Abmahnung wg. wettbewerbswidrigen Verhaltens

17. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
vsi4ko
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)
Abmahnung wg. wettbewerbswidrigen Verhaltens

Hallo allerseits!

Habe soeben eine Abmahnung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens bekommen. In dieser Abmahnung steht dass ich "gefälschte Imitate der Firma Apple Inc. verkaufen würde...." und es wird mir ein gewerbliches Handeln vorgeworfen.

Ich handele aber nicht als gewerblicher Verkäufer, sondern als Privatperson, und es handelt sich bei diesen Auktionen nicht um Imitate, sondern lediglich um iPhone Hüllen. Hab noch nie gehört dass es illegal sein soll solche zu verkaufen. Habe außerdem lediglich 6 davon verkauft.

Jetzt soll ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben und außerdem 477,11€ innerhalb von 5 Tagen überweisen.

Ist so etwas überhaupt zulässig?

Die Vorwürfe treffen auf mich meiner Meinung nach überhaupt nicht zu, was soll ich jetzt am Besten tun?

Soll ich eine modifizierte UE unterschreiben und zurückschicken? Allerdings verstehe ich das auch nicht wieso ich das machen sollte, denn ich wüsste nicht wo ich gegen irgendwelche Markenrechte verstoßen habe! Kann ich der Anschuldigung auch widersprechen ?

Übrigens, der Streitwert der Unterlassungsanspruch soll 5000€ betragen. Für ein paar iPhone Cover die ich für ~5€ verkaufen wollte ?


Naja, danke schonmal, freue mich auf Antworten und Hilfe.

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-- Editiert am 17.08.2010 16:01




34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
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Praktikant
(685 Beiträge, 885x hilfreich)

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#2
 Von 
vsi4ko
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
Na wenn das Originale der Firma Apple sind ist das kein Problem. Warum hast du denn 6 Stück, hast du die für 1 Euro das Stück gekauft und verkaufst sie für 5 Euro. Dann nennt man das gewerbsmäßigen Handel. Die Kosten sind noch ziemlich nett von denen.


Es handelt sich um Schutzhüllen von Drittanbietern, ich habe nirgendwo hingeschrieben dass es Apple Schutzhüllen sind. Von daher ist der Vorwurf der mir gemacht wird doch komplett falsch. Habe die Schalen nicht für 1€ das Stück gekauft und dann für 5€ verkauft. Ich habe die selber bei Ebay gekauft weil ich ein iPhone sowie einen iPod Touch habe. Die haben mir aber nicht gefallen und anstatt dass sie bei mir zuhause rumliegen verkaufe ich die lieber!! Habe außerdem Verlust an der Sache gemacht.

quote:
P.S. Verkaufst du öfters Neuware kommt als nächstes das Finanzamt und Konkurrenten könnten evtl. wegen fehlender Widerrufserklärung ebenfalls abmahnen

Das weiss ich, tue ich aber nicht. Meinst du echt ich hab keine Chancen bei einem Widerspruch ? Wenn die Abmahnung gerechtfertigt wäre, könnte ich das ja alles verstehen. Aber das ist sie meines Erachtens nach wirklich überhaupt nicht.


MfG

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#3
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
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#4
 Von 
sbsdh
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Schüler
(153 Beiträge, 55x hilfreich)

Lass dich nicht verrückt machen. Wenn du nirgens behauptet hast das es Apple Hüllen sind und wenn es nicht Imitate geschützter Designs sind würde ich bei 5-6 Artikeln gar nichts machen. Wenn es zu einer Verhandlung kommen sollte, sagst du du hast die Hüllen auf dem Grobmüll gefunden oder ein Bekannter hat sie dir geschenkt und nun hast sie verkauft - das ist kein gewerbliches Handeln. Natürlich darfst du nicht die letzten Monate Massen von Neuware verkauft haben.

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#5
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 279x hilfreich)

quote:
bist du Rechtschutzversichert


Solche Fälle sind bei den meisten RSVen ausgeschlossen.

quote:
Das erste geht nur bei Unternehmern, das zweite auch bei Privat.


Auch eine Markenrechtsverletzung kann man privat begehen.

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#6
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1241 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Wenn du nirgens behauptet hast das es Apple Hüllen sind .."

Daher wäre es hilfreich zu wissen, wie genau die Hüllen beworben wurden

"iPhone Hüllen Apple ...."
oder "iPhone Hüllen passend für Apple ...."

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" "

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#7
 Von 
guest-12326.08.2010 10:15:43
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 29x hilfreich)

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#8
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
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#9
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

quote:
Habe soeben eine Abmahnung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens bekommen. In dieser Abmahnung steht dass ich "gefälschte Imitate der Firma Apple Inc. verkaufen würde...." und es wird mir ein gewerbliches Handeln vorgeworfen.

