Abmahnung von Cartier wegen EBAY Auktion

1. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dieter Strathaus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung von Cartier wegen EBAY Auktion

Es gibt eine neue Geldquelle für Rechtsanwälte im EBAY. Heute am 01.07.2004 finde ich im EBAY unter dem Suchbegriff "CARTIER" 30 x mißbräuchliche Angebote, bei denen es sich nicht um original Cartier Schmuck handelt. Es gibt Rechtsanwälte sowie in meinem Fall eine Kanzlei aus Frankfurt am Main, die nur EBAY nach diesen ahnungslosen Anbietern durchsucht und durch Ermittlungs- und Fahndungsdienste Testkäufe vornehmen läßt. Die Folge ist ein Strafverfahren vor dem Landgericht Frankfurt, Klage gegen Markenmißbrauch und Wettbewerbsverstoß in Höhe von 100.000,00 EURO. Ich selbst bin auch in die Falle gegangen und habe seit einiger Zeit vom Landgericht Frankfurt am Main eine Vorladung zum Termin am 12.08.2004 Kläger Cartier über die Frankfurter Kanzlei. In meinem Fall wurde in der Artikelbeschreibung was einer besonderen Suche (Powersuche) im EBAY verlangt das Wort Cartier Verschluß erwähnt, was für diese Art des Verschlusses gebräuchlich ist und man beim Suchen mit der Suchmaschine Google im Internet des öfteren außerhalb der Schmuckserie Cartier antrifft. Meine Artikelnummer im Ebay lautete 2659449390 "Perlenkette" verkauft für 15,- EURO und 2658090175 "Panzerkette für Herren Silber 825 Gewicht" verkauft für 17,- EURO wurde mir zum Verhängnis und brachte mir eine Klage in Höhe von 100.000,00 EURO. Alle von mir heute gefundenen 21 mißbräuchlichen Angebote im Ebay wurden entweder unter der Kategorie Cartier und/oder als Artikelbezeichnung Cartier eingestellt. Die Zeitschrift "FOCUS" hat in der Ausgabe vom 28. Juni 2004 einen mehrseitigen Artikel von einem ebenfalls Betroffenen im Falle Cartier über die gleiche Kanzlei, den gleichen Rechtsanwalt und in gleicher Höhe 100.000,00 EURO, Abmahnung, sofortige Zahlung usw berichtet. Der Artikel ist lesenswert und beschreibt genau meinen Fall und meine Meinung zu dieser Abzockerei. Mein Anliegen ist es noch Betroffene zu finden um gegen diese Geldmaschine vorzugehen. Bitte melden Sie sich!!!

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"shiwahund"

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Darf man denn wenigstens 'Cartier ähnlicher Verschluß' schreiben? Oder ist das auch ein geschäftschädigender Markenmissbrauch?

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#2
 Von 
Dieter Strathaus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Trebor, ich würde es ganz lassen man wartet nur auf solche Vergehen. Ps. die Zeitschrift FOCUS vom 28.06.04 lesen, das sagt alles über EBAY/CARTIER.

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#3
 Von 
dariusroman
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

Habe heute deine mail gelesen und muss dir gleich antworten!!!

Mir ist genau das selbe passiert.

Ich bin ein verkäufer, der in erster linie schmuck verkauft hat, alles getragen, gebraucht etc.

Im dezember habe ich in einer auktion ohrringe mit dem titel ART verkauft.
Es wurde ein testkauf gemacht um so an meine adresse zu kommen.
Ein halbes Jahr später so im Juni 2004 kam dann das Schreiben mit der Forderung und der Unterlassungserklärung, die Vollmacht war ebenfalls aus Amsterdam beigefügt.

Mir blieb nichts anderes übrig, als zu zahlen, ansonsten habe ich nichts gehört!!!
Über eine Strafanzeige war nicht die Rede.

Hoffe ich konnte dir helfen, kannst auch gerne zurückschreiben

bis dann




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" "

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#4
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

Hallo Dieter Strathaus

Es ist gut möglich daß "Cartier" hat diese Anwalt beauftragt solsche Sachen in D zu verfolgen. Ich kann auch verstehen das er Legal arbeitet und seine Job macht.

