Ärger mit Ebay - Verkäufer

14. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
esserden
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Ärger mit Ebay - Verkäufer

Also :

Ich habe bei eBay einen Kaffeevollautomaten von einem privaten Verkäufer ersteigert. (nebenbei: Der Artikel ist am 13.04 verschickt worden und am 26.04 erst angekommen, da der Verkäufer eine falsche Adresse eingetragen hat. Da ich selber ab dem 26.04- 06.05 auf Montage war das natürlich echt Klasse)
nach dem ersten einschalten des Geräts zeigte er mir eine Fehlermeldung an und funktionierte folglich nicht.

Nach einem Gespräch mit dem Verkäufer einigten wir uns, das ich die Maschine zurückschicke und das Geld auch zurücküberwiesen bekomme. Also schickte ich die Maschine (vielleicht unvorsichtigerweise) am 12.05 zurück. In einer E-Mail schrieb ich dann, das der Verkäufer den Kaufpreis + die mir angefallenen Versandkosten auf mein Konto überweisen kann. Am 13.05 bekam ich dann eine E-Mail vom Verkäufer, es sei ja unverschämt auch noch die Versandkosten erstattet haben zu wollen, und er wolle überprüfen ob ich die Maschine nicht falsch befüllt hätte, aber was soll man bei einem Kaffeevollautomaten falsch machen ??? Und ich könnte ja nicht belegen die Maschine nicht doch benutzt zu haben (Er kann auch nicht belegen das sie vor dem Versand funktionert hat) Auch ein anschleißendes "hitziges" Telefonat brachte keine Einigung, der Verkäufer legte einfach auf.
Heute kam dann folgende Email:

„Dass das Gerät anscheinend nach kurzem Gebrauch gewisse Probleme aufweist bedauere ich sehr, bitte jedoch um Verständnis, dass dieser Sachverhalt in keiner Weise von mir zu verantworten ist. Ich weise noch einmal darauf hin, dass alle Funktionen ausdrücklich überprüft worden sind und keinerlei Mängel festzustellen waren. Aufgrund der Sachlage, dass es sich um eine Privatauktion handelt, bedauere ich zutiefst, dass Sie keinerlei Haftungsansprüche mir gegenüber geltend machen können und ich Ihnen, aufgrund der vorherigen Überprüfung, auch keinerlei Rückzahlung leisten werde. Falls der von Ihnen geschilderte Sachverhalt tatsächlich so sein sollte, dass die Maschine vom ersten Beginn an nicht funktionsfähig gewesen ist, haben Sie jedoch die Möglichkeit, sich an den Paketlieferanten zu wenden, da es in diesem Fall offensichtlich erscheint, dass die Maschine während der Transports Schaden genommen hat.

Jetzt habe ich den doppelten Schaden : Maschine weg, Geld weg !!

Und der Verkäufer hat mein Geld und könnte die Maschine wieder weiterverkaufen.

Wie sieht hier die Rechtslage aus, habe ich eine Chance das Geld zurückzubekommen ?

Problem bei eBay und Co?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Nach einem Gespräch mit dem Verkäufer einigten wir uns, das ich die Maschine zurückschicke und das Geld auch zurücküberwiesen bekomme.



Ist das durch Mail-Korrespondenz belegbar?

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#2
 Von 
esserden
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Ist das durch Mail-Korrespondenz belegbar?



Indirekt vielleicht über folgende Mails:

1. Meine Email an den Verkäufer:

Hallo ,

Die Maschine ist jetzt in der Post, hat etwas gedauert da ich erts einen passenden Karton besorgen musste.
Bitte den Betrag von 180,43 € (inkl.Versandkosten für Rücksendung) auf folgendes Konto überweisen:


Antwort des Verkäufers:

Also langsam übertreiben Sie aber!
Ich werde zunächst überprüfen lassen ob Sie nicht durch falsches Befüllen oder Ähnliches die Maschine kaputt gemacht haben, ich habe die Maschine komplett gereinigt und funktionsfertig verschickt!
Und nach 10Tagen (Nutzung oder nicht können Sie ja nicht belegen) ist diese auf einmal kaputt und sie wollen tatsächlich 180,00EURO obwohl ich nur 173 bekommen habe???

Es ist überhaupt nicht verpflichtend die Maschine zurückzunehmen und ich komme ihnen schon entgegen weil der Versand so schlecht gelaufen ist, aber ohne das Gerät gesehen zu haben überweise ich gar nichts!



Ist das so brauchbar ??

Mal eine andere Frage :

Kann ich nicht vom Verkäufer "meine" Maschine zurückverlangen ?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wurde denn in der Auktion die Gewährleistung ausgeschlossen?



quote:
aber was soll man bei einem Kaffeevollautomaten falsch machen

Eine Menge...
Erster und häfigster Fehler: die Anleitung nicht lesen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann ich nicht vom Verkäufer "meine" Maschine zurückverlangen ? <hr size=1 noshade>



Ja, das ist dein Eigentum. Problem: VSK

VK darf die M nicht "einkassieren".


quote:<hr size=1 noshade>Ich werde zunächst überprüfen lassen ... <hr size=1 noshade>


Das ist das gute Recht des VK zunächst zu prüfen, ob ein Mangel vorliegt.

