Abmahnung wg. Bild

26. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.12.2020 18:36:33
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Abmahnung wg. Bild

Hallo zusammen,
ich habe bei eBay ein Bild verwendet, das ich hätte nicht nehmen dürfen. OK, mein Fehler.

Nun habe ich eine Abmahnung bekommen. Lizenzgebühren für das Bild 150,- Euro, dazu 100% Aufschlag wg. Nicht-Nennung des Urhebers. Dazu 100,- für den Anwalt.
In der Abmahnung geht es konkret um eine Auktion. Insgesamt momentan 400,- Euro.

Ich werde nun aber aufgefordert anzugeben, wie oft ich das Bild noch verwendet habe. Angenommen, ich habe das Bild in mehreren (bereits seit Wochen beendeten (länger als 60 Tage)) Auktionen verwendet, darf der Geschädigte dann jeweils 300,- mehr verlangen? Oder ist das alles mit dem einen Bild und dessen Bezahlung erledigt?

Was ist wenn ich jetzt 400,- zahle und nächste Woche die Abmahnung (oder schlimmeres?) für die nächste Auktion mit dem selben Bild bekomme? Gibts da vielleicht sowas wie Staffelungen? Es handelt sich immer um das gleiche Bild für den gleichen Artikel.

Interessant ist vielleicht noch: Die Auktion hat gerade mal 82,- Euro gebracht. Neu vom Händler gibts den Artikel auch für 99,-. Also Bildkosten quasi höher als der Artikel ingesamt, aber das wird nichts ändern, oder?

Das ich die Unterlassungserklärung abgebe ist natürlich selbstverständlich.

Was tun? Ich weiß nun natürlich nicht, ob der Geschädigte nur von dem einen Bild/Auktion weiß, oder auch von den anderen. Das kann aber natürlich auch gepokere seinerseits sein...




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

@korgi

Also du gibst natürlich nicht an, wie oft du das Bild verwendet hast. Die Gegenseite wäre bei einer höheren Forderung hier in der Beweislast und du würdest denen ja quasi "in die Hand spielen". ;)

Ansonsten finde ich die Forderung für die ungerechtfertigte Nutzung ok.

In Zukunft wirst du es unterlassen, das willst du unterschreiben. Eine Nutzung hast du bezahlt und gut.

Sehe ich zumindestens so.

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#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

Ein Anspruch auf Auskunft dürfte einklagbar sein. Darüber hinaus wird es kein Problem sein, nachzuweisen, wie oft das Bild benutzt wurde, die Auktionen der letzten 90 Tage (!) kann schon jedermann abrufen, wenn er nur die entsprechenden (für jedermann zugänglichen) Tools benutzt.

Wenn diese Abmahnung ernsthaft verfolgt wird, droht möglicherweise großes Übel. Es geht hier "nur" um dieses eine Bild, nicht um früher verwendete. Der Schadensersatzanspruch berechnet sich aber nach der Anzahl der verwendeten Bilder und Auktionen. Insbesondere könnte man vermuten (man sieht es an den Anwaltsgebühren), dass zur Zeit noch von einem Fall des § 97a Abs. 2 UrhG ausgegangen wird.

http://anwalt-im-netz.de/archiv/2009/97a-urhg-so-einfach-ist-das-nicht.html

Das wird sich möglicherweise schlagartig ändern, sollte offenbar werden, dass hier im Geschäftsverkehr, also gewerblich gehandelt wird, wenn es sich um mehrere Auktionen oder sogar viele mit dem gleichen Produkt und dem gleichen Bild handelt.

Die Problematik ist viel zu umfassend, als dass sie hier in einem solchen Forum geklärt werden könnte. Es entwickeln sich immer Threads daraus, die letztlich auch nicht den Einzelfall klären können.


Ein Beispiel:

http://www.123recht.net/Abmahnung-wegen-Urheberecht-bei-Ebay-__f143597.html

Es gibt so viele wesentliche Punkte, das es hier jeden Rahmen sprengen würde.

Es fängt an damit, ob die Urheberschaft des Bildes überhaupt nachgewiesen wurde, viele Abmahner sind überhaupt nicht Urheber, sondern behaupten nur Urheber zu sein.

http://www.internetrecht-rostock.de/foto-text-urheberrecht.htm

Wenn aber die Urheberschaft nachgewiesen wurde, wird es höchste Zeit sein, möglicherweise auf dem Server noch vorhandene Bilder zu löschen und eBay zu zu bitten, die Bilder der abgelaufenen Auktionen zu löschen, denn die sind auf Monate noch irgendwo im Netz abrufbar. Gerichte haben so entschieden.

Auch kann man eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, man sollte höchst vorsichtig sein, mit dem, was man unterschreibt.

Und und und...

Viel zu vielschichtig und gefährlich, als hier auf die Schnelle einen Rat geben zu können.




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-- Editiert am 27.08.2009 11:11

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