Abmahnung Rechtsanwalt wg. Markenschutzverletzung

17. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
funboy247
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung Rechtsanwalt wg. Markenschutzverletzung

Hallo,
wenn jemand über ebay ein Produkt im Ausland kauft und sich durch Beschlagnahme des Zolls herausstellt, dass es sich um eine Fälschung handelt, kann dann der Verkäufer vom Markenrechtsinhaber bzw. dessen Anwalt zur Zahlung der Rechtsanwaltskosten für das Abmahnungsschreiben herangezogen werden? Täter ist doch hier nicht der Käufer, sondern der Verkäufer, auch wenn er im Ausland sitzt?!?!




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
InTally Media
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 23x hilfreich)

Aber Du hast versucht gefälschte Artikel einzuführen und in diesem Moment bist Du derenige, den der Zoll, bzw. die Anwälte am Wickel haben - da kann ich nur viel Spaß beim zahlen wünschen!

Achso, und um Deine nächste Frage schon vorab zu beantworten, nein, es spielt nicht wirklich eine Rolle, dass Du nicht gewusst hast, dass es sich um Falsifikate handelt!

Grüße

PS: Du kannst natürlich versuchen einen RA einzuschalten und gegen den VK vorzugehen - je nach dem wo dieser sitzt evtl. auch mit einer kleinen Chance...

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#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Ich muß gestehen, daß ich mit dieser Logik auch nicht zurecht komme. man bestellt sich irgendetwas im Ausland, freut sich darauf. Dann wird man vom VK betrogen, indem man ein Fake bekommt und dafür soll man auch noch zahlen?

Sorry, aber hier hinkt etwas. Der Betrogene wird zusätzlich dafür bestarft, daß er betrogen wurde! Und es gibt keine Möglichkeit, wie man es richtig machen kann. Man ist ja praktisch bei jeder Bestellung gefährdet.

Mir ist es ja nicht neu, daß Recht und Gerechtigkeit oft auseinanderklaffen. Aber hier setzt der gesunde menschenverstand komplett aus. Das ist ungefähr so, als würde ein Bestohlener bestraft werden, weil er es zugelassen hat, bestohlen worden zu sein.

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#3
 Von 
InTally Media
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo Normi,

stimme ich vollkommen zu - man kann sich wirklich nicht sicher sein wenn man etwas im Ausland kauft - es wird zwar immer gesagt, man muss sich vorher informieren aber manchmal ist das leichter gesagt als getan! Obwohl man hier auch sagen muss, dass der Zoll in Deutschland besonders hart eingreift - in anderen Ländnern muss man sich da nicht so viele Gedanken machen, wenn man etwas im Ausland kauft.

Liebe Grüße

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#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Der Zoll soll ja auch eingreifen und man wird als Opfer ja zunächst auch *bestraft*, indem die Ware weg ist und man nun Ansprüche gegen den VK durchsetzen muß. Aber was mir nicht einleuchtet, ist, daß man dann in Deutschland von perversen Rechtsverdrehern auch noch vom Opfer zum Täter gemacht wird und nochmals zur Kasse gebeten wird. Das kann doch nicht Recht sein!? Das muß mir jemand erklären!

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1719x hilfreich)

Nach welchem Gesetz soll denn der Kauf von markenrechtsverletzenden Artikeln generell verboten sein?

§14 III (4) MarkenG bezieht sich ausdrücklich auf die Einfuhr im geschäftlichen Verkehr, nicht auf den Privatkauf.

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#6
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Danke Mareike, genau der Punkt ist es doch, an dem es hier hapert. Schön, daß du das auch juristisch gestochen scharf formulieren kannst.:)

Die Abmahnung ist unberechtigt!

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#7
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2641 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2641 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

*Gemäß dem Ausgangsposting könnte sogar handeln im gewerblichen Verkehr vorliegen!*

Hierfür gibt es nicht das kleinste Anzeichen von Indizien. Kaufen kann er doch was er will, dadurch wird man weder gewerblich noch geschäftlich.

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#10
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1719x hilfreich)

eine private wie auch eine geschäftliche oder sogar eine gewerbsmäßige

Erklären Sie uns freundlicherweise noch den Unterschied zwischen 'geschäftlich' und 'gewerbsmäßig'? :)

Sie meinten wohl eher 'geschäftsmäßig' (d.h. auf Dauer angelegt, nicht notwendigerweise aber mit Gewinnerzielungsabsicht).

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#11
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2641 Beiträge, 617x hilfreich)

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#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

*Eben man weiß es nicht*

Eben, dann kann man auch nicht wild in der Gegen herumspekulieren und einen gescäftlichen oder auch geschäftsmäßigen Verkehr annehmen. Der Fragesteller sagte lediglich, daß er EIN Produkt im Ausland bestellt hätte, fertig, nicht mehr und nicht wenig. Sie beginnen nun irgendwelche hypothetischen Geschichten drumherum aufzubauen. Wäre es nicht sinnvoller bei en gegebenen Fakten zu bleiben?

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#13
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2641 Beiträge, 617x hilfreich)

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#14
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1719x hilfreich)

Besteht denn ein Unterschied zwischen 'geschäftsmäßig' und 'geschäftlich'.

Och Herr Lorenz, Sie kennen sich doch sonst im UWG so gut aus...

Geschäftlich = gewerblich = Gewinnerzielungsabsicht, Kaufen um zu verkaufen etc.

Geschäftsmäßig = auf Nachhaltigkeit/Dauer angelegt.

Dementsprechend ist meistens jede gewerbliche Handlung auch geschäftsmäßig (seltene Ausnahmen mal außen vor), aber nicht umgekehrt. Wer z.B. einen Blog betreibt, handelt geschäftsmäßig (auf Dauer angelegt), aber nicht zwangsläufig gewerblich (wenn er keine Werbung schaltet etc.).

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#15
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2641 Beiträge, 617x hilfreich)

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#16
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2641 Beiträge, 617x hilfreich)

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