Abmahnung wegen "unversicherten Versand" ??

26. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
FabOne
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen "unversicherten Versand" ??

Guten Tag,

habe eine direkt Frage zu dem Thema, deswegen hilft mir die Suche leider auch nicht!

Bin gewerblicher Verkäufer, aber versende meine Artikel unversichert, damit meine Kunden sehr günstige Versandkosten haben.

Allerdings schreibe ich extra in meiner Artikelbeschreibung, dass ich, also der VERKÄUFER das Risiko für den Versand trage.

Also falls mal eine Beschwerde kommt oder sonstiges, werde ich für Aufklärung sorgen.

Nun bekomme ich heute eine Email, dass ich innerhalb von 24 Stunden meine Auktionen löschen soll oder die Versandart ändern soll, ansonsten würde ich einen kostenpflichtigen Abmahnbescheid bekommen.

Ich weiss ja nun, dass gewerbliche Verkäufer eigentlich nur versichert schicken dürfen, allerdings ist es meines Wissen nach korrekt so wie ich es mache, wenn ich die Verantwortung trage.

Was soll ich nun von diesem Schreiben halten?

Ist es nur Druckmacherei der Konkurrenz?

Was kann auf mich zukommen?

Haben meine Gegner eine Chance? habe es ja extra in der Beschreibung erwähnt, dass ich das Risiko trage..

Meint ihr es kommt wirklich etwas?

Bitte um schnelle Hilfe!!!

Danke im Vorraus..

und jetzt bitte nicht wieder über den unversicherten Versand auslassen :-D

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 212x hilfreich)

Da gibt es verschiedene Urteile. Es muss nicht unbedingt abmahnberichtigt sein.

Biete einfach den versicherten Versand, dann erspart du dir den Stress von solchen Spavögeln und auch von Käufern.

Andere Möglichkeit: Statt unversicherter Versand kannst du bei ebay Deutsche Post Brief etc. verwenden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 685x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FabOne
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also am besten einfach abwarten und garnichts tun oder ?

Ich denke mir eigentlich auch, dass ich sonst sofort ein Schreiben vom Anwalt bekommen hätte und nicht erst eine Email...

Hoffe, dass der ganze Stress mir erspart bleibt :-(

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17900 Beiträge, 6036x hilfreich)

Ja, du kannst abgemahnt werden.

Nenne einfach nur die Versandkosten, das reicht. Die Information wie du versendest ist irrelevant.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FabOne
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann man denn oben die Versandart komplett weglassen?

Aber das kommt doch aufs gleiche raus oder nicht?

Was kostet eine solche Abmahnung?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17900 Beiträge, 6036x hilfreich)

Ja, du kannst die Versandart komplett weglassen.
Nein, das kommt nicht auf das gleiche raus.

Viele grüße, michael

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 324x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1241 Beiträge, 347x hilfreich)

> "2.Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Ein Verstoss gg. des UWG"

Ist das so?
Wenn ich reinschreibe "Versand unverzüglich nach Zahlungseingang", kann das auch abgemahnt werden? Ist ja eigentlich auch selbstverständlich?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 290.868 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.229 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen