Ab wann bin ich gewerblicher Verkäufer?

8. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Menoah
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)
Ab wann bin ich gewerblicher Verkäufer?

Hallo,

ich habe ein Poblem und hoffe, jemand kann mir weiterhelfen. Ich verkaufe seit längerem bei eBay hobbymäßig gebrauchte Kleidung, Bücher und alles was sonst noch so in unserer Familie nicht mehr gebraucht wird. Ich bin Studentin und hatte in den letzten zwei Monaten viel Zeit um mich intensiv meinen Auktionen zu widmen und mal den ganzen Schrott loszuwerden, der bei uns auf dem Dachboden und im Keller rumliegt. Jetzt ist ein User auf mich aufmerksam geworden, der es sich wohl zur Aufgabe gemacht hat, private Verkäufer bei eBay zu vergraulen. Er hat mich als Schwarzhändler und Betrüger beschimpft und in allen meinen Auktionen (auch schon länger vergangene) rumgeschnüffelt und alles ausgerechnet, was ich eingenommen und ausgegeben (!) habe. Weiterhin hat er mir gedroht mich beim Finanzamt und bei der Wettbewerbszentrale zu melden... Da ich eBay auch weiterhin gerne als Hobby betreiben möchte - ein gewerblicher Verkauf kommt für mich natürlich nicht in Frage, da meine Artikel privater Herkunft sind - würde ich nun gerne wissen, ab wann man als gewerblicher Verkäufer gilt. Gibt es eine best. Anzahl an Auktionen oder einen Gewissen Umsatz nachdem man dies berechnen kann? Für eure Hilfe wäre ich wirklich sehr dankbar!! Ich diesen User gerne loswerden möchte, da er mich auch in öffentlichen Foren anschwärzt! :(

Liebe Grüße und danke im Voraus, Alexa

Problem bei eBay und Co?

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33 Antworten
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#1
 Von 
leona
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 12x hilfreich)

also erstmal "beruhigung" :) er braucht gar nicht in deinen auktionen herumschnüffeln, es gibt da programme die das alles vollautomatisch machen.

wenn du tatsächlich nur gebrauchte kindersachen, spielsachen, haushaltssachen etc verkaufst, handelst du nicht gewerblich. schließlich hast du diese sachen früher einmal gekauft, die steuer wurde entsprechend vom damaligen Vk abgeführt und ich möchte wetten du verkaufst die sachen nicht gerade mit gewinn.

gewerblich handeln tut man aus sicht bestimmter leute aber schon recht schnell.. wenn man mit einem großen posten neuer kleidung zB ein schnäppchen macht und die sachen einzeln in ebay verkauft, mit natürlich der absicht gewinn zu machen, gilt das wohl schon als gewerbliches handeln.

ich an deiner stelle würde den aufmerksamen menschen, der die die email schrieb, darauf hinweisen, dass er sich deine auktionen im einzelnen anschauen soll und sehen wird, dass es sich um "alte" sachen handelt und diese offensichtlich aus einem privaten haushalt stammen. - du es aber ganz toll findest, dass er sich so für's finanzamt einsetzt und ihm erfolg wünschst bei der weiteren suche nach versteckt gewerblichen händlern. sollte er dann keine ruhe geben, kannst du ihm auch noch schreiben, dass "betrüger" und "schwarzhändler" -beschimpfungen üble nachrede sind, und das rechtliche konsequenzen für ihn haben kann.


dieser mein post bezieht sich auf dich, SOFERN du wirklich nur gebrauchtes privathaushaltszeug verkaufst. hast du zu hause auf dem dachboden ein lager mit neuen handys, klamotten etc gefunden sieht das natürlich sehr gewerblich aus ;-)

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

die klamotten in second hand shops sind auch gebraucht und sind oft von privater herkunft ;)

aber wenn du keine einkaufsquelle hast. gewerblich ist doch nichts anderes als einzukaufen/selber zu produzieren um wieder zu verkaufen, ob man gewinn macht oder nicht ist egal.

-- Editiert von Trebor am 08.04.2004 11:30:54

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Menoah
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Nein, neu Handys und Klamotten habe ich auf unserem Dachboden leider noch nicht gefunden :)

Aber es muss doch irgendeine gesetzliche Regelung geben, ab wann man gewerblich verkauft. Sonst könnte man ja fast jeden eBayer als gewerblichen Verkäufer "enttarnen", obwohl keiner böse Absichten hat.