Anerkannt hat VK damit nicht.

Dann stellt sich das so dar:

Gewährleistungsrechte würden bestehen, wenn bei Gefahrübergang (§ 434 BGB ), Übergabe an DHL, der Mangel vorgelegen hat.

Wenn das vor Gericht geht, wird der Nachweis nur mit einem -teuren- Gutachter möglich sein. Allein der Nachweis des Mangels reicht bei Privaten nicht, bei Gefahrübergang muss der vorgelegen haben. Was im Gutachten rauskommt, weiss kein Mensch.

Auch wenn das auf dem Transport passiert ist, reicht das nicht aus, dann wärst du auf die Transportversicherung verwiesen, § 446 BGB .

Kann man das nicht nachweisen geht das ins Auge, man bleibt auf allen Kosten sitzen. Und: Die Kosten sind erheblich.

So ist das leider.

Hohes Risiko.

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-- Editiert am 14.05.2011 20:15

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#5
 Von 
esserden
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Ich werde zunächst überprüfen lassen ...

Das ist das gute Recht des VK zunächst zu prüfen, ob ein Mangel vorliegt.



Was ist denn wenn ich nicht will, das er "mein" Gerät von einer mir fremden Person überprüfen lassen will.

Er könnte ja z.B. einen selbstständigen Elektrofachmann als Bekannten haben, der Ihm da irgendwas bescheinigt ohne wirklich nachgeguckt zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Was ist denn wenn ich nicht will, das er "mein" Gerät von einer mir fremden Person überprüfen lassen will.

Dann hast du keine Ansprüche außer das dir die Machine auf deine Kosten in unverändertem Zustand zurückgesendet wird.



quote:
Er könnte ja z.B. einen selbstständigen Elektrofachmann als Bekannten haben, der Ihm da irgendwas bescheinigt ohne wirklich nachgeguckt zu haben.

Pech für dich.
Denn die Beweislast das überhaupt ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel vorliegt, liegt immer beim Käufer.



Im übrigen ist meine Nachfrage noch nicht beantwortet ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Er könnte ja z.B. einen selbstständigen Elektrofachmann als Bekannten haben, der Ihm da irgendwas bescheinigt ohne wirklich nachgeguckt zu haben.



Dein VK muss gar nichts beweisen.

Das BGB hat dir das aufgeladen, wie gesagt auch noch bei Gefahrübergang/Absendung.

Das ist leider so. Entweder gar nichts mehr bei Privaten kaufen, oder das Bewertungsprofil ganz genau studieren, bevor man bietet. Auch das bietet aber keine Sicherheit.

Durch das gesetzliche Widerrufsrecht bei Gewerblichen ist da das Risiko deutlich kleiner.

Was mir gerade noch einfällt: Mit PP bezahlt? Dann hättest du eine Chance den KP wieder zu kriegen. Aber nicht das Rückporto, das muss im PP-Vf. der K tragen.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Dann hättest du eine Chance den KP wieder zu kriegen.

Falls der Verkäufer sich davon täuschen lässt ...





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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
esserden
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

ich habe mit paypal bezahlt und auch schon den Käuferschutz eingeschaltet, die haben laut meiner Nachfrage auch schon den Kaufpreis vom Verkäufer uber sein paypal Konto wieder abgezogen. (besteht denn hier jetzt immer noch ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag ?)
Da sagte man mir natürlich auch ich hätte die Maschine nicht zurückschicken sollen.
Und mit dem Käuferschutz läuft das dann so ab das man nach ablauf einer Frist von 10 Tagen in denen man sich mit dem Verkäufer nicht einigen kann die Angelegenheit an Ebay übergibt und die sich dann darum kümmern.

Ebay würde dann von mir ein Gutachten anfordern, das beweist das das Gerät defekt ist.

Deshalb will ich "mein" Gerät zurück haben.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Ebay würde dann von mir ein Gutachten anfordern, das beweist das das Gerät defekt ist.

Das weis der Verkäufer wohl auch ...


Im übrigens kann der Verkäufer nach der Paypal-Geschichte vor Gericht den Kaufpreis einklagen ... nicht das du dich zu früh freust ...





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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ebay würde dann von mir ein Gutachten anfordern, das beweist das das Gerät defekt ist.


PP fordert dieses "Gutachten" an, Frist 10 Tage.

Das kann die Bestätigung eines Fachhändlers sein, daß ein Defekt vorliegt, mehr ist nicht nötig.

Da du die Maschine nicht hast, ist der Weg verbaut. Aber: Bei PP ist alles möglich. Daß ein Defekt vorliegt, hat der VK bestätigt. Von daher könnte PP auszahlen.

Ich weiss bloß nicht, ob du bei PP überhaupt jemanden findest, der dir zuhört.

Denkbar: Du schilderst den Fall im ebay-Bezahlen Forum. Da lesen Leute von PP mit und schalten sich -manchmal- ein und lösen den Knoten.

Wie harry richtig geschrieben hat: Mit der BGB-Rechtslage hat das PP-Verf. allerdings nichts zu tun.

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