Abmahnung und Geldstrafe Ticketverkauf

22. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Kalakis1410
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)
Abmahnung und Geldstrafe Ticketverkauf

Hallo, habe vor Wochen 2 Karten bestellt für ein Eurol Spiel!Ich selber hatte schon 2 Karten, aber da mein Kumpel nicht mit wollte , habe ich sie zu höheren Preisen bei Ebay angeboten, aber schnell wieder rausgeholt weil ich keinen Fehler machen wollte!Das war auch keine gute Aktion!Jetzt kam ne Abmahnung von B M Gladbach mit 250 Euro Geldstrafe und Unterlassungserklärung!Freitag kam sie bis morgen soll ich zahlen!Was soll ich nun tun und sind die Karten eventuell gesperrt für Donnerstag??Habe die Karten jetzt noch und mein Schwager und Frau fährt mit!
Ich brauche echt dringend Rat!
Ich habe die Karten auch ohne genaue Bezeichnung eingestellt, also könnten es doch theroretisch andere Karten von irgendwo her gewesen sein, oder??ß
Ich würde mich echt freuen über gute Ratschläge, bin echt am Ende!

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
also könnten es doch theroretisch andere Karten von irgendwo her gewesen sein


Was für Karten von wo her hätten es denn noch gewesen sein können?

quote:
habe ich sie zu höheren Preisen bei Ebay angeboten


Das ist dir per AGB vermutlich untersagt.

Anders, wenn du die Karten nicht beim "Hersteller" gekauft hättest; dann würden dich irgendwelche AGB, die der Verein mit dem Erstkäufer aushandelt, nicht binden.

Kann der Verein denn beweisen, daß du die Karten bei ihm gekauft hast?

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kalakis1410
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo, danke für die Antwort!Ja ich habe 2 Karten bei Borussia gekauft, aber nicht für mich sondern für 2 andere Personen!Ich selber habe zwei Tickets vom Freund bekommen!Ich habe sie dann bei Ebay ohne Angaben zum Sitzplatz angeboten!Borussia kann mir also nicht nachweisen welche Tickets ich angeboten habe!Oder??Bin echt verzweifelt, hab ja schnell kapiert das es ein Fehler war und sie rausgenommen!Hab die Karten ja noch hier liegen!

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Borussia kann mir also nicht nachweisen welche Tickets ich angeboten habe


Dann hast du vermutlich Glück.

quote:
hab ja schnell kapiert das es ein Fehler war


Das verstehe ich nicht. Wenn du die Karten von Dritten gekauft oder geschenkt bekommen hast, darfst du sie selbstverständlich verkaufen, wie du lustig bist.

Warum also hättest du sie herausnehmen sollen? Das klingt doch eher danach als hättest du doch die offiziell gekauften Tickets angeboten und dann irgendwo gelesen, daß das problematisch ist.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kalakis1410
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich habe die Karten lediglich rausgenommen, da mein Schwager sie wollte, sonst hätte ich sie ja nicht rausgenommen!
Ich habe Karten für Block 6a gekauft und habe das auch so im Angebot stehen gehabt und die anderen Karten waren auch von Block 6a!Ich habe aber weder Sitzreihe noch Platz angegeben!Die Tickets waren ja auch nur kurz drin.
Naja ich muss einfach abwarten, bezahlen bis morgen kann ich eh nicht, und ein Anwalt hat erst nächste Woche einen Termin frei!
Hat vielleicht einer ähnliche Probleme??

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Also.
1. Nichts unterschreiben
2. Dir das eine Lehre sein (es gibt da nicht ohne Grund Verbote hinsichtlich "Schwarzmarkt")

Unabhöngig davon zur Rechtslage:
BMG ist berechtigt, den gewerblichen Wiederverkauf einzuschränken und abzumahnen. BGH vom 11. September 2008 (Az. I ZR 74/06 )
Darin heisst es u.a.:

quote:<hr size=1 noshade>
Hinzu kommt, dass vielfach als Verkäufer in Betracht kommende Privatpersonen nicht wirksam aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klägers einem Weiterverkaufsverbot an gewerbliche Erwerber unterworfen sein werden. So fehlt es etwa an einer derartigen Bindung, wenn Karten privat verschenkt worden sind, der Erwerber am Besuch des Spiels plötzlich gehindert ist oder wenn bei einer Kartenbestellung - aus welchen Gründen auch immer - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klägers nicht wirksam einbezogen wurden. Die Beklagten wenden sich mit ihren Suchanfragen also auch an Privatpersonen, die ihnen Karten anbieten können, ohne Vertragspflichten gegenüber dem Kläger zu verletzen.
<hr size=1 noshade>

Dein Glück dürfte dieser kleine Passus sein. nach Ansicht des BGH können Wiederverkäufe im pruvaten Umfeld nicht komplett wirksam ausgeschlossen werden. Wenn dein Kumpel einen guten Grund hatte, dein Geschenk nicht anzunehmen (Terminkonflikt, beispielsweise eine private Feier), dann besteht hier kein Anspruch auf Unterlassung.


