Abmahnung von RA erhalten, gewerblich?

21. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Synth
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Abmahnung von RA erhalten, gewerblich?

Hallo, leider kann ich hier nur Anonym schreiben, werde jedoch viele Details geben.

Ich habe seit 2006 ein Konto bei eBay, habe meistens Sachen aus meinem Haushalt verkauft.
Mein Konto hat einen Bewertungspunktestand von 464 Punten.
Davon sind 302 als Käufer und 159 als Verkäufer (habe 5 Negative Bertungen, hauptsächlich wegen Versandzeit, jedoch in 5 Jahren! meist dauerte es den Käufern zulange).

Seit 5 Jahren habe ich ein Auto, daran bastel ich sehr viel, rüste sehr viel nach und Teile die ich durch den Umbau nicht mehr benötigt habe, wurden von mir bei eBay Verkauft.
Durch diese Umbauten habe ich als Verkäufer somit in einem Jahr 140 Artikel verkauft, es sind aber nicht nur Autoteile sondern auch mal sachen wie ein Heimkino oder ein TFT od. Küchengeräte.

Jetzt habe ich eine Abmahnung mit Unterlassungerklärung von einem "Rechtsanwalt" aus Kiel erhalten der wiederum unter seinem Namen auch noch einen eBay Shop betreibt und dort Autoteile verkauft.
Wie er auf mich kam? keine Ahnung, jedoch kaufte er einen Satzt Zündkabel für 10 Euro und 1 Woche Später kam dann auch schon der Brief, den Artikel hat er heute noch nicht bezahlt.

Er bemängelt meinen Haftungssausschluss in dem ich Rücknahme und Gewährleistung zum Privatkauf ausschließe und unterstellt mehr gewerbliches Handeln?.

Ich bin verwirrt, für was war noch mal eBay als Privatperson da?
Ich verstehe das ganze nicht? wenn ich ein Auto verkaufe für 5000 Euro bin ich dann auch gewerblich?
od. es in Einzelteilen verkaufe (schlachte).

Wie gehe ich jetzt vor, auf der Abmahnung steht eine Frist und eine Summe in Höhe vn 472,42 Euro die ich bis Tag X begleichen soll.

Wichtigste Fakten sind:
- Mitgliedsname trägt "Anwalt"
- hat einen Shop in dem er Autoteile weiterverkauft unter anderem Mitgliedsnamen, vermutlich aus seiner Abmahnwelle?
- kam an meine Adresse durch kauf meiner Ware (in den letzten 8sec vor beendigung - 0 Gebote)

Bitte um rat.

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Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

quote:
Bitte um rat.
Du solltest am besten selber einen Anwalt aufsuchen, dich dann dort richtig beraten lassen.

quote:
Durch diese Umbauten habe ich als Verkäufer somit in einem Jahr 140 Artikel verkauft, es sind aber nicht nur Autoteile sondern auch mal sachen wie ein Heimkino oder ein TFT od. Küchengeräte.
Also bei 140 Verkäufen im Jahr (egal ob verschiedene Teile oder nur Autoteile) kann man ohne weiteres den Vorwurf gewerblich stehen lassen. Manch Gerichtet sehen bis zu ca 70 Verkäufe noch als privat an, darüber dann schon nicht mehr.

quote:
Er bemängelt meinen Haftungssausschluss in dem ich Rücknahme und Gewährleistung zum Privatkauf ausschließe und unterstellt mehr gewerbliches Handeln?.
Diesem würde ich mich jetzt auch anschliessen bei der Verkaufszahl.

quote:
Ich verstehe das ganze nicht? wenn ich ein Auto verkaufe für 5000 Euro bin ich dann auch gewerblich?
od. es in Einzelteilen verkaufe (schlachte).
Verkaufst du das Auto als ganzes, ist es ein Artikel, somit eine Auktion, verkaufst du es in Einzelteilen, werden das so viele Verkäufe, dass man dann ohne weiteres von gewerblich sprechen kann.

Du hättest deine ganzen Teile vo Auto doch auch in einer einzigen Auktion zusammen verkaufen können, wieso hast du das nicht gemacht?

quote:
Wie er auf mich kam? keine Ahnung, jedoch kaufte er einen Satzt Zündkabel für 10 Euro und 1 Woche Später kam dann auch schon der Brief, den Artikel hat er heute noch nicht bezahlt.
Wie er auf dich gekommen ist, ist doch recht egal. Jedoch binich der Meinung, dass er dir für den Kauf das Geld noch schuldig ist, denn wenn er selberin dieser Sparte handelt, dann steht im als gewerblicher kein Rückgaberecht/Rücktrittsrecht zu...






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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Synth
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe mich oben verschrieben, bzw mit falschen zahlen gearbeitet.