@Trebor Nach deiner Difinition wäre man ja schon gewerblicher Verkäufer, wenn man zwei T-Shirts einkauft, weil man sie billig sieht und dann weiterverkauft mit der Absicht was dazuzuverdienen. Aber du wirst mir wohl zustimmen, dass dafür ein Gewerbeschein absoluter Unsinn wäre.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Ja ich stimmt dir zu aber so ist es ;) Aber das macht wohl eh jeder Mal. Ich kauf auch ab und zu gebrauchte Spiele nur um se gewinnbringend wiederzuverkaufen. In der Zwischenzeit spiel ich sie zwar aber der eigentliche Kaufgrund war sie gewinnbringend weiterzuverkaufen ;)
Das kann mir aber eh keiner nachweisen und da ich das nur selten mach, fällt das auch nicht auf.

Ich weiß ja nicht bei wem die Beweislast liegt, aber ich möcht mal sehen wie der "Kläger" beweisen will das du gewerblich handelst, wenn es so ist wie du sagst.
Ich würd milde lächeln und den machen lassen was er will ;) Seine Zeit und sein Geld, nicht wahr?

Und ein Gesetz was genaue Parameter (wie du se gern hättest) vorgibt ab wann man gewerblich ist und ab wann nicht, gibt es nicht bei Gebrauchtwaren.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Menoah
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

@Powerseller Danke für die Angabe. Naja, massenhaft Ware ist es nicht, aber in den letzten zwei Monaten habe ich mehr verkauft als es vielleicht gewöhnlich ist. Im März so etwa 170 Sachen, aber allerhöchstens. Aber da sehr viele gebrauchte Bücher etc. dabei waren, ging einiges für nicht mehr als 1,- EUR weg. Die Umsatzgrenze erreiche ich auf keinen Fall! Nichtmal wenn ich Tag und Nacht Artikel einstellen würde :) Mit gebrauchten Sachen, die zu Hause rumfliegen ist nicht so das große Geschäft zu machen.

Ich habe nachdem User mal ein bißchen in den eBay Foren gesucht und dieser jemand ist ziemlich daran interessiert, andere Verkäufer aus eBay herauszuekeln. Er hat mir noch extra eine eMail gesendet mit dem Verweis wie sich gewerbliche Verkäufer gegenüber ihren Kunden zu verhalten haben und was auf meiner mich Seite stehen mus etc... Ich weiß nicht, warum er gerade mich rausgepickt hat :o(

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Vielleicht findest du ja auch über ih etwas interesantes - schau dir doch mal seine Auktionen an. Mit viel "liebe" findet man bestimmt etwas, was man ihm gegenhalten kann.

Viele bunte Eier
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Menoah
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

@MichM Naja, der Typ ist nicht blöd und hat anscheinend einen zweiten Account, was ja eigentlich nicht erlaubt ist... Auf jeden Fall sind dort alle Bewertungen privat, aber er tätigt unter diesem Namen anscheinend sowieso keine Käufe. Da er aber diversen Leuten wohl vorwirft ihm "Wettbewerbsnachteile" zuzufügen, ist er wohl ein ziemlich frustrierter Verkäufer. Er ist wohl durch das Forum auf mich aufmerksam geworden und da ich im Moment 1120 Bewertungen habe (bin aber auch schon seit drei Jahren fleißig am Ersteigern und Verkaufen), hat er wohl mal ein bißchen in meinen Auktionen gestöbert und da ich momentan 86 Artikel anbiete, natürlich alles gebrauchte ältere Sachen, war er wohl sofort der Meinung, dass ich gewerblich handle.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Wie heißt denn der Gute?

Muss doch möglich sein, dass man an den rankommt.

Gruss
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#10
 Von 
jan_1971
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 18x hilfreich)

1120 Bewertungen in 3 Jahren???
Da muss der Dachboden doch schon recht gross sein, sorry, sieht mir dann aber doch nach gewerblichem Verkauf und somit Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht aus, denn auch wenn man bei Ebay gebrauchte Waren kauft, um Sie weiterzuverkaufen, ist ja wohl die Gewinnerziehlungsabsicht da, oder nicht?

Gruss

Jan

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Das ist ja durchschnittlich 1 Bewertung am Tag (da manche eh nie bewerten sind das auch mehr als 1.1k Auktionen in den 3 Jahren) und das als privat :o Wow

Mit meinen 150 in 4 Jahren seh ich ja mickrig aus ;)

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Menoah
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Naja, ich habe gar nicht gedacht, dass das soviel in 3 Jahren ist... Wahrscheinlich ist er deswegen auch auf mich aufmerksam geworden. Die Bewertungen basieren natürlich nicht nur auf Verkäufen. 40 - 50 % sind Käufe von mir, denn ich sehe es mittlerweile nicht mehr ein, im Geschäft viel Geld zu bezahlen, wenn ich es auch für die Hälfte ersteigern kann.