Wer hat die Chance gegeben und der Anwalt erlaubt gegen ihm Tätig zu sein?

Ich persönlich habe nix gegen ihre Auktion und hoffe das Sie nix zahlen müssen, aber
wenn man die Wahrheit sagen kann dann ich muss fragen warum verstoßen Sie gegen des Gesetz und die eBay AGB?

LG

Cats

-- Editiert von Cats am 15.08.2004 23:08:26

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#5
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Dieter Strathaus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen, zu den Kommentaren möchte ich wie folgt antworten. Mitlerweile habe ich knapp 4.000,00 EURO bezahlt. Nun möchte ich gerne mein Geld wiederhaben und habe die Medien eingeschaltet. Unter www.SWR1.de,dann Rheinland Pfalz anklicken kann man den ersten Beitrag von mir ausgestrahlt am 12.08.04 nachlesen. Weiter wird in kürze ein Beitrag im WDR2 übertragen und auch RTL Spiegel TV zeigt Interesse. Der Verbraucherschutz arbeitet mit Hochdruck an meinem Thema und hat auch schon mit dem Pressesprecher von Cartier Deutschland in München Kontakt aufgenommen. Der Pressesprecher hat alle meine Unterlagen bekommen und ist in die hauseigene Rechtsabteilung gegangen, da Ihm nicht bewußt ist das O-Ton so kleine Fische abgemahnt werden. Cartier will nur Gewerbliche abmahnen und nicht Privatleute. Zuletzt habe ich dann noch bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet. Im übrigen wenn man im Google unter "Ösen Karabiner Cartier" sucht, findet man beim ersten Eintrag eine Firma die nur Verschlüsse herstellt und die genau meinen Verschluß als Cartier Karabiner anbietet für 6,40 EURO. Aus Erfahrung weiß ich das es dafür nichts bei Cartier gibt. MfG.

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#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Zuletzt habe ich dann noch bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet.

Wegen welchem Tatbestand?

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#8
 Von 
Dieter Strathaus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei der Aufnahme der Anzeige wurde mir von der Kripo mitgeteilt, daß der Tatbestand von der Staaatsanwaltschaft festgelegt wird. Ich wollte eine Anzeige wegen Betrugs stellen, weil es sich hier um einen Privatverkauf gehandelt hat und nicht im geschäftlichen Verkehr. Ich wurde belehrt, es könnte auch eine Anzeige wegen Betrug, Nötigung oder auch Wirtschaftskriminalität werden.

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#9
 Von 
Dieter Strathaus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit Erstaunen muss ich feststellen, das man im Suchen mit der Suchmaschine "Google" unter der Eingabe "Ösen Karabiner Cartier" als zweiten Eintrag eine Firma findet, die genau den von mir beschriebenen Verschluß als Cartier Karabiner für 6,40 EURO in Silber verkauft. Wie wir alle wissen gibt es nichts für 6,40 EURO bei Cartier. Genau hierher habe ich seinerzeit meine Beschreibung für den Verschluß genommen. Die Kleinen hängt man und die Großen läßt man laufen.

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"shiwahund"

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#10
 Von 
hokifisch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

vielleicht hilft folgender Tip:

Landgericht Frankfurt
(Urteil vom 17.12.2003; Az.: 2/6 O 301/03)

Link:
http://www.advokat.de/journal/2_75_0/

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#11
 Von 
Dieter Strathaus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Hinweis, aber dieses Urteil ist mir schon seit längerem bekannt. Mitlerweile berichten schon einige Rundfunksender über meinen Fall und Morgen am 31.08.04 kommt der Fernsehsender SAT1 und macht eine Reportage über meinen Fall. Ich hoffe das SAT1 mal richtig recherchiert und wir so weiterkommen.

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"shiwahund"

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#12
 Von 
Mel Rose
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo shiwahund,

bin sehr froh, dass ich Deinen Beitrag gefunden habe, da ich in derselben Situation bin und bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben habe, was denen aber nicht reicht und nun Klage eingereicht worden ist ... wegen Ohrclips im Cartier Style für 10 Euro.