Verkauft habe ich in:
1 Monat 6 Artikel
6 Monaten 43 Artikel
12 Monaten 79 Artikel

Gesamt: 79 Artikel in einem Jahr, darunter vielen zbsp:
- Digitalkamara, Heimkino, Mikrowelle, Geschirrspüler, Stehlampe, Drehstuhl, Kristallkaraffe und halt Autoteile wie alte Autoschlüssel, Blinkerhebel, Bordcomputer, Rücklichter, Sommerräder, Innenbeleuchtung, Autositz

Gesamt habe ich laut eBay 857 Euro damit gemacht, in 12 Monaten.
Hauptverkaufszeit war durch meinen Umbau am Auto November - Januar.


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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

quote:
Durch diese Umbauten habe ich als Verkäufer somit in einem Jahr 140 Artikel verkauft

quote:
Gesamt: 79 Artikel in einem Jahr

Ja was denn jetzt???

quote:
Gesamt habe ich laut eBay 857 Euro damit gemacht, in 12 Monaten.
Und wenns nur 85,70Euro gewesen wären, dass wäre auch irrelevant.

Ich rate dir ziehe einen eigenen Anwalt zu rate...

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Also bei 140 Verkäufen im Jahr (egal ob verschiedene Teile oder nur Autoteile) kann man ohne weiteres den Vorwurf gewerblich stehen lassen. Manch Gerichtet sehen bis zu ca 70 Verkäufe noch als privat an, darüber dann schon nicht mehr.


Das ist so pauschal völlig falsch. Die Anzahl alleine hat überhaupt nichts mit Gewerblichkeit zu tun.

Beim Verkauf von *Neuware* kann hingegen schon bei einer recht geringen Anzahl Gewerblichkeit unterstellt werden (etwa der oft falsch berichtete Fall, bei dem eine Mutter in einem Monat über 50 nagelneue Kinderklamotten verkauft hatte, was berechtigt als gewerblich angesehen wurde, aber nicht wegen der Anzahl, sondern wegen der Neuwareneigenschaft).

Bei *Gebrauchtware* müßte man schon etwas mehr als Anscheinsbeweis bringen als nur "verkauft recht viel davon".

quote:
Diesem würde ich mich jetzt auch anschliessen bei der Verkaufszahl.


Nein, wenn der TE sein Auto in 2500 Einzelteilen verkauft, wird er dadurch nicht gewerblicher als beim Verkauf des ganzen Autos am Stück.
Ebenso, wenn Onkel Hotte seine Briefmarkensammlung nicht en bloc, sondern als 25.000 Einzelmarken losschlägt.

quote:
Du hättest deine ganzen Teile vo Auto doch auch in einer einzigen Auktion zusammen verkaufen können, wieso hast du das nicht gemacht?


Das macht kein Mensch, das verringert nur den erzielbaren Preis, weil kein Mensch einen kompletten Satz Autoteile braucht, Schrauber suchen immer nur Einzelteile.

Im Gegenteil hätte man beim Verkauf von ganzen "Teilepaketen" schon eher gewerbliches Handeln vermuten können, das verkauft nämlich kein normaler Privatverkäufer.





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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.05.2012 13:24:52
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 58x hilfreich)

quote:
Gesamt habe ich laut eBay 857 Euro damit gemacht, in 12 Monaten.


Der Gesamtumsatz von unter 1.000 EUR spricht gegen Gewerblichkeit. Auf diesen Betrag kann wirklich jeder Hobbybastler schnell mal kommen. Ebenfalls gegen Gewerblichkeit spricht, wenn nur oder überwiegend Gebrauchtteile verkauft wurden. Die Zahl von 79 Artikeln in einem Jahr könnte die Annahme der Gewerblichkeit ggf. dann rechtfertigen, wenn es sich um höherwertige Artikel handelt (was hier nicht der Fall ist).

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Schildern Sie den Fall der Anwaltskammer.( als Beschwerde)
Offensichtlich handelt es sich hier um einen
sogenannten Abmahnanwalt der seine "Fälle" selbst konstruiert.
Gehen Sie selbst gegen den Anwalt vor indem Sie ihn
anmahnen mit Fristsetzung zu zahlen.
Danach googeln Sie unter "Mahnbescheid"
In der Geschäftsstelle des Gerichts macht es für den Rechtsanwalt keinen guten Eindruck, wenn er einen Mahnbescheid zugestellt bekommt.




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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
In der Geschäftsstelle des Gerichts macht es für den Rechtsanwalt keinen guten Eindruck, wenn er einen Mahnbescheid zugestellt bekommt.


Das dürfte der Geschäftstelle relativ egal sein, da man einen Mahnbescheid jederzeit jedem schicken kann, völlig ohne Berechtigung.

Und dem RA dürfte auch egal sein, was eine einzelne Person in der Geschäftsstelle von ihm denkt.

Ich muß mich manchmal schon sehr wundern, auf was für Ideen manche Leute kommen...

quote:
Der Gesamtumsatz von unter 1.000 EUR spricht gegen Gewerblichkeit.


Nein, der Umsatz ist relativ egal, auch schlecht laufende Gewerbe sind Gewerbe.

Und wenn ich die o.a. Briefmarkensammlung in Einzelstücken auflöse, mache ich vermutlich 250 Mille, ohne gewerblich zu handeln.

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1x Hilfreiche Antwort

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