@jan Natürlich habe ich die Absicht mit den Auktionen mein Taschengeld ein bißchen aufzubessern... Sonst würde ich die Sachen ja verschenken. Das rote Kreuz würde sich bestimmt freuen. Aber gezielt eingekauft um es teurer zu verkaufen, das habe ich nie gemacht. Wer eine 5 köpfige Familie mit Haus hat, weiß was in ein paar Jahren da anfällt. Ich glaube ich habe allein in den letzen drei Monaten um die 100 (!) Bücher verkauft, mit denen mein Vater das halbe Wohnzimmer und Abstellzimmer belagert hat :)

@Trebor Ja, 150 in 4 Jahren ist im Vergleich zu mir natürlich wirklich mickrig. Ich glaube, ich habe dieses Jahr allein schon 100 Bewertungen durch Einkäufe bekommen. Allerdings ist auch wirklich meine ganze Familie im "eBay Fieber", so dass ich natürlich nicht allein einkaufe.

Liebe Grüße, Menoah

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Naja, der Typ ist nicht blöd und hat anscheinend einen zweiten Account, was ja eigentlich nicht erlaubt ist...

Wo in den ebay AGB steht das??

Viele haben zwei oder mehr Accounts. Einen zum Kaufen, einen zum Verkaufen, einen für die Foren.

Nur untereinander handeln dürfen sie natürlich nicht!

-- Editiert von Gesil am 09.04.2004 18:01:14

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Zum Thema:
Die Anzahl der Bewertungen lässt (wie auch schon oft hier im Forum zu lesen war!) durchaus auf gewerblichen Handel schließen.
Wenn mehrere Familienmitglieder auf einen Account handeln, kann das auch Nachteile haben!

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Menoah
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

@Gesil Du hast Recht, ich habe mir die AGB mal durchgelesen. Aber das ist noch nicht immer erlaubt. Ich weiß noch, als ich mich damals angemeldet habe, stand in den AGB, dass pro Haushalt nur ein Account erlaubt sei.

Wenn es also erlaubt ist, mehrere Acounts für einen Haushalt zu haben, dann wird ab sofort jedes Familienmitglied sein eigenen Account bekommen, wo Einkäufe und Verkäufe getätigt werden können.

LG und danke an alle!! Menoah

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
kirmeskalle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo!
Ich habe ein akutes Problem! Und zwar bin ich so steht es auch in meinen Auktionen, eBay-Verkäufer privater Natur. Ein Käufer hat einen Artikel ersteigert, und wollte nach Auktionsende vom Kauf zurücktreten. Diesem Wunsch habe ich nach Rücksprache mit eBay nicht zugestimmt, da es sich um einen Betrag von 200,-EUR handelt, und ich somit auf die eBay-Gebühren sitzen bleiben würde! Daraufhin habe ich sämtliche Drohmeldungen vom Käufer erhalten, das er mich wegen Steuerhinterziehung anzeigen wolle, u.s.w.! Hat mir sogar eine Frist gesetzt bis morgen 11.10. 11.00 UHR! Desweiteren schnüffelt er in meinen Auktionen und behauptet ich wäre gewerblich, und daher hätte er Rückgaberecht! Dieses ist nicht der Fall, zwar verkaufe ich hin und wieder einiges, dennoch komme ich nicht an die gewerblichen Summen! Was soll ich tun, hat er Handhabe gegen mich? Wäre dankbar für Eure Hilfe!

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Ob gewerblich oder nicht hat nicht alleine mit *Summen* zu tun.
Schau mal hier:

http://pages.ebay.de/verkaeufertyp/

Zusätzlich wäre ein Auktionslink oder dein ebay-name hilfreich zur Beurteilung.

Aber natürlich kann dich ein Käufer nicht *mal eben so* zum gewerblichen Verkäufer erklären,weil es ihm gerade passt.

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Die Unterscheidung gewerblich oder privat ist doch zunächst Ihre Sache und geht einen anderen nichts an. Ob Sie Ihre Einkünfte korrekt und richtig versteuern, geht auch andere nichts an. Sollte Ihr Kontrahent bei Ihnen gekauft haben, kann ihn diese Frage doch allenfalls hinsichtlich eines möglichen Rücktrittsrechtes bzw. der entsprechenden Belehrungspflichten interessieren. Das würde ich mir einfach machen und die Sachen zurücknehmen. Oder was will der von Ihnen?

