Ab wann gewerblicher Ebay handel?

11. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
19momo87
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab wann gewerblicher Ebay handel?

Hallo zusammen, ich habe ein Problem. Und zwar werde ich von einer Käuferin mit dem Anwalt "bedroht."
Zitat:"das was Sie hier machen ist nicht korrekt!werde montag anzeige erstatten und Sie bei der steurfahndung melden!Sie verkaufen immer die gleichen artikel und da handelt es sich um ein gewerbe!"

Ich Habe bis jetzt 20 Artikel verkauft, 1 artikel davon war schon mehrere male drin. Ein Artikel wurde sogar schon 5 Mal verkauft (alles seit 31.05.09) es handelt sich um artikel die etwa 2 jahre in einer abstellkammer standen und die ich nei einem insolvenzverkauf erworben habe (eher lagerräumung eines bekannten). Die ware ist neu. Gilt das schon als Gewerblich und die Käuferin kann mir deswegen an den Karren fahren? bin etwas angespannt jetzt diesbezüglich...

Bitte um schnelle HILFE!

Vielen Dank und MFG
Kevin

Problem bei eBay und Co?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Die Frage stellt sich immer wieder und ist auch nicht immer auf die Schnelle zu beantworten, es gibt ein Reihe von Gerichtsurteilen zu diesem Thema, es gibt einige Kriterien, die eine Rolle spielen können.

Jedenfalls wäre z. B. ein Kriterium, wenn die Ware zum Weiterverkauf erworben wurde. Ebenfalls könnte es als Indiz für eine Gewerblichkeit gesehen werden, wenn es immer der gleiche Artikel oder zumindest des Öfteren gleiche Artikel wären, die angeboten würden. Es kommt aber auch auf die Anzahl an und auf noch so manches. Insbesondere auch darauf, wie viele dieser Artikel noch in der Kammer lagern...

Hier kann man sich schlau machen:


http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/11/05/wann-ist-die-schwelle-vom-privatverkaeufer-zum-unternehmer-ueberschritten/

Stefanie Schubert *
Zur Unternehmereigenschaft bei eBay-Verkäufen - ein Plädoyer für eine lebensnahe Herangehensweise
JurPC Web-Dok. 194/2007, Abs. 1 - 45

http://www.jurpc.de/aufsatz/20070194.htm

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120183 Beiträge, 39843x hilfreich)

quote:
und Sie bei der steurfahndung melden!

Das hat nun wirklich keine Konsequenzen wenn alle Gewinne ordnungsgemäß versteuert wurden.


quote:
es handelt sich um artikel die etwa 2 jahre in einer abstellkammer standen und die ich nei einem insolvenzverkauf erworben habe

Kann man das beweisen (Rechnung der Artikel etc.)? In der Regel ist gegen eine 'Kellerräumung' nichts einzuwenden, ist ja einer der Zwecke von eBay.
Gegen Sie spricht zwar der mehrfache Verkauf eines Artikels der zudem auch neu ist, wenn man jedoch nachweisen kann das es nur eine Aktion war um überflüssige Artikel zu verkaufen sieht das positiv aus.





Gibt es einen Link zur einer der Auktionen ? Dann könnte man das etwas besser beurteilen.


-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#4
 Von 
19momo87
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

http://cgi.ebay.de/Original-lizenziertes-Looney-Tunes-Tweety-Telefon-NEU_W0QQitemZ180378014810QQcmdZViewItemQQptZAntike_B%C3%BCrotechnik?hash=item29ff5e145a&_trksid=p3286.c0.m14&_trkparms=65%3A12%7C66%3A2%7C39%3A1%7C72%3A1229%7C293%3A1%7C294%3A50

dies ist einer der links,

also es ist so das mein stiefvater die teile vor einigen jahren mal importiert hatte (zum wiederverkauf bestimmt). Aber das ist schon sicher mehr als 6 Jahre her, kann bestimmt nachgewiesen werden. Jetzt dachte ich mir ich verscherbel sie für ihn. Steuern? Ich werde die gewinne bei der lohnsteuereklärung NATÜRLICH angeben! Ich bekomme auch aus meiner erwerbstätigkeit Provisionen, und die habe ich genauso zu versteuern. Im lager sind vielleicht noch 10 Telefone, mehr bestimmt nicht. Meine Umsätze sind nicht soo der hammer (durchschnitt ist pro teleon 25€ verkauft habe ich jetzt etwa 20... Sie sind nur für endkunden bestimmt... hoffe das hilft euch.. M
ach mir echt sogern, weil die mir schon was geschrieben hat von wegen sie hatte das auch und sie musste 6000 € Strafe zahlen (nebenbei muss ich sagen das ich 21 bin und AZUBI ) wie soll ich also so viel geld herbekommen um das zu zahlen im Fall der Fälle....?