Ich wäre Dir sehr dankbar, wenn Du mir mitteilen könntest, wie Dein Urteil ausgefallen ist und wann der Beitrag in Sat1 kommt.



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"Mel Rose"

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#13
 Von 
Mel Rose
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Dieter Strathaus,

Habe gerade bei SWR nachgesehen und nun erfahren, dass man sich auf einen Vergleich geeinigt hat, der mich genauso empört, wie Dich wahrscheinlich auch.

Vielleicht kannst Du etwas zu der Argumentation sagen, da das Urteil vom 17.12.2003 anders ausgefallen war.

LG
Mel Rose

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Gestern lief bei Sat1 (Akte sowieso) ein Bericht über die Abmahnwelle bei Ebay.
Ich kann aber schwer den Inhalt wiedergeben, weil es viele Arten der Abmahnungen gibt.
Vielleicht hilft auch hier der Tipp, dass ihr mal unter:
www.abmahnwelle.de
recherchiert.


-----------------
"Gruß
Campa"

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#15
 Von 
Dieter Strathaus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja Mel Rose, das ist eine längere Geschichte aber vielleicht kann man sich mal über ein E-Mail oder Telefon austauschen. Adresse bekommt man ja über SHIWAHUND im Ebay. Gruß...

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#16
 Von 
reddy80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war vor kurzem beim LG Frankfurt im Fall Cartier:

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=23724

Ergebnis der 5min. Verhandlung war, dass der Richter mich tendenziell (hat er so anklingen lassen) nicht als Gewerbetreibenden sieht und das Verfahren nun erst mal ruht, weil wohl noch ein ähnliches Verfahren beim OLG Frankfurt anhängig ist.

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#17
 Von 
reddy80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Gerade war übrigens bei plusminus im ARD eine Reportage über die Abmahnwelle von Cartier, habe leider nur den Schluss gesehen, aber morgen früh um kurz vor 5h kommt nochmal die Wiederholung.

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#18
 Von 
reddy80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mal einen Beitrag in einem besseren Forum erstellt.

http://www.auktions-forum.info/thread.php?threadid=8201&sid=

Mal schauen wer sich da so meldet...

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#19
 Von 
reddy80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mal ein Forum unter www.abmahnopfer.de.vu erstellt.

Wir haben z.Zt. schon 20 Abmahnopfer.

Wer also auch betroffen ist: Schau vorbei und melde dich an!

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#20
 Von 
Thomas Uhe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn ich so ein Forum wie www.abmahnopfer.de.vu ins Leben rufe, was ich auch für sehr sinnvoll halte, dann würde ich den Zugang mal etwas vereinfachen und nicht auf Dokumente zu pochen, die eventuell bei einem Anwalt liegen. Wenn man nämlich einem Anwalt sagt: "Fax mal das da oder dort hin" solltest Du eigentlich wissen, das das wieder GELD kostet. Und wer schon eine Abmahnung in der Tasche hat und es jetzt mit dem Landgericht in Frankfurt zu tun hat, der hat nicht einen Cent mehr übrig. Ich weiß ja nicht, was in Deinem Forum Priorität hat. Abmahnungen zu sammeln oder anderen Leuten helfen zu wollen oder Hilfe anzubieten. Nach Deinen eMails will ich mir da jeden Kommentar zu verkneifen. Wie kann man nur so störrisch auf eine Abmahnung bestehen und keine Antwort eines Anwaltes auf die Klage akzeptieren? Verstehe ich absolut nicht. Würde ich mir an Deiner Stelle mal Gedanken drüber machen. Vielleicht bleibt dann einigen Leute eine Abmahnung von etlichen 1000,- EUR erspart oder vielleicht sogar ein Gerichtstermin. Wenn MIR auch wahrscheinlich nicht mehr geholfen wird, da mir der Zugang zum Forum aus bürokratischen Gründen verweigert wird.
Vielen Dank dafür.

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#21
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

wenn ich schon SHIWAHUND lese und dann in den Bewertungen GOLDHUNDSHIWA, stellen sich mir die Nackenhaare.

