Abnahmepflicht

19. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
herbert1102
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Abnahmepflicht

Hallo,

ich habe zwei Artikel ersteigert und bezahlt, die ich eigentlich gar nicht mehr haben möchte. Einen dritten Artikel habe ich vorab erhalten und fühlte mich betrogen, da die Beschreibung/Abbildung etwas anderes suggerierte Die Verkäuferin weigerte sich, die Ware zurückzunehmen und bestand darauf, dass ich auch die zwei anderen Artikel abnehme. Ich habe daraufhin vor zwei Wochen bezahlt, aber bis heute keine Ware erhalten.
Die Verkäuferin beruft sich darauf, als Privatperson zu handeln. Ich habe ihr angeboten, dies beim Gewerbeamt und FA ihres Wohnortes feststellen zu lassen, um die Ware doch noch zurück geben zu können. Scheint ihr aber egal zu sein.
Meine Frage: nach welcher Frist kann ich die Annahme der Ware ablehnen, falls sie doch noch zugeschickt wird und mein bereits bezahltes Geld wieder einklagen? Wie muss ich dabei vorgehen und was habe ich zu beachten?
Danke für die Hilfe.

Grüße, Herbert

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