Moin.
Seit kurzem biete ich bei eBay meine Dienste als Grafiker an, um meinen Kundenstamm ein wenig zu vergrößern.
Am Dienstag und heute haben mich von der selben Person Abmahnandrohungen erreicht, die zweite hier im Wortlaut:
»Wir setzen Ihnen eine Frist bis zum Montag 17.03.2008-12:00 Uhr, Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, und sämtliche Pflichtangaben eines gewerblichen Verkäufers, der Sie ohne Zweifel sind, an Ihren ebay-Angeboten anzubringen, und die Rechte Iher Kundschaft nicht unrechtmäßig, durch Unterdrückung von Angaben zu verkürzen.
Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, werden wir Sie kostenpflichtig durch unseren Anwalt abmahnen lassen.
Unabhängig davon sind Sie zudem verpflichtet Ihr ebay-Mitgliedskonto als gewerbliches Konto zu deklarieren.
Scheinbar sind Sie steuerlich nicht gemeldet, weshalb wir das zuständige Finanzamt vorab unterrichten. «
So:
1. Ein Impressum nach §5 TMG
ist Bestandteil des Auktionstextes - kein Bild, keine Kürzel. Nein, voller Name und Anschrift, Telefon und eMail-Adresse.
2. Ein Hinweis auf das gesetzliche Rückgaberecht, und die Besonderheiten im Falle (wie bei mir) von nach Kundenspezifikation angefertigten Waren erklärt.
3. Der Account ist als gewerblicher Account registriert.
4. Im TMG steht nichts davon drin, dass man seine Steuernummer angeben muß. Eine UmSt-ID ist nicht vorhanden, und daher natürlich auch nicht angegeben.
Was also soll diese "Drohung", und was kann ich dagegen tun? Das sind doch alle Pflichtangaben! Oder irre ich?
Danke
Abmahnung angedroht - WARUM?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Ist die Frage, ob er da den "Falschen" angeschrieben hat, mit Absicht im Dunkeln stochert oder ob Sie einen Fehler irgendwo haben. Also wäre die Auktionsnummer etwas hilfreicher.
Artikelnummer ist die 110233606965
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Und da haben wir schon zwei Probleme:
1. Auch wenn Sie kostenlos versenden, so bieten Sie dieses niemals als Händler unversichert an! Erste Abmahnmöglichkeit.
2. Bei Ihnen fehlt kommplett das Widerrufsrecht, was vorgeschrieben ist. Was Sie da drin haben ist unvollständig und somit abmahnwürdig.
Viele Grüße aus Berlin
raptor
-- Editiert von raptor2 am 14.03.2008 18:46:29
»1. Auch wenn Sie kostenlos versichern, so bieten Sie dieses niemals als Händler unversichert an! Erste Abmahnmöglichkeit.«
???
Wenn hiermit der Versand gemeint ist: wie soll ich denn einen Versand per eMail versichern?
»2. Bei Ihnen fehlt kommplett das Widerrufsrecht, was vorgeschrieben ist. Was Sie da drin haben ist unvollständig und somit abmahnwürdig.«
Der potentielle Käufer wird darauf hingewiesen, das ein Rücktritt vom Vertrag nur vor Beginn der Entwurfphase möglich ist, da es sich um eine nach Kundenspezifikation individuell angefertigte Ware handelt.
In wie fern ist dieser Hinweis unvollständig, und was fehlt zur Vollständigkeit?
Danke.
Hatte zu 1. mich verbessert. geben Sie bei Versand dann nur kostenlos an, mehr nicht.
2. Sie müssen ein ordentliches Widerrufsrecht haben. Googeln Sie dazu oder schauen Sie sich auf der Hauptseite von 123recht.net um
Den Passus den Sie haben, schreibt man ähnlich in die AGB`s rein. Dort kann man solche Formulierungen unterbringen.
-- Editiert von raptor2 am 14.03.2008 18:50:43
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
13 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten