Hallos,
folgender (fiktiver) Fall:
A verkauft seit Jahren über Ebay als Kleinunternehmer Modeschmuck, bis jetzt ohne Probleme. Die AGBs sind aus einer einschlägigen Muster-AGB kopiert worden und wurden immer wieder verwendet, bis jetzt ohne Probleme.
Dann kommt plötzlich eine Abmahnung von einer Anwaltskanzlei die im Auftrag eines anderen Kleinunternehmers arbeitet, welcher teilweise auch Modeschmuck verkauft, es handelt sich aber um einen ganz anderen Stil und der Shop macht seinen Hauptumsatz nicht mit diesem Schmuck.
Der Stein des Anstoßes ist die Widerspruchsklausel. Es geht um folgende Problematik:
http://www.internetrecht-rostock.de/fristbeginn-olg-hamburg.htm
Die Widerrufsklausel sei nicht klar verständlich.
Lustigerweise ist der Anwalt, der die Sache bearbeitet, mit dem Shopinhaber verwandt.
Der Streitwert soll 10000 Euro sein, der Anwalt will knapp 718 Euro und Unterschrift einer Unterlassungserklärung.
Welche Chance hat A, wenn er sich wehrt und was wären die Kosten dafür?
Könnte sich die Situation durch die Gegenwehr verschlimmern?
Ist es relevant, daß die beiden (Anwalt und Mandant) anscheinend gemeinsame Sache machen?
Nehmen wir an, daß der Shopbetreiber schon Abmahnungen verschickt hat, also nicht neu in dem Metier ist und der Aufwand zum Verschicken der neuen Abmahnung sich auf die leichte Überarbeitung eines bereits vorhandenen Textes beschränkt hat
Was würdet Ihr A raten?
Wie ist die Rechtslage?
Danke und Gruß,
EbayRatz
Abmahnung wegen Widerrufsrecht/AGBs
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
> und der Aufwand zum Verschicken der neuen Abmahnung sich auf die leichte Überarbeitung eines bereits vorhandenen Textes beschränkt hat
Er dürfte sich auch auf die Prüfung erstrecken, ob eine Abmahnung überhaupt erfolgversprechend ist. Denn es gehört auch zu den anwaltlichen Leistungen, seinen Mandanten davor zu bewahren, offensichtlich unbegründete Abmahnungen zu verschicken und sich eine teure negative Feststellungsklage als Retourkutsche zu fangen.
Von daher müßten schon weitere Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die eine "Massenabmahnung" o.ä. wahrscheinlich erscheinen lassen.
> im Auftrag eines anderen Kleinunternehmers arbeitet, welcher teilweise auch Modeschmuck verkauft, es handelt sich aber um einen ganz anderen Stil und der Shop macht seinen Hauptumsatz nicht mit diesem Schmuck
Trotzdem wird er dadurch Mitbewerber sein. Daß bis aufs Gramm genau dieselben Waren verkauft werden oder daß es sich um das Hauptgeschäft der Gegenseite handelt, ist nicht notwendig.
> Ist es relevant, daß die beiden (Anwalt und Mandant) anscheinend gemeinsame Sache machen?
Das ist verboten und wäre möglicherweise sogar strafrechtlich relevant - wenn es denn nachzuweisen wäre.
Das Wichtigste wäre, falls noch nicht geschehen, alles zusammenzutragen, was sich speziell zu diesem Abmahner im Netz findet, da sind bestimmt schon wichtige Informationen zu erhalten, wie nachhaltig er vorgeht oder ob er nur blufft.
Lesenswert ist dieses Urteil:
http://www.akte-abmahnung.de/lg-buckeburg-az2-o-6208-vom-22042008/
Es ist allerdings auch manchen Gründen nicht unumstritten.
Guter Rat von Außenstehenden ist immer schwierig in einer Sache mit kurzen Fristen...