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Wenn dein Kumpel einen guten Grund hatte, dein Geschenk nicht anzunehmen


TE schrieb doch im 2. Posting:

quote:
!Ich selber habe zwei Tickets vom Freund bekommen


Wenn er die angeboten hat und nicht die selbst gekauften (beweispflichtig ist der abmahnende Verein!), darf er mit denen machen, was er will, egal was sein Kumpel nun von ihm annehmen wollte oder nicht.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wie auch immer man es wendet. Ob man nun die Karten für einen Kumpel gekauft hat und der nicht konnte oder ob man sie doppelt hatte weil selbst gekauft und nochmal geschenkt. Kommt halt drauf an, mit welchen der beiden Tickets man nun argumentiert bzw. welche man verkaufen wollte.
Aber beide Argumentationen dürften gehen, Sheldon, da gebe ich dir Recht.

Das BGH hat zwar nicht gänzlich ausformuliert, welche Varianten alle erlaubt sind aber das dürfte kaum eine Rolle spielen, solange es eine gute Begründung für den privaten Wiederverkauf gibt.

Ich denke, erst wenn der Wiederholungsfall auftritt, dass man permanent Tickets kauft und überhöht verkauft, erst dann gibt es eine Handhabe. Aber genau da wird ja auch schwer zu argumentieren sein, dass das alles private Wiederverkäufe sind und nicht mindestens ein Kleingewerbe.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kalakis1410
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo, danke für die vielen Antworten!Heute läuft die Frist ab und habe nichts unterschrieben!Ich bin mal gespannt was kommt, ein Anwalt hatte leider nicht so schnell Zeit.Nächste Woche hab ich einen Termin bekommen!
Und ja ich habe früher schon mal Karten verkauft, aber das war 2005, aber 1 Euro Auktionen!Wie gesagt kann mir Borussia ja eigentlich auch nicht beweisen welche Karten ich angeboten habe!Sie konnten ja auch nicht Platz und Reihe zu ordnen!
Und noch ne Frage:Wie kommen die eigentlich an meinen Namen von Ebay??Fällt das nicht unter Datenschutz????

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Das sollte man eBay mal fragen, wieso die das rausgeben. Dürfte dich aber nur sekundär interessieren bzw. ggf. den Datenschutzbeauftragten des zuständigen Bundeslandes befragen. Ändert nichts daran.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kalakis1410
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo, klar ändert das daran nichts, mich wundert es nur!Es wird wohl jetzt die Tage dann ne härtere Abmahnung ins Haus kommen, aber ich wollte ohne Rechtsanwalt weder ne E Mail schreiben noch sonst was an Borussia!Hab auch von einigen gehört das sie nach drei Abmahnungen(anderer Verein) in der selben Sache nichts mehr gehört haben, es wurde der Akount gelöscht und das wars!Andere haben aber auch direkt bezahlt!Auf jedenfall werde ich keine Karten mehr verkaufen, also haben sie ihr Ziel erreicht!Hab ja eigentlich nicht viel verkauft!
Hab mir einfach keine Gedanken gemacht...Leider

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Hab auch von einigen gehört das sie nach drei Abmahnungen(anderer Verein) in der selben Sache nichts mehr gehört haben


Der Verein wird auch kaum Lust haben, jemanden zu verklagen, der sich nachher als pleite herausstellt, und das gleich bei den Hunderten, die vermutlich abgemahnt werden.

Fragen muß man sich nur, ob man nicht eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben sollte, um eine mögliche einstweilige Verfügung zu vermeiden. Das ist bei Abmahnungen eigentlich Standard, selbst wenn man sich keiner Schuld bewußt ist.

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Inwiefern schützt eine modifizierte Unterlassungserklärung davor, auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben?

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Kalakis1410
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo, wie könnte man denn sowas schreiben, hab paar Vordrucke gefunden, aber nur bei illegalem Download:-(

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Inwiefern schützt eine modifizierte Unterlassungserklärung davor, auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben?


Gar nicht. Aber sie minimiert das Kostenrisiko, da dann schlimmstenfalls eine Klage auf Erstattung der Anwaltskosten (Streitwert 800-1500 EUR) kommen kann und keine auf Unterlassung (Streitwert 5.000-10.000 EUR).

Bzgl. ersterer ist das Prozeßkostenrisiko überschaubar - etwa bei 1000 EUR Forderung "nur" 441,68 EUR (ohne eigenen Anwalt) und nicht 3527,30 EUR (bei 10.000 EUR Unterlassungsstreitwert und folglichem Anwaltszwang).

Da könnte man also evtl. cool pokern, daß die Gegenseite ihren Anspruch nicht beweisen kann. Bei der Unterlassungsnummer muß man hingegen schon sehr gute Nerven haben.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kalakis1410
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)

?????verstehe ich nicht :???:

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Das BGH hat doch dem Unterlassungsanspruch bei privaten Weiterverkäufen ziemlich großflächig eine Absage erteilt. Wieso man da überhaupt eine Unterlassung abgeben sollte, aber um den Gegnerin da etwas Wind aus den Segeln zu nehmen...

Naja, du könntest folgendes schreiben:

quote:

Hiermit erkläre ich, den gewerblichen Weiterverkauf von Eintrittskarten zu Spielen von BMG zu unterlassen. Ich erkläre, dass ich nie gewerblich Eintrittskarten weiterverkauft habe.

Diese Erklärung gebe ich ohne Anerkennen einer Rechtspflicht ab und ohne Erklären eines Schuldeingeständnis.
Es gab keinen Vertrag zum Wiederverkauf von Eintrittskarten des Spiels XYZ, weder privat noch gewerblich.


Ohne Gewähr.

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-- Editiert mepeisen am 23.10.2012 20:33

-- Editiert mepeisen am 23.10.2012 20:34

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