Abmahnung leider Grundpreis nicht angegeben

28. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
snk
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)
Abmahnung leider Grundpreis nicht angegeben

Hallo

ich habe gestern eine Abmahnung bekommen, weil ich den Grundpreis nicht angegeben habe, soweit so gut.
Jetzt wird von mir verlangt, das ich die Gebühren für einen Streitwert von 10000 Euro zahle, also immerhin 651 Euro.
Weiterhin soll ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben mit dem Strafwert von 5100 Euro mit Verzicht auf Einwand des Fortsetzungszusammenhangs.
Dazu erstmal: das mit dem Fortsetungszusammenhang werde ich ändern, da ich dazu nicht verpflichtet bin.
Und ich soll alle Schäden tragen die durch bei mein Angebot entstanden sind oder noch entstehen zahlen ( dazu keine weitere Angabe im Text)

Es geht um 3 Artikel unter 5 Euro die ich nicht einmal verkauft habe sondern ein paar Tage bei Ebay online hatte.
Ich bin ein Kleinunternehmer der Gegner ist ein größerer Handel, dem ich eigentlich keinerlei Schaden zugefügt habe


Ist der Streitwert von 10000 Euro okay ?
Kann man was an den 5100 Euro machen? Zb bei verstoß Aushandlung mit dem Gericht?

Wie sollte ich die Sache weiter angeben Unterlassungserklärung umschreiben, aber wie weit sollte man das tun nicht das der Gegner weiter geht




-- Editiert von snk am 28.02.2008 10:24:15

Problem bei eBay und Co?

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28 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
snk
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

vielen dank für die schnelle antwort

wie sollte ich nun weiter vorgehen, ist ein telefonat mit dem anwalt sinnvoll um diese sache zu klären ?

runtersetzung des streitwerts von 10000 auf 4000
?

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#3
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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#4
 Von 
snk
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Daher frage ich mich ob es sich lohnt, einen streit mit dem Anwalt anzufangen.

Ich darf aber die Unterlassungserklärung soweit verändern, das ich nicht auf Fortsetzungszusammenhang verzichten muss?

ist es auch machbar, die vertragsstrafe bei verstoß von einem richter wählen zu lassen

was passiert wenn der anwalt die unterlassungserklärung nicht annimmt ?

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#5
 Von 
snk
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

habe mich grade über den Hamburger Brauch informiert, eine gute sache

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#7
 Von 
snk
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

so

1.
es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken Artikel ohne die Pflichtangabe des Grundpreises nach § 2 der Preisangabenverordnung zu bewerben.


2.
verpflichtet sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe an den Unterlassungsgläubiger zu zahlen, die in das billige Ermessen des Gläubigers gestellt wird und im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfen ist. Dabei wird nicht auf den Fortsetzungszusammenhang verzichtet.


denke das diese unterlassungserklärung rechtens ist.
den zu zahlen betrag für die anwaltskosten würde ich dann auf einem gesonderten zettel machen, da sie ja selber nichts mit dem erklärung zutun haben


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#8
 Von 
guest123-1519
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 25x hilfreich)

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#9
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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#10
 Von 
snk
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

ich werde versuchen den streitwert auf 6000 euro zu senken, das sind immerhin schon 200 euro weniger für mich

zum thema rechtslage, es gibt ja auch die möglichkeit, wenn es soweit sein sollte diesen vertrag selber zu kündigen

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#11
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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#12
 Von 
BigMac
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)

Mal ne Frage.

Was soll den der Grundpreis bei Ebay überhaupt sein??

Gilt das für Sofortkauf-Artikel, dass der um die Steuer bereinigte Preis ebenfalls aufgeführt werden muss oder ist hier was anderes gemeint.

Wäre für eine Erläuterung dankbar.

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#13
 Von 
FX
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

hi leute,

erstmal vielen dank für die ausführlichen antworten.

gestern war ich wegen der sache wieder beim Anwalt.
Er übergab mir die Rechnung des generischen Anwalts über 2759,60 euro. Normalerweise betragen die Kosten die Hälfte jedoch hat dieser Herr Anwalt angeblich noch einen Patentanwalt zu Hilfe gezogen................das ist echte Abzocke pur . Ohne Worte. So wie es aussieht darf ich die Kosten nun bezhalen.


Jedoch hat mein Anwalt immernoch keine Vollmach des generischen Anwalts erhalten,dass er auch wirklich für diese Firma aus japan tätig ist. Bei einem telefonat erwähnte er irgendwas von einer Originalitätsprüfüng etc. jedoch habe wir diese auch nicht zu Gesicht bekommen und er weicht diesem Thema aus,so hat es den Anschein.

Ich hab dafür keine Worte mehr übrig.

Ich könnte mit meinen Abmahnugen locker eine ganze Sendung bei RTL,Sat1 oder Pro Sieben füllen!






