Abmahnung wg. unlauterem Wettbewerb bekommen

13. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Prego7493
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wg. unlauterem Wettbewerb bekommen

Ich habe heute von einem Anwalt Post bekommen. EIn Händler hat mich des unlauteren Wettbewerbs verklagt. Ich hatte bei meinen ebay Auktionen nicht auf das 14 Tage Rückgaberecht hingewiesen, sondern vielmehr die Klausel, es handele sich um einen Privatverkauf (hatte ich als Standardtext gepflegt) in meinen z.T: gewerblichen Auktionen.
DIe Unterlassungserklärung geht in Ordnung, aber nicht die Anwaltskosten in Höhe von 1700 EUR. DIese kommen aufgrund des hohen Streitwertes von 60000€ zustande, den ich mir nicht erklären kann.
Was kann ich tun?

Anwaltstermin habe ich bereits, wollte mich nur vorab mal umhören. Kann man den Betrag mindern, zahlen muss ich wohl so oder so...

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Hier könntest du was finden:

http://www.abmahnwelle.de/

Aber auch in diesem Forum waren schon Leidensgenossen...

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#2
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Habe heute gelernt das sich der zu zahlende Betrag nach dem Umsatz des Klägers berechnet.

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#3
 Von 
Prego7493
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Meint ihr man könnte sich mit der Gegenpartei einigen?
Noch eine andere Sache: Wie kann ich rausfinden ob der Kläger Massenabmahnungen verschickt oder ob ich ein Einzelfall bin? Im ersteren Fall gibt es z.B. auch div. Gerichtsurteile, die mir helfen würden.
Weiterhin: Ist die Abmahnung überhaupt zulässig? Hätte der Kläger nicht vorher mit mir in Kontakt treten müssen / können? Mir scheint es hier vielmehr so zu sein, dass sowohl Kläger als auch Rechtsanwalt ein wenig "Geld verdienen wollen".

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ist die Abmahnung überhaupt zulässig?

Sieht ganz so aus.

Hätte der Kläger nicht vorher mit mir in Kontakt treten müssen / können?

Nein. Er hätte übrigens auch direkt klagen können, das wäre noch teurer geworden.

Wie kann ich rausfinden ob der Kläger Massenabmahnungen verschickt oder ob ich ein Einzelfall bin?

abmahnwelle.de

Allerdings gibt es keine Aufteilung in "Einzelabmahnung vs. Massenabmahnung".

Auch eine Abmahnung von mehreren Dutzend Mitbewerbern ist nicht automatisch eine unzulässige Massenabmahnung.

Dafür müssen weitere Anhaltspunkte vorliegen; etwa daß nachweislich überhaupt nicht geprüft wurde, ob wirklich ein Wettbewerbsverstoß vorlag (typisch dafür sind Pauschalabmahnungen wie "Impressum unvollständig").

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#5
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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