den roller nicht als defekt oder nicht fahrbereit verkauft, da er ja läuft! der roller ist fahrbereit deshalb verstehe ich ja das Ganze nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

???
ich habe den roller nicht als defekt oder nicht fahrbereit verkauft, da er ja läuft!
Was denn nun?
nicht als defekt? nicht fahrbereit?
wie konnte er laufen, wenn der Zylinder ausgebaut war? Verstehe das SO ganze nicht.

Gruss
MichiM

P.S. Wenn du deinen eBay namen nicht bekannt geben willst, poste dich wenigstens die Beschreibung 1:1 hier (was natürlich wieder umständlicher ist)

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Michael_IV
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

richtig, er wollte sich melden wenn er das Gutachten vorliegen hat. Bin mal sehr gespannt. Ich habe einen Zeugen der mir bestättigt das der Roller fahrbereit war. Ich vermute der Käufer wird auf arglistige Täuschung klagen ( ist nur eine Vermutung!) doch dafür brauch er doch einen Beweis, daher das Gutachten, nur wer sagt denn das er nicht selbst nach dem Kauf den Roller zu Schrott gefahren hat?

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#6
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Mensch, Mensch, Mensch,
wenn der Roller mit abgebautem Zylinder angeboten wurde und somit nicht fahrbereit war, nützt ihm auch das Gutachten nichts. Verkaufsgegenstand war ein nicht fahrbereiter Roller.

Gruss
MichiM

P.S. Ohne die Beschreibung hat das alles keinen Sinn - man erfährt ja doch nicht, wie der Roller nun verkauft wurde.

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"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

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#7
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

Bitte Linken, sonst brauchst du hier auch nicht weiterzumachen, der Text alleine aus der Auktion reicht auch aus.
Gruss
miniway

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#8
 Von 
rokyo
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

"ich habe den roller nicht als defekt oder nicht fahrbereit verkauft, da er ja läuft!"

Ich habe den Roller NICHT als "defekt" oder "nicht fahrbereit" verkauft, da er ja läuft!

Soll heißen, du hast den Roller als "fahrbereit" verkauft, was er ja laut dir auch war und wofür du ja auch einen Zeugen hast. Der Käufer sagt jetzt, dass sein Händler sagt, dass die Maschine mal einen Totalschaden hatte. Kannst du denn irgendwie beweisen, dass die Maschine noch nie einen Totalschaden hatte? Wenn ja sollte ja alles klar sein. Wenn du den Roller allerdings selbst einmal gebraucht gekauft hast, hat dir vielleicht der damalige Verkäufer einen früheren Totalschaden verschwiegen, der jetzt ans Licht kommt, von dem du allerdings nichts wusstest...

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