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#14
 Von 
snk
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

FX vllt falscher Thread ?

also der grundpreis ist wichtig, wenn man zb kabel verkauft und dort zb 44 meter für 8 euro anbietet

jetzt ist es wichtig das man hinschreibt pro meter 11 cent

damit der kunde die möglichkeit hat zu vergleichen

das habe ich nicht gemacht
bei mir waren es mehrere stücke kabel die ich als set verkauft habe .. unglaubliche 39meter...

ich frage mich nun weiter ob das ganze überhaupt rechtens ist, da ich die kabel als set ovp verkauft habe

-- Editiert von snk am 29.02.2008 16:37:38

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#15
 Von 
Frank L
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 35x hilfreich)

Also den Grundpreis sieht man oft genug, meist aber im Lebensmittelbereich, damit man bei 0,75 litern sofort sieht wie viel dies pro Liter kostet. Das macht auch Sinn, die wenigsten werden das selbsr ausrechnen können.....
Bei Kabeln habe ich dies aber noch nirgens gesehen.

Do solltest vielleicht doch mal einen Anwalt befragen was diese Grundpreisangabe wirklich betrifft.

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#16
 Von 
snk
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

habe schon ein kurzes beratungsgespräch hinter mir
bei kabellängen ist das aufjedenfall genauso wie bei liter usw

(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, hat neben dem Endpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises gemäß Absatz 3 Satz 1, 2, 4 oder 5 anzugeben. Dies gilt auch für denjenigen, der als Anbieter dieser Waren gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt. Auf die Angabe des Grundpreises kann verzichtet werden, wenn dieser mit dem Endpreis identisch ist.

(2) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise unverpackte Waren, die in deren Anwesenheit oder auf deren Veranlassung abgemessen werden (lose Ware), nach, Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet oder als Anbieter dieser Waren gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat lediglich den Grundpreis gemäß Absatz 3 anzugeben.

(3) Die Mengeneinheit für den Grundpreis ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware. Bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder Milliliter nicht übersteigt, dürfen als Mengeneinheit für den Grundpreis 100 Gramm oder Milliliter verwendet werden. Bei nach Gewicht oder nach Volumen angebotener loser Ware ist als Mengeneinheit für den Grundpreis entsprechend der allgemeinen Verkehrsauffassung entweder 1 Kilogramm oder 100 Gramm oder 1 Liter oder 100 Milliliter zu verwenden. Bei Waren, die üblicherweise in Mengen von 100 Liter und mehr, 50 Kilogramm und mehr oder 100 Meter und mehr abgegeben werden, ist für den Grundpreis die Mengeneinheit zu verwenden, die der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht. Bei Waren, bei denen das Abtropfgewicht anzugeben ist, ist der Grundpreis auf das angegebene Abtropfgewicht zu beziehen.

(4) Bei Haushaltswaschmitteln kann als Mengeneinheit für den Grundpreis eine übliche Anwendung verwendet werden. Dies gilt auch für Wasch- und Reinigungsmittel, sofern sie einzeln portioniert sind und die Zahl der Portionen zusätzlich zur Gesamtfüllmenge angegeben ist.

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#17
 Von 
Frank L
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 35x hilfreich)

Interessant, nur scheint dies große Shops nicht besonders zu interessieren. Wenn ich z.B. bei Conrad nach Kabeln schaue, dort ist nirgens ein Meterpreis angegeben....
Ignorieren die das einfach oder haben die eine gute Rechtsabteilung....

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#18
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

Mal durchlesen ...


http://www.shopbetreiber-blog.de/2007/11/15/olg-duesseldorf-kuerzt-erneut-abmahnkosten-drastisch/

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#19
 Von 
Frank L
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 35x hilfreich)

http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20060516001042.html

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#20
 Von 
snk
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

hmm nur 1200 euro streitwert, vllt sind meine 6000 euro immer noch deutlich zu hoch angelegt.

weil ich wirklich keine konkurenz bin mit meinen paar kabeln die keiner haben wollte..

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#21
 Von 
snk
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja soweit so gut, aber ob das bei mir genauso der fall ist müsste man klären @ Frank L

nur ob sich das lohnt,
denke ich werde den streitwert nochmal deutlich reduzieren um dann zu schauen was zurück kommt

da eine RSV in arbeit ist bzw noch nicht besteht sollte ich es vieleicht so aus der welt schaffen und den fehler einfach nicht nochmal machen

-- Editiert von snk am 29.02.2008 18:35:40

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#22
 Von 
Frank L
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 35x hilfreich)

Hat den Abmahner diese Preise angegeben???

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#23
 Von 
snk
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Also der Abmahner hat einen streitwert von 10000 euro angegeben und will daher 651 euro von mir

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Frank L
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich meinte mehr ob der Abmahner selber die Grundpreise in seinen Angeboten angegeben hat. Vielleicht findest du bei dem auch einen Grund für eine Abmahnung.......

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
snk
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

habe grade nochmal nachgeschaut

ja, leider gibt er sie an

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1519
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-1519
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#28
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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