Abgelaufenen Gutschein erworben, Verkäufer sichert Rückzahlung zu - Wann kann ich Anzeige erstatten?

21. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
NutzerNeu123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgelaufenen Gutschein erworben, Verkäufer sichert Rückzahlung zu - Wann kann ich Anzeige erstatten?

Hallo Zusammen,

ich habe online einen Gutschein erworben, welcher entgegen der Beschreibung bereits abgelaufen war.
Der Verkäufer sicherte mir zu, dass er mir das Geld zurücküberweisen würde.
Er nannte mir dafür 2x ein Datum. Jedes Mal erhielt ich bis zu dem genannten Datum keine Rückerstattung.
Nun hatte ich ihm nochmal eine Frist bis heute gesetzt und ihn eben schlussendlich online bei der Polizei angezeigt.

Meine Frage nun: Ich habe ihm ja eine Frist bis heute eingeräumt, sprich er hätte ja eigentlich noch bis 24 Uhr Zeit. Ist meine Anzeige daher überhaupt korrekt, bzw. falls nicht, muss ich dadurch ggf. mit Konsequenzen rechnen?

Unter der Annahme, dass das Geld heute nicht mehr kommt.

Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von NutzerNeu123):
Ist meine Anzeige daher überhaupt korrekt,

Natürlich nicht.



Zitat (von NutzerNeu123):
falls nicht, muss ich dadurch ggf. mit Konsequenzen rechnen?

Kann man nicht komplett ausschließen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
NutzerNeu123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Natürlich nicht.


okay, auch unter der Annahme, dass er bis heute 23:59 nicht überwiesen hat?
Und kann ich das ganze irgendwie geradebiegen, bzw. wie?
Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Dann dürfte sich das ganze durch Zeitablauf "geradebiegen".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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