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#22
 Von 
Thomas Uhe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

So, und nun mal zu meinem Cartier-Ei. Es ist etwas anders gestrickt, als die hier geposteten Fälle. Ich habe einen Rstposten Brillengestelle aufgekauft um diese einzeln bei ebay wieder zu verkaufen. In die Artikelbeschreibung brachte ich einen ganz normalen Preisvergleich "Warum für Fielmann, Rodenstock, Cartier... unendlich viel Geld bezahlen. Das markenqualität nicht unbedingt teuer sein muß zigen diese Brillengestelle von Seifert". Da stand nicht von Cartier-Stil oder im Cartier-Design. Aber für eine Abmahnung und eine Zahlungsforderung von knapp 1900,- EUR durch die FPS Kanzlei in Frankfurt hat es eben ausgereicht. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt habe ich die Unterlassungserklärung zwar unterschrieben, aber die Gebühren natürlich nicht bezahlt, da Preisvergleiche weder den Markenrechtsschutz verletzen, noch einen unlauteren Wettbewerb darstellen. Das ganze zog sich jetzt etwas in die Länge, etliche Briefe hin und her, bis mir vor ein paar Wochen eine Klage ins Haus flatterte, das am 7.7.05 die Güteverhandlung vor dem Landgericht in Frankfurt einberufen wurde. Auf diese Klage hat man Anwalt jetzt mit einem Schreiben reagiert und jetzt warte ich mal ab, was aus Frankfurt für eine Antwort kommt. Ob die Klage abgewiesen wird oder ob ich wirklich da antanzen darf. Wer Interesse oder weitere Fragen oder dergleichen hat, schreibe mich bitte direkt an unter:Thomas.Uhe@arcor.de

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#23
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

Jo, zufällig auch noch der gleiche Ort, gleiche Versandkosten und tralala.

Das am Anfang gepostete Urteil gilt für nicht gewerblichen Handel.

Aber selbst mir ist sofort die Gewerbsmässigleit von Goldhundshiwa aufgefallen.

Wenn ihr euch da mal nicht ein Eigentor schiesst und dann noch eins direkt vom fünfer, tztztz

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" Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod"

-- Editiert von susiratlos am 24.04.2005 17:41:25

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Ebaysheriff, übernehmen Sie!

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Auf welcher Seite stehe ich denn? Weiß da wer mehr als ich ;) ??

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#28
 Von 
Michael Horak
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

im Allgemeinen ist nicht nur die Frage des Handelns im geschäftlichen Verkehr sondern insbesondere die der markenrechtlichen Erschöpfung von Bedeutung. Denn das Handeln im geschäftlichen Verkehr wird in der Regel sehr weit ausgelegt. Aber der Markeninhaber kann gegen Markenware, die in der EU mit seinem Willen in Verkehr kam, nicht mehr - auch nicht bei Weitervertrieb - vorgehen. Problem: Der Abgemahnte ist beweispflichtig.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
mgbw
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Also Leute, bei mir ist der Fall mal ganz anders und sehr tricky,

Ich betreibe einen Schmuck und Uhrenhandel, so meine Artikel werden wie folgt gekauft und vertrieben.

Ich kaufe die glatten Artikel Piaget Ringe bei einem Juwelier ganz normal wie jeder Kunde.
Dann werden diese Ringe mit Brillanten ausgefasst und zum Verkauf angeboten.

Durch FPS habe ich auch eine Abmahnung und Klage erhalten. Die darauf abzielt mit den Markenkennzeichen zu werben.
Das ist ja auch richtig, denn die Schriftzüge Zertifikate die an dem Schmuckstück angebracht sind, sind ja vom hersteller und nicht von mir.

FPS Aussage: Sie dürfen natürlich die Ringe kaufen und mit Brillanten ausfassen. Aber Sie dürfen werde die Marke noch das Modell erwähnen, bzw. auf Bildern sichtbar machen.

So nun die Frage aller Fragen, wie beschreiben ich einen "Piaget-Possession" Ring und diese 2 Wörter zu benutzen ????
Wobei es sich ja in der Grundversion um diese handelt und die auch ordnungsgemäß gekauft wurden.

Ich würde mich auf eine fachliche Antwort freuen.



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"M.Goldberg"

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