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
2_fresh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo!
ich habe folgendes problem. ich hab bei einem günstigen angebot zugeschlagen und 5 hochwertige elektronikartikel bestellt. bei dieser bestellung handelte es sich um ein sammelbestellung mit ein paar "freunden". leider hab sich es ein paar von ihnen anders überlegt und ich sitze nun auf der ware. würde die ware gerne bei ebay versteigern, da man da schon ein bisschen gewinn machen könnte (im vergleich zum kaufpreis). die ware ist neu und ungeöffnet. gelte ich damit schon als gewerblicher verkäufer und muss gewährleistung und garantie geben?
danke schonmal im voraus :)
gruß 2_fresh

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

wenn Sie mit der Gewinnabsicht handeln, handeln Sie gewerblich. Das müsste aber im konkreten Fall nachgewiesen werden. Das ist aus meiner Sicht, wenn Sie 3 von 5 (es werden sich ja nicht zufällig alle 4 anders besonnen haben, oder?) Geräten wieder verkaufen nicht so leicht möglich.

Daher verkaufen Sie die Dinger, einzeln als Auktionen die immer drei Tage laufen. Dann sehe ich kein Problem. Wenn Sie Einnahmen erzielen, müssen Sie diese bei der Steuer angeben.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/340.html

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Aha,also nix mehr Gewinnerzielungsabsicht,sondern *...ein planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen...*

Endlich haben wir Sicherheit!;)

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@einsiedel

Du hast es erkannt. Weißt du etwa nicht, wie planmäßig und gewisse Dauer zu definieren ist?;)

Wenn ich einen Artkel einstelle, mache ich es auch stets planmäßig und eine gewisse Dauer nimmt es auch in Anspruch. Starke Rechtsprechung!;)

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@lorenz

Die Entscheidung regelt eben gar nichts! Vielleicht können Sie mir erklären, was unter planmäßig und gewisser Dauer zu verstehen ist. Ich jedenfalls sehe diese Kriterien bereits gegeben, wenn ich nur einen einzigen Artikel einstelle. Damit sind wir keinen Schritt weiter...

-- Editiert von normi am 14.06.2006 19:14:32

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
jurismaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Es gibt doch aber bei eBay so viele private Anbieter, die Neuware anbieten, z.B. bono27373 Er bietet jede Menge neue Kleidung an, teilweise das gleiche Modell in unterschiedlichen Größen. Also mit Sicherheit nicht für sich selbst gekauft. Wenn ich die Verkäufe der letzten 30 Tage ansehe, so bin ich sicher, dass er kräftig Gewinn gemacht hat. Was muß er denn befürchten?

3x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
jurismaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

DANKE für diese ausführlichen Erläuterungen!
Da muß man sich also schon Sorgen machen, wenn man eine große Bücher- u. Zeitschriftensammlung auflöst und gebrauchte Kleidung der ganzen Familie (unterschiedliche Größen) verkauft. Mit Büchern kommt man doch ganz schnell auf die genannten Zahlen. Verrückt! Und gerade hab ich nach einem Kleid gesucht und bin auf gabylino gestoßen. Das ist noch eine Steigerung zu bono27373 von gestern. Ein privater Verkäufer mit Shop mit z.Zt. 72 nagelneuen Kleidern in verschiedenen Größen und zu unbezahlbaren Preisen für mich als Studentin. Ob das gutgeht?

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Bessawissa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Liest sich ja interessant die Sache.Nun mein Fall ist etwas einfacher denke ich.
Ich habe in fast 25 Jahren eine ca.8000 Platten umfassende Sammlung angelegt,und 2002 angefangen diese via ebay zu reduzieren.
Ich arbeite in einem saisonalen Betrieb,so daß es mir möglich ist im Frühling und Sommer ebay etwas intesiver zu betreiben.
Damit es einigermassen schnell geht versuche ich monatlich ca.200 Tonträger zu versteigern.Wer will mir denn verbieten meine private Sammlung zu verkaufen?
Fällt schon schwer genug meine Schätzchen an irgendwelche Japaner zu schicken ;-)
Wenn ich die Sammlung auf eine Börse tragen würde,oder auf dem Flohmarkt,dann hätte auch kein Finanzamt was zu moppeln,oder?

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"Wenn alles gesagt und getan ist,ist meistens mehr gesagt als getan."

2x Hilfreiche Antwort


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