Abmahnung wg Rückgabefrist

9. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Katzi
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)
Abmahnung wg Rückgabefrist

Hallo an alle,
erhalten gerade ein Anwaltsschreiben, weil wir einen wettbewerbswidrigen Auftritt in Ebay haben.
Weil: wir nur 2 Wochen Rückgabefrist gewähren.
Der Anwalt schreibt, aber was von 1 Monat.
Ausserdem erhält der Kunde die Mitteilung erst nach Vertragsabschluss und nicht vor Vertragsabschluss.
Aber in den Agb´s steht es klar und deutlich dabei.
Wir sollen jetzt 800 Euro zahlen.
Was sollen wir machen?
Wohl auch besser zum Anwalt gehen oder? Der hat unsere AGB´s nämlich damals überarbeitet!
Von 153 angebotenen Artikeln, waren leider bei 10 Artikeln, die Rückgabe nicht im Text gestanden, kann man dabei von 15 000 Euro Streitwert ausgehen?
Danke und Grüsse




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 325x hilfreich)

http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-widerrufsfrist.htm

Der hat unsere AGB´s nämlich damals überarbeitet!

Vielleicht erkennt er das ja als *Reklamation* an.... :grins:


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#3
 Von 
Katzi
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten.
Puh ist das alles kompliziert.
Ja es war ein branchennaher Wettbewerber.
Manche Menschen haben echt nichts besseres zu tun....
Habe das mit der 1 Monatsfrist auch gerade gelesen, aber die besteht ja erst seit ca 3 Wochen....
Bevor wir zum Anwalt gehen, sollen wir dann lieber die 800 Euro zahlen? Und dafür unterschreiben, dass der Kläger 5000 Euro Schandenersatz bekommt, falls wir nochmals verstoßen?
Ne oder?

Danke nochmal :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Katzi
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten.
Puh ist das alles kompliziert.
Ja es war ein branchennaher Wettbewerber.
Manche Menschen haben echt nichts besseres zu tun....
Habe das mit der 1 Monatsfrist auch gerade gelesen, aber die besteht ja erst seit ca 3 Wochen....
Bevor wir zum Anwalt gehen, sollen wir dann lieber die 800 Euro zahlen? Und dafür unterschreiben, dass der Kläger 5000 Euro Schandenersatz bekommt, falls wir nochmals verstoßen?
Ne oder?

Danke nochmal :)

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#5
 Von 
franzjo89
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 43x hilfreich)

quote:
Habe das mit der 1 Monatsfrist auch gerade gelesen, aber die besteht ja erst seit ca 3 Wochen....


Was besteht seit 3 Wochen? Die Pflicht zur Einräumung einer einmonatigen Widerrufsfrist? Diese besteht schon eine Ewigkeit... die Sache wurde nur in der Vergangenheit nicht richtig (oder nicht falsch - je nach Meinung des Einzelnen) ausgelegt und gewertet.


Man könnte die Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschreiben, jedoch den Teil zur Erstattung der Anwaltskosten streichen. Oder die ganze Erklärung neu formulieren und dem Anwalt gesondert mitteilen, dass man nicht bereit sei diese Kosten zu übernehmen, da die anwaltliche Arbeit unnötig war.

Sollte es danach zu einem Rechtsstreit wegen diesen Kosten kommen, ist der Streitwert zumindest viel geringer und damit auch alle Rechtskosten die dadurch womöglich entstehen...

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