Abmahnung nach Ebayauktion

17. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Winkler
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung nach Ebayauktion

Ich habe über Ebay ein Trikot des Vizemeisters verkauft. Diese habe ich mit zwei anderen Triktos eines anderen Vereins erworben. Nach abgelaufener Auktion wurde die Auktion von Ebay gesperrt und ich habe heute von dem Rechtsanwalt des Vereins eine Abmahnung erhalten, weil das Trikot angeblich keine offizielle Lizenz besitzt. Nun soll ich 540 Euro an Anwaltsgebühren bezahlen und eine Unterlassungserklärung unterzeichen.
Das sehe ich natürlich nicht ein, da ich das Trikot als Original selber gekauft habe.
Ich verkaufe zwar viel bei Ebay, aber keine Kleidung oder so. Bin also Privatverkäufer.
Was nun? Zahlen will ich natürlich nicht. Steht ja auch in keinem Verhältnis.

Problem bei eBay und Co?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

Die Unterlassungserklärung auf keinem Fall unterschreiben, wenn die erstmal unterschrieben ist, dann erklären sie sich damit einverstanden.

Das Geld auch erst mal nicht überweisen, einfach mal abwarten.

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#2
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstehe, haben Sie nicht das Original-, sondern ein gefälschtes Trikot verkauft bzw. versteigert.

Dann würde ich wegen der Abmahnung einen Anwalt aufsuchen (der natürlich auch noch kostet...), um diese ggf. modifizieren zu lassen.

Vielleicht läßt sich auch der Streiwert senken.

Bitte nicht den gegnerischen Anwalt anrufen! Stichwort: Besprechungsgebühr.

Ansonsten einfach mal ein bekanntes Lied einer noch bekannteren Band aus Düsseldorf
anhören ;-) So zum abreagieren....

Steffen

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#3
 Von 
Winkler
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe es selber als Originaltrikot gekauft. Aber es soll angeblich falsch sein. Die Auktion wurde von Ebay im Namen des Vereins gesperrt.
Die haben mir bis Ende nächster Woche eine Frist gesetzt. Wie kann ich die rausschieben? Dann schicken die doch bestimmt gleich gebührenpflichtige Mahnungen raus, oder?

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#4
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Nein, die beantragen dann eine Einstweilige Verfügung gegen Sie. Daher ist es wichtig, die Unterlassungserklärung unterschrieben an den Anwalt zurückzusenden. Eine Frsitverlängerung wird meist nicht gewährt. Das Unterschreiben der Erklärung kostet auch erstmal nichts.

Was die Anwaltskosten angeht, so müssen Sie die nicht sofort bezahlen. Hierzu sollten Sie sich gesondert mit der Gegenseite einigen.

Das Sie das Trikot selbst als Original gekauft haben, schützt vor Strafe nicht. Allerdings steht Ihnen ggf. ein Regressanspruch gegen Ihren Verkäufer zu.

Steffen

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#5
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Hm, woher wissen die denn das es kein originales Trikot ist?
Von eBay Bildern?

Wer hat denn das Beweisstück?

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#6
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

@Trebor

ein falsches TShirt vom Vizemeister erkenne ich mit verbundenen Augen und der geg. Anwalt auch.

p.s. wohne an der polnischen Grenze :-) Jedenfalls mit Zweitwohnsitz.

Steffen

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#7
 Von 
Winkler
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Käufer hat das Trikot. Habe es ihm zugeschickt.

Ich soll aber eine Verpflichtungserklärung unterschreiben. Was ist der Unterschied zur Unterlassungserklärung?

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#8
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Bei einer Verpflichtung wird formiliert, was man bereit ist zu tun, bzw. wozu man sich
ausdrücklich verpflichtet.
Bei einer Unterlassung "verpflichtet" man sich
ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen.

Also unter dem Strich. eigentlich das Gleiche.

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#9
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

wobei man sich auch "verpflichten" kann, etwas zu "unterlassen".

Ist eigentlich schlimm, daß der Rekordmeister zu solchen Maßnahmen greifen muß....

Steffen

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#10
 Von 
Winkler
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wird auch der Käufer ermittelt und aufgefordert das Trikot herauszugeben?

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#11
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

@stwe:

Welche Maßnahmen schlägst Du dem Rekordmeister denn vor? Oder dem Vertreiber, der auf seinen lizensierten Artikeln sitzenbleibt, weil andere unlizensierte Ware vom Vietnamesenmarkt in Eger bei ebay verticken?

Ich halte die Anwaltsgebühren für überhöht, nicht aber die Abmahnung für unberechtigt.

Gruß
Bear

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#12
 Von 
Winkler
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich unterschreibe ja auch gerne diese Erklärung aber die Kosten ärgern mich.
Die stehen in keinem Verhältnis zum Aufwand des Anwalts und meinem Verstoß.

Muss denn der Käufer auch nun Maßnahmen fürchten?

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#13
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Wenn man gefälschte Ware kauft in der Annahme echte Ware zu kaufen passiert nichts (also hier fasst der Satz 'Unwissenehit schützt vor Strafe nicht') da der Käufer wohl selbst betrogen wurde.
Nur das verkaufen ist strafbar.

Wenn der Käufer von wußte macht er sich aber auch strafbar.
Nur wer soll ihm sowas beweisen.

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#14
 Von 
Winkler
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich von den Anwälten verlangen mir die Person zu nennen, die meine Auktion angezeigt hat?
Würde da gerne mal mit der Person reden, ob man nicht den Streitwert rutnersetzen kann.
Oder macht das auch die externe Anwaltskanzlei?
In der Vollmacht des Vereins für die Kanzlei steht nämlich weder ein Name noch der Streitwert.

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