Abholung oder Versandkosten?

16. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
wellwellwell
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Abholung oder Versandkosten?

Hallo,

ich habe bei Ebay einen Artikel gekauft für 14 Euro. Porto 6 Euro mit Einzahlungsgebühr 1 Euro zusätzlich gleich 7,00 Euro. Das heißt der Artikel bekommt einen Preisaufschlag von 50% und kostet mich 21,00 Euro. Das möchte ich nicht bezahlen. Daher habe ich dem Verkäufer angeboten das ich die Ware abhole und bezahle. Dies möchte der Verkäufer nicht. Verkäufer und Käufer sind Privatpersonen.

In der Ebay-Auktion hat der Verkäufer folgendes hinterlegt.

Angaben zu Zahlung, Versand und Rücknahme
Versandkosten EUR 6,00 Unversicherter Versand nur innerhalb Deutschland

Jetzt meine Fragen:

Kann ich verlangen das ich die Ware bei Abholung bezahle?
Wenn ja oder nein welche Paragrafen?

Der Verkäufer ist der Meinung erhat mit der obigen Angabe die Abholung ausgeschloßen.

Ich bin der Meinung, er hatte die Möglichkeit der Abholung etra in der Auktion ausschließen müssen.

Sollte ich nicht die Moglichkeit zur Abholung haben, kann ich versicherten Versand verlagen(Den bezahle ich ja auch entsprechend)?

Danke im Voraus

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



49 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo wellwellwell.

Der Kaufvertrag ist zu den von Dir genannten Bedingungen zustandegekommen:

Keine Abholung (Abholung wurde nicht angeboten !)

Unversicherter Versand zu € 6,00.
(Versicherter Versand wurde nicht angeboten.)

Du hattest die Möglichkeit, VOR Deinem Gebot diese beiden Punkte über die Funktion -Frage an den Verkäufer- abzuklären.
Da Du das offensichtlich nicht getan hast, bleibt Dir nur die Möglichkeit, den Kaufvertrag so zu erfüllen, wie er abgeschlossen wurde.

Tip:
Zahle den Gesamtbetrag incl. Versandkosten und verbuche es als Lehrgeld. Nächstes Mal VORHER fragen !
Wenn Du nicht bezahlst, handelst Du Dir möglicherweise eine Verwarnung durch Ebay ein. Bei 3 Verwarnungen ist Dein Account Vergangenheit.

Schöne Grüße

RobertRatlos

-- Editiert von RobertRatlos am 16.02.2006 20:09:39

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

@ Volker,

tschuldigung, aber ich möchte auch nicht, dass da irgenwelche Personen zu mir kommen und die gekauften Sachen abholen.

1. hab ich eh selten Zeit, deshalb ist es schwer einen Termin zu vereinbaren

2. ist meine Wohnung meine Privatsphäre in der kein Fremder etwas zu suchen hat

3. wäre es in meinen Augen unhöflich, wenn ich den Käufer am Gartenzaun "abfertigen" würde

Ally

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jensrussel
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 11x hilfreich)

@Ally,
Mit der Abholung gebe ich Dir völlig Recht, aber wenn ein Verkäufer vers. Versand verweigert, lässt es mir graue Haare wachsen, da das Ausfüllen des Versandscheines das Gleiche wäre. Also kein Mehraufwand.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

@ Volker,

wieso muss ich ausschließen, dass ich privat zuhause von irgendwelchen Käufern zu unmöglichen Zeiten belästigt werden will???

Soweit ich mich erinnern tu, gibt es bei ebay im Verkaufsformular schon die Möglichkeit, dass ich Abholung vereinbare (ein Pünktschen in einem Kästschen des Verkaufsformulars). Und wenn ich dieses Pünktschen nicht setzte, ist doch wohl logisch, dass ich mit einer Abholung nicht einverstanden bin. Wozu denn nochmals ausschließen??

@ Jensrussel,

ich behaupte ja nicht, dass ein versicherter Versand soooo zeitaufwendig ist und deshalb auch nicht möglich sei, zumal ich ja immer so einen Wischzettel bei der Post ausfüllen muss, wenn ich ein Päckchen oder Paket versende.

Ally

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Die Angelegenheit ist doch wie hier auch mehrfach erwähnt vollkommen eindeutig. Es war keine Abholung angeboten, also ist sie auch kein Vertragsbestandteil. Dies ist aufgrund der anzukreuzenden Versanbedingungen bei ebay umso deutlicher. Fertig, da gibt es wohl keine zwei Meinungen.