-- Editiert von bogus1 am 17.10.2008 10:09
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Anrufen - Jammern - einigen.
Das Problem bei Abmahnungen sind die Kosten wenn man verliert. Und wenn man was falsch gemacht hat verliert man eben.
Ist die Frage was billiger kommt.
Ich such immer Fehler auf der Seite des Abmahners, wer lange nenug sucht findet was. Und dann kann man anbieten: Ich verzichte auf Abmahnung wenn du...
Hat schon zweimal geklappt :-)
K.
Hallos,
danke für den Zuspruch.
Es gibt bis jetzt nur einen weiteren Fall einer Abmahnung des selben Händlers, allerdings bis jetzt ohne Details.
Die AGBs des Gegners scheint clean zu sein. Da der Anwalt offensichtlich sein Bruder ist, habe ich auch keine besonderen Hoffnungen, da wirklich fündig zu werden. Aber einen Versuch ist es wert.
Gruß,
EbayRatz
> > Ist es relevant, daß die beiden (Anwalt und Mandant) anscheinend gemeinsame Sache machen?
> Das ist verboten
Das ist so pauschal natürlich falsch.
Selbstverständlich darf man Mitbewerber (begründet) abmahnen, auch wenn der Anwalt der eigene Bruder ist.
"Verboten" wäre nur, wenn der Abmahnende sich die Abmahnkosten selbst in die Tasche steckt und der Bruder das nur aus Gefälligkeit gemacht hat.
Oder wenn die Abmahnungen offensichtlich nur zum Zwecke des (gemeinsamen) Geldverdienens verschickt wurden.
Es bringt aber gar nichts, Abgemahnten Flöhe ins Ohr zu setzen, die Abmahnung wäre schon deswegen unberechtigt, weil die Gegenseite "böse" ist oder mit dem RA verwandt.
@Leibgerichtshof
> > Das ist verboten
>> Das ist so pauschal natürlich falsch.
Als wüsstest Du nicht, wie es gemeint war..
> Selbstverständlich darf man Mitbewerber (begründet) abmahnen, auch wenn der Anwalt der eigene Bruder ist.
Den eigenen Bruder MUSS man verhungern lassen, sagte mein Repetitor immer, aber da ging es um Unterhalt.
Wir sprachen hier von möglicherweise vorliegenden "Abmahnungsmissbrauch", von Fällen also, wo z.B., wie geschehen, der Anwalt Klienten akquirierte und sie erst mit Versprechungen überreden musste, ihn zu beauftragen, abzumahnen und sie anschließend an seinen Fischzügen beteiligte.
Oder wo Anwälte durch Strohmänner selbst Shops errichteten, um überhaupt abmahnen zu können. Diese Shops zeichneten sich insbesondere dadurch aus, dass kaum Verkäufe getätigt wurden, da es ein total überhöhtes Preisniveau gab, man wollte ja gar nicht verkaufen, man wollte nur einen Shop haben.
Hundertfach gelaufen.
Und inzwischen ist ja auch eine Veränderung der Einstellung der Gerichte festzustellen. Die für die Abgemahnten positiven Urteile häufen sich, bis vor einiger Zeit waren die Chancen außerordentlich schlecht für Abgemahnte, vielfach waren Verhandlungen in wenigen Minuten beendet, Richter hörten sich überhaupt keine weiteren Argumente an.
Den Begriff "Abmahnanwalt" gab es in deren Vorstellung scheinbar überhaupt nicht. Erst die Medien haben die ganzen Zusammenhänge an die Öffentlichkeit gebracht, so dass dieser Begriff nunmehr schon in den Sprachgebrauch übergegangen ist.
Hallos,
A hat jetzt einen Anwalt engagiert und mit einem Juristen von seiner Rechtsschutzversicherung gesprochen. Der abmahnende Anwalt scheint denen nicht unbekannt zu sein...
Mal schaun, was dabei raus kommt.
Gruß,
EbayRatz
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