Ich handele aber nicht als gewerblicher Verkäufer, sondern als Privatperson, und es handelt sich bei diesen Auktionen nicht um Imitate, sondern lediglich um iPhone Hüllen. Hab noch nie gehört dass es illegal sein soll solche zu verkaufen. Habe außerdem lediglich 6 davon verkauft.


Von wem kommt die Abmahnung? Schon einmal im Netz den Namen überprüft?

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#10
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
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#11
 Von 
vsi4ko
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Es handelt sich um eine Privatperson, es ist nicht die Firma Apple die mich abmahnt!

In dem Brief steht dass der Mandant der Rechtsanwaltskanzlei selber einen Online shop betreibt, und ich seine Rechte verletzt hätte.

Habe den Namen des Mandanten dann gegooglet, und habe herausgefunden dass er auch ein Rechtsanwalt ist. Ziemlich merkwürdig das ganze?

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#12
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
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#13
 Von 
vsi4ko
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Ok, 1 moment werde es einscannen.

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#14
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

Das sieht doch eher danach aus, dass hier jemand ein paar EUR nebenbei machen will. Wie kann ein Shop eine Markenrechtsverletzung oder was auch immer geltend machen, die apple betrifft? Das ist doch aberwitzig.

Würde das einfach ignorieren.



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#15
 Von 
vsi4ko
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja, deshalb kommt mir das ja auch so merkwürdig vor.


Naja, schaut selber. Habe die ersten 2 Seiten eingescannt.


http://img24.imageshack.us/i/52979905.jpg/
http://img826.imageshack.us/i/57453282.jpg/




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#16
 Von 
guest-12326.08.2010 10:15:43
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Beginner
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#17
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
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Praktikant
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#18
 Von 
vsi4ko
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Wie gesagt habe den Mandanten gegoogelt, und er ist selber Rechtsanwalt. Bezweifle dass der nebenbei noch einen eBay Shop am Laufen hat. Und die Cover die ich verkauft habe, gibt es überall bei eBay, auch von verschiedenen gewerblichen Verkäufern, das heisst es kann doch gar keine Monopolstellung vorherrschen oder liege ich dort falsch?

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#19
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
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#20
 Von 
vsi4ko
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Hatte die zuerst als Sofort Kaufen drin, habe dann aber nur 1 verkauft innerhalb von 9 Tagen.

Danach die restlichen als Auktion reingestellt. Insgesamt 6 Stück verkauft. Und nicht alles die gleichen, sondern unterschiedliche. Deshalb ist es auch ein Witz dass dort steht in "erheblichem Umfang".

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#21
 Von 
guest-12326.08.2010 10:15:43
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 29x hilfreich)

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#22
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
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Praktikant
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#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130031 Beiträge, 41467x hilfreich)

Ês geht nicht darum wie viel gleiche oder gleichartige Artikel man verkauft hat, sondern auf die Gesamtzahl der Auktionen, ob es nur Neuware war, in welchen zeitlichenAbständen waren die Auktionen ... etc.

Da kann man sehr schnell im Bereich des gewerblichen Handelns landen ....




-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#24
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 279x hilfreich)

quote:
wieso hier eine Monopolstellung nicht in Betracht kommt


Weil ein Monopol sich immer auf einen Markt bezieht. Ein einzelnes Produkt begründet keinen Markt, außer in sehr großen Ausnahmefällen (etwa: Microsoft Windows).
Es gibt (im kartellrechtlichen Sinne) keinen Markt "iPhone-Hülle Sukiyaki XY 92", so wie es keinen Markt "BMW 330d" oder allgemeiner "BMW-Autos" oder "Tokio-Hotel-CDs" gibt.
(Auch Apple hat kein "Monopol" für Apple-Computer und eBay keines für Online-Auktionen, da beides keine Märkte im kartellrechtlichen Sinne sind.)

quote:
nur auf Klagen oder Mahnbescheide reagieren


Und was ist mit der Gefahr einer Einstweiligen Verfügung und deren Kosten bei einem mutmaßlichen Streitwert jenseits der 5.000 EUR?

quote:
Ês geht nicht darum wie viel gleiche oder gleichartige Artikel man verkauft hat, sondern auf die Gesamtzahl der Auktionen, ob es nur Neuware war, in welchen zeitlichenAbständen waren die Auktionen ... etc.


Letztlich geht es um den Gesamteindruck. Trotz scheinbar anderslautender (lies: falsch pauschalisierter) Urteile ist gewerbliches Handeln nicht alleine an einzelnen Kriterien festzumachen und hängt immer am Einzelfall. Dummes Beispiel: ich kann zwei neue Eierbecher verkaufen, ohne gewerblich zu handeln; bei zwei fabrikneuen Mercedes SLS AMG hätte ich wohl schon Erklärungsnot, was daran "privat" sein sollte.

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#25
 Von 
guest-12326.08.2010 10:15:43
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 29x hilfreich)

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#26
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 885x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12326.08.2010 10:15:43
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 29x hilfreich)

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#29
 Von 
guest-12326.08.2010 10:15:43
Status:
Beginner
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#30
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
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