Zum versicherten Versand: Bisher habe ich hier nirgends lesen können, daß der VK den versicherten Versand abgeleht hat. Natürlich kann der K nun nicht den versicherten Versand für die angegebenen 6€ verlangen, sondern nur für einen Aufpreis.

-- Editiert von normi am 17.02.2006 00:24:22

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go_hooters
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

Es ist alles gesagt....abholen nur wenn VK es will.

Zu versichert oder nicht,
wer sich bei eBay etwas auskennt beim verkaufen,der kann ahnen das es einfach nur vergessen wurde.
Bei den Versandformen ist das erste auswählbare Kästchen eben "unversicherter Versand" und wird oft vergessen zu ändern,also muss nicht heißen das er nicht versichert.
Ich denke eine Frage an den VK würde,bzw hätte dies geklärt.


ABER.....Was hat der Kaufpreis mit den Versandkosten zu tun @wellwellwell ????

Soll der VK Dir jetzt auch noch den Versand schenken?
Sorry @wellwellwell aber was denkst Du Dir dabei?Die Versandkosten waren angegeben:/


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
T-Rex
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 15x hilfreich)

Das ist doch völlig egal. Entscheidend ist: hat der Käufer hier ein Recht auf Abholung.

Antwort: Nein!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Volker7.

Es ist ja schön, wenn Du bisher keine Probleme hattest. Das hilft aber dem Fragesteller nicht weiter.

Tatsache ist, daß ein Verkaufsangebot in einer Online-Plattform ein verbindliches Angebot zum Kauf einer Ware darstellt.

Mit der Abgabe eines Gebotes nimmst Du dieses Angebot zu den in der Auktion genannten Bedingungen an.
Ohne Wenn und Aber !

Wenn Du NACH Auktionsende Änderungen an dem bestehenden Kaufvertrag vornehmen willst, geht das NICHT einseitig, sondern NUR mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters !

Darum: VORHER fragen !

Im Übrigen ist es ein starkes Stück, einem Verkäufer Unseriösität zu unterstellen, nur weil er keine Abholung des Artikels zuläßt !
Jeder Verkäufer hat das Recht, die Bedingungen für sein Angebot frei festzulegen.
Gesetzliche Auflagen gibt es NUR für EINDEUTIG gewerbliche Anbieter.
DU hast das Recht, dieses Angebot anzunehmen - oder es sein zu lassen !

Ich beantworte höfliche Fragen immer ebenso höflich.
Aber hartnäckige NACHVERHANDLER, die nach Auktionsende Sonderwünsche oder Preissenkungen VERLANGEN, bekommen von mir grundsätzlich eine negative Bewertung !

Schöne Grüße

RobertRatlos


-- Editiert von RobertRatlos am 17.02.2006 08:05:42

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Volker7.

Es ist klar, daß der Zustand der angebotenen Ware auch den Tatsachen entsprechen muß.
Anderenfalls hat der Käufer ein Recht zur Rückabwicklung.

Das ist hier nicht das Thema !

Im Übrigen hast NICHT DU zu entscheiden, ob der Grund des Verkäufers, keine Abholung anzubieten, vernünftig ist oder nicht.

Der Verkäufer WILL ES NICHT - und daran hast Du Dich zu halten. BASTA !
Biete einfach nicht, wenn Dir das nicht gefällt !

Schöne Grüße

RobertRatlos

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Volker7.

Du denkst leider verkehrt herum:

Du kannst etwas, was nicht angeboten ist, im Nachhinein auch nicht verlangen !

Beispiel:
Du siehst bei ALDI einen preiswerten DVD-Recorder, packst das Teil in den Einkaufswagen und gehst zur Kasse.
An der Kasse sagst Du dann noch vor der Bezahlung, daß Du das Gerät frei Haus geliefert haben möchtest.
Die Leute bei ALDI werden Dir was husten.
Und wenn Du meckerst, fliegst Du aus dem Laden !

Ist Abholung nicht angeboten, kannst Du nicht darauf bestehen.
Meines Wissens gibt es da auch schon einige rechtskräftige Urteile dazu.

Im Übrigen ist ein Verkäufer überhaupt nicht verpflichtet, Dir seine Gründe zu nennen, warum er keine Abholung möchte.

Stelle Dir mal vor, ein Verkäufer müßte in seinem Auktionstext alle Ideen ausschließen, auf die ein Käufer nach Auktionsende kommen könnte - Du wärest Ostern noch nicht mit Lesen fertig.

