Hallo Zusammen,
ich habe online einen Gutschein erworben, welcher entgegen der Beschreibung bereits abgelaufen war.
Der Verkäufer sicherte mir zu, dass er mir das Geld zurücküberweisen würde.
Er nannte mir dafür 2x ein Datum. Jedes Mal erhielt ich bis zu dem genannten Datum keine Rückerstattung.
Nun hatte ich ihm nochmal eine Frist bis heute gesetzt und ihn eben schlussendlich online bei der Polizei angezeigt.
Meine Frage nun: Ich habe ihm ja eine Frist bis heute eingeräumt, sprich er hätte ja eigentlich noch bis 24 Uhr Zeit. Ist meine Anzeige daher überhaupt korrekt, bzw. falls nicht, muss ich dadurch ggf. mit Konsequenzen rechnen?
Unter der Annahme, dass das Geld heute nicht mehr kommt.
Vielen Dank!
Abgelaufenen Gutschein erworben, Verkäufer sichert Rückzahlung zu - Wann kann ich Anzeige erstatten?
21. Dezember 2021
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Frage vom 21. Dezember 2021 | 14:50
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgelaufenen Gutschein erworben, Verkäufer sichert Rückzahlung zu - Wann kann ich Anzeige erstatten?
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#1
Antwort vom 21. Dezember 2021 | 17:21
Von
Status: Unbeschreiblich (119398 Beiträge, 39717x hilfreich)
ZitatIst meine Anzeige daher überhaupt korrekt, :
Natürlich nicht.
Zitatfalls nicht, muss ich dadurch ggf. mit Konsequenzen rechnen? :
Kann man nicht komplett ausschließen.
#2
Antwort vom 21. Dezember 2021 | 17:37
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNatürlich nicht. :
okay, auch unter der Annahme, dass er bis heute 23:59 nicht überwiesen hat?
Und kann ich das ganze irgendwie geradebiegen, bzw. wie?
Danke!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Dezember 2021 | 19:18
Von
Status: Unbeschreiblich (119398 Beiträge, 39717x hilfreich)
Dann dürfte sich das ganze durch Zeitablauf "geradebiegen".
Und jetzt?
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