Abmahnungen erhalten!!Unterschriften falsch ?!?

26. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
andycl
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Abmahnungen erhalten!!Unterschriften falsch ?!?

Hallo,

Ich habe im Febuar dieses Jahr eine Abmahung erhalten von einem Mitbewerber bei Ebay. Dies war auch leider berechtigt ;-) Es folgten aber Monat für Monat weitere Abmahungen und nun zum problem : Alle Unterschriften der Unterlassungserklärungen/ Vollmachten sehen absolut unterschiedlich aus trotz dem gleichen Geschäftsführer, und wie Ich auch weiß stecken 3 leute in dieser Firma. Nun ist meine Frage ob Ich Anzeige stellen kann gegen Urkundenfälschung ?!? Ohne danach selbt angezeigt zu werden. Ich habe zwar schon probiert in England eine Unterschriften probe zu erstellen, aber bisher ohne eine Rückinfo ob was falsch ist. Kann mir ggf. einer weiterhelfen wie Ich mich da verhalten soll?? Die Abmahungen und weitere Kosten belaufen sich jetzt schon mehr als 30.000 Euro und unser Geschäft steht auf der Kippe...

Vielen Dank schonmal für eure Tips.

Grüße

Andy

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
andycl
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

ja es sind bisher 6 Abmahungen gekommen und es folgen ggf. mehr da ein persöhnliches problem vorliegt bei der gegenpartei und ein Interresse daran mein Geschäft zu zerstören..Nun bin Ich mir auch sehr sicher das die anderen Unterschriften nicht von dem ein und den gleichen sind, aber Ich habe angst anzeige zu erstellen da Ich keine 100% sicherheit obs wirklich ein und der selbe ist...

Auf einer Abmahnung sind sogar 2 verschiedene Unterschriften vorhanden..

Kann Ich Anzeige stellen ohne folgen?

Grüße und danke für die schnelle Antwort

Andy

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

sehr seltsam dein Fall, grundsätzlich kann ein Unternehmen mehrere Geschäftsführer / Vorstände haben. Dies ist ja auch bei großen Gesellschaften so.

Ich meine es ist darauf abzustellen, ob die unterzeichnenden Personen vertretungsberechtigt sind.

Eine Anzeige kannst du immer stellen, die Folge wird sein, dass die Staatsanwaltschaft den Fall prüft und ggf. Ermittlungen bei öffentlichem Interesse aufnimmt.

Ggf. könntest du wegen falscher Verdächtigung eine Gegenanzeige bekommen, jedoch muss du abwägen, ob es Sinn macht, noch mehr Öl ins Feuer zu gießen.

Ich hab dir eine PM geschickt.

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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Ggf. könntest du wegen falscher Verdächtigung eine Gegenanzeige bekommen


Dazu müßte ja schon erkennbar sein, daß er die Anzeige wissentlich falsch getätigt hat. Ich denke, einem Laien gesteht man solche Überlegungen wie die des TE durchaus zu.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
andycl
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Morgen,

die Firma hatt nur eine Geschäftsführer. Das weiß Ich zu 100% genau und auf den Vollmachten Unterschreibt auch immer nur Person X aber immer mit Unterschiedlichen Unterschriften. Es handelt sich dabei um eine ltd. Firma und in dieser Firma Arbeiten 2 Personen, der eine ( Angestellter ) mit einer Privat Insolvenz und der andere ( Geschäftsführer ) mit einer Eidenstatlichen Versicherung + Haftanordnung. Beide haben ganz viel dreck stecken...Und dein Tip von der persöhnlichen Nachricht bringt nicht wirklich viel, da die Kanzlei X mich abgemahnt hatt ;-)

Möchte den beiden Quasi das Handwerk legen, wenn Ihr wisst was Ich meine..

Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

die Chancen für eine tatsächliche Gegenanzeige sehe ich zwar bei dem angriffslustigen Gegner, jedoch bin ich hier genauso kritisch wie Doctorwho

Also eine Limited mit Director und einem "Kassenwart"? Das klingt doch sehr seltsam, wobei es nach außen für eine Firma unwichtig ist, ob der Geschäftsführer demnächst in den Knast muss etc. Solange er Geschäftsführer ist ( und man seine Geschäfte sogar vom Knast aus - siehe Kachelmann) führen kann, wird er auf jeden Fall unterschreiben dürfen.

Gab es schon EV, bei denen die Beteiligten versichert haben, dass sie als Vertreter handeln?

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"

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