Tip: Die gerichtliche Auseinandersetzung zu diesem Thema würde ich sein lassen. Es sei denn, Du hast zu viel Geld. Du wirst verlieren !

Schöne Grüße

RobertRatlos

-- Editiert von RobertRatlos am 17.02.2006 09:02:50

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Abholung und Barzahlung braucht man nicht extra anzubieten, sie ist selbstverständlich, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.*

Das ist schlichtweg falsch! Bei abay gibt es hierfür ein extra Feld, klicke ich es nicht an, ist Abholung nicht Vertragsbestandteil. Da gibt es eigentlich keine zwei Meinungen!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

gerne, das möchte ich sehen, wie du im nachhinein die übergabebedingungen eines kaufvertrages einseitig abänderst. als vk kannst du ja auch nicht nach vertragsschluß einfach auf abholung bestehen, wenn es nicht ausdrücklich angegeben war. wäre ja noch schöner!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

Ich hab schon mal was an "Selbstabholer" verkauft. Ende vom Lied war nur, dass ich noch Wochenlang auf dem guten Stück sitzen blieb, weil es sehr schwer war einen Termin zu finden, an dem Käufer und Verkäufer auch Zeit füreinander hatten.

Wenn ich meine "alten" Sachen bei ebay verkaufe, will ich sie eigentlich asap los sein und nicht noch unnötig lange lagern müssen.

Ansonsten bleibe ich dabei: ich diktiere in meinem Angebot die Verkaufsbedingungen und wenn potentielle Käufer damit nicht einverstanden sind, sollen sie nicht bieten.

Ally

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@ally

so ist es

@volker

auf die urteile bin ich gespannt. wenn keine abholung angeboten wird, lese ich es einfach hinein...?!?! lol

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

'Dies kann nur durch ausdrücklichen Hinweis anders gehandhabt werden, wenn eine Abholung ausgeschlossen würde (Abholung und Barzahlung stellen bei Kleinverkäufen den Regelfall dar !!!!).'

und ich dachte immer handeln über ebay ist soetwas ähnliches wie fernabsatz. das da abholung und barzahlung den regelfall darstellen, wäre mir neu.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

eben, wenn keine abholung angeboten, dann auch nicht vertragsbestandteil. punkt

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

weil du deine absurde meinung nicht begründen kannst. erzähle mir doch nachvollziehbar, warum du der meinung bist, daß vertragsbestandtile nach vetragsschluß einfach hineingelsen werden dürfen. das hast du bisher noch nicht getan, du hast immer nur damit argumentiert, daß du eine abholung niemals ablehnst und vk die dieses tun, dreck am stecken haben. das ist aber rechtlich vollkommen irrelevant

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Tja, Volker, Tatsache ist, daß du mit der Meinung hier bisher alleine stehst. Das muß nicht gleich bedeuten, daß du unrecht hast, aber es wird nicht dadurch besser, daß du deine Meinung, die fern der menschlichen Logik liegt, wiederholst. Hier zählen nur Beweise (Urteile, §§). Da haben wir von dir aber noch nichts gesehen.

Um jetzt etwas juristich differenzierter zu werden: Was sind den Kleinverkäufe und wo ist das juristisch definiert? Und wenn wir das geklärt haben, dann müßte es ja deiner Meinung einen § geben, der besagt, daß bei Kleinverkäufen die Abholung akzeptiert werden muß, wenn nicht ausdrücklich ausgeschlossen.

So nun bin ich gespannt. Mußt dich nicht überschlagen, bin noch eine Stunde vor dem rechner, dann erst wieder morgen abend. Ich denke, hier sind alle so gespannt wie ich...

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
wellwellwell
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo go_hooters,

wie kommst Du darauf das ich den Versand nicht bezahlen will und vom Käufer geschenkt haben möchte?

Ich möchte die Ware abholen und bezahlen. Dadurch ist der Verkäufer nicht schlechter gestellt und ich habe das Porto gespart.

Ich habe den Verkäufer angemailt und gefragt, was ein versicherter Versand kostet. Ich warte noch auf die Antwort.

Ich bin auch bereit für mehr Euro einen versicherten Versand zubezahlen, aber nur wenn ich keine Abholung durchsetzen kann.

Es ist das erste mal das sich ein Verkäufer weigert die Ware gegen Abholung auszuhändigen, bei mir.

Gruß

wellwellwell

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12