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#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
ach mir echt sogern, weil die mir schon was geschrieben hat von wegen sie hatte das auch und sie musste 6000 € Strafe zahlen (nebenbei muss ich sagen das ich 21 bin und AZUBI ) wie soll ich also so viel geld herbekommen um das zu zahlen im Fall der Fälle....?


Du solltest dir keine Sorgen machen, solche selbst ernannten Sheriffs gibt es immer wieder einmal, das kann man nicht verhindern. Wenn die Dame EUR 6000,00 Strafe (an wen und für was?) zahlen musste, dann niemals für eine Handvoll Telefone.

Verkaufe in Ruhe deine restlichen 10 Telefone und gut ist. Den Gewinn müsstest du auch nicht versteuern, du würdest die Mitarbeiter deines Finanzamts nur unnötig mit Arbeit belasten, für so etwas interessiert sich kein Mensch.

M. E. gibt es hier nicht die geringsten Indizien für eine gewerbliche Tätigkeit, würde die Dame von nun an schlichtweg ignorieren.

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#6
 Von 
19momo87
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, dank dir, endlich kann ich wieder ruhig schlafen, hat mich wirklich schon die letzten Tage beschäftigt...

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#7
 Von 
19momo87
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

das ist beruhigend, dannkann ich endlich wieder beruhigt schlafen, hab mir echt sorgen gemacht diesbezüglich...

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#8
 Von 
19momo87
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

also, neues problem! ZITAT:
werde auf alle Ihre artikel bieten!und das so hoch das Sie unmengen an verkaufsprovision bezahlen müssen! DAZU HAT MEIN ANWALT MIR GERATEN!SO KANN MAN SIE AM SCHNELLSTEN AM A´... bekommen!

Kann ich Sie jetzt wegen nötigung anzeigen? Was kann ich machen das das aufhört? Sie hat wirklich schon auf alle artikel geboten... OJE!!!

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#9
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Kann ich Sie jetzt wegen nötigung anzeigen?

Ja.

> DAZU HAT MEIN ANWALT MIR GERATEN

Quark. Kein Anwalt rät seinem Mandanten leichtfertig zum Begehen von Straftaten.

> Was kann ich machen das das aufhört?

Streich ihre Gebote und sperre sie. Irgendwann wird sie schon müde werden.

Außerdem, wenn du nicht gewerblich verkaufst, kannst du sie in jedem Einzelfall auf Erfüllung des Vertrages verklagen, das wird sehr teuer für sie, wenn sie das durchziehen wollte.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
19momo87
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also Sie sagt sie werde sofort morgen zu Ihrem anwalt rennen und ebay sei auch schon informiert? Und Sie hat tatsächlich alle sartikel die ich noch zum verkauf angeboten habe erworben. einen horrenden Preis hat Sie aber nicht erreicht (zum glück, weil die verkaufsprovisionen von ebay lassen ja nicht gerade zu wünschen übrig) Diese Verkaufsprovisionen muss ich aber jetzt ja zahlen.

Wie kann ich denn Ihre gebote streichen? Nein, ich verkaufe ja nicht gewerblich (zumindest sagte man mir das so in diesem Threat)

Man muss dazu sagen das sie meint ich hätte den Artikel nicht versendet, ich habe von ihr am 01.07 09 das geld bekommen und habe es am 03.07 nachweislich vesendet.... es ist also sicher bei ihr angekommen.
Werde morgen mal abwarten und melde mich dann nochmal. Habe Sie gefragt warum sie denn zum anwalt gehen möchte...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Diese Verkaufsprovisionen muss ich aber jetzt ja zahlen.


Die musst du aber nur zahlen, wenn die Artikel auch bezahlt werden. Sollte die Dame die Artikel nicht bezahlen (und darauf deutet manches hin), kannst du dir die Verkaufsprovision von eBay erstatten lassen.

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

0x Hilfreiche Antwort

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