Hallo,
es geht mir um folgendes. Mal angenommen man kauf bei eBay
einen Notebook. Dann steht dort ja neben der Artikelbeschreibung meist auch:
-Artikelmerkmale
Ob diese vom Benutzer oder von Ebay automatisch erstellt werden weiß ich nicht.
Konkret geht es darum, wenn in diesem Punkt zum Beispiel beim Kauf eines Notebooks die Displaygröße mit sagen wir einmal 14,1" angegeben ist.
Man bekommt jedoch einen Notebook geliefert, der 15,4" hat. Welche Rechte hat man da? In der Artikelbeschreibung selbst stand nichts über die Größe.
Viele Grüße
Abweichende Beschreibung
9. Mai 2011
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Frage vom 9. Mai 2011 | 17:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abweichende Beschreibung
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 9. Mai 2011 | 19:17
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
Welche Rechte hat man da?
Wenn man sich nicht darüber freuen möchte, ein größeres Display als gedacht zu bekommen:
die gesamte Artikelbeschreibung ist Bestandteil der Auktion. Es ist herzlich irrelevant, ob bestimmte Teile von eBay automatisch hinzugefügt werden (dann könnte der VK allenfalls wegen Irrtums anfechten), wobei ich auch das bezweifle; von alleine erfindet eBay nicht die Displaygröße des Gerätes.
Also hat man die normalen Ansprüche auf Erfüllung. Ist die Erfüllung unmöglich (weil ein Schnasus PC-0815 nun mal einen 15-Zöller-Screen hat und keinen 14er und folglich der VK auch keinen Schnasus PC-0815 mit 14-Zöller herzaubern kann), bleibt wohl nur eine Rückabwicklung.
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