Abmahnung Schalke 04

27. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
rudi28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung Schalke 04

Habe in einem bekannten Portal Karten verkauft.

Anfang September kam ein Brief von Schalke...


Aus diesem Grund setze wir eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 € gegen Sie fest.

Übrigens keine Urrheberrechtsverletzung!
Tickets waren vorher schon gesperrt. Käufer wurde 15 Min nach mehrmaligen hin und her, ins Stadion gelassen.

Jetzt weiss ich nicht was ich tun soll, die Unterlassungserklärung möcht ich ungern zurückschicken, und bezahlen ?

Hab den Käufer, den Betrag zurückerstattet, soll ich an Schalke einen Brief schicken, mit einem Beweis davon? Und darum bitten, dass sie von der Strafe absehen?

Oder welcher Schritt wäre am besten, ohne große Kosten zu erhalten.

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Gibt es denn überhaupt einen Vertrag der ein entsprechendes wirksames Verkaufsverbot beinhaltet?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rudi28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die AGBs von Schalke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Ja und??? Warum sollten die Bestandteil deines Ticketkaufs gewesen sein? Erzähl doch bitte mal die ganze Situation und nicht nur ein paar Einzelteile. Warum hast du dem Käufer das Geld wieder erstattet? Er wurde doch ins Stadion reingelassen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen