Ärger mit Käufer, droht mit Strafanzeige, ist das Recht auf meiner Seite? Wie soll ich handeln?

2. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Marcky89
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger mit Käufer, droht mit Strafanzeige, ist das Recht auf meiner Seite? Wie soll ich handeln?

Hallo liebe 123recht Community.

Ich habe leider Ärger mit einem eBay Käufer, welcher vermutlich sogar versucht, mich über den Tisch zu ziehen.
Wie kann ich mich rechtlich korrekt verhalten?

Ich hatte ein Laptop Dock verkauft, welches nie aus der Verpackung geholt wurde und noch neu war.
Direkt nach Kauf, nach Bezahlung und nachdem ich das Versandetikett ausgedruckt hatte, schrieb der Käufer ("sein Freund meine das funktioniert nicht mit seinem MacBook") und leitete eine Rückgabe ein. Es hätten die Alarmglocken klingeln müssen, (Umgangssprache, keine Groß- und Kleinschreibung, ich wurde von Anfang an geduzt) aber ich war leider zu dumm. 

Da ich den exakt gleichen Laptop beistze, bat ich an, es aus dem Karton zu holen und anzuschliessen, um es für ihn zu testen. 
Ich holte das Dock heraus (ich musste es für den Test nicht einmal von der Klebevorrichtung lösen, die es an der Verpackung hält, also immernoch neu(wertig). Ich schloss es an und voila, es funktioniert einwandfrei. Zum Test noch andere Dinge an das Dock angeschlossen, um die Funktion genauestens zu prüfen. Ich machte Fotos und Videos und schickte sie ihm. Er war glücklich, ich schloss die Rückgabe und ich schickte es ab. 

Nun schrieb er nach Erhalt sofort, es funktioniere nicht, ich habe ihn betrogen, es müsse zurück genommen werden, sonst Strafanzeige. Stets sachlich und höflich erkundigte ich mich, was genau nicht geht, wie er es angeschlossen habe. 
Ich wurde beschimpft, ihn täuschen zu wollen, ich habe es absichtlich falsch im Video angeschlossen, wenn er es "korrekt" anschließe funktioniere es nicht. Dann belege ich mit Fotos vom Hersteller, dass ich es ihm korrekt demonstriert habe, das Gerät muss SO (wie auf der Seite des Herstellers) angeschlossen werden und nicht anders, der Laptop Port ist für den Laptop und nicht für den Monitor oder anders herum.
Viele, viele Nachrichten später... Nachdem ich das dann nachgewiesen hatte, behauptete er plötzlich etwas anderes sei sein Problem und sein Monitor habe nicht die Leistung die er haben sollte, wenn er ihn an das Dock anschließt (wohl technische Limitierung der Geräte und nicht meine Schuld). Es war ein großes, aufwühlendes Durcheinander, während welchem er wohl mit dem Hersteller telefoniert hatte, sich nachweisen ließe, dass es defekt sei (natürlich geht es nicht, wenn er es falsch anschließt) und das bei eBay als Druckmittel verwendete, um automatisch, ohne, dass ich Rücksprache mit eBay halten könnte, ein Rücksendeetikett bekommen hatte. 

Summa summarum: Nach über 20 Nachrichten hin und her ist mir nun klar, dass der Käufer entweder wirklich nicht fähig ist, das Gerät richtig anzuschließen oder evtl. mich zu täuschen versucht und velleicht sogar ein anderes Gerät zurück schickt. (Leider habe ich die Seriennummer nicht aufgeschrieben, um das zu prüfen.)

Nach einem Telefonat mit dem eBay Kundendienst sagte man mir, ich müsse der Gerät, was nun von ihm zurück gesendet wurde nicht annehmen, kann es ihm genauso gut wieder zurück schicken. eBay oder Paypal können sich das Geld nicht einholen, es sei mir überlassen, offiziell sei die Rückgabe geschlossen, er habe nur wohl irgendwie es trotzdem geschafft, ein Rücksendeetikett zu bekommen. 

Ich habe ihm ein neuwertiges, fast unbenutztes Gerät geschickt, auf Anfrage noch Fotos und Videos gemacht, um die Funktion zu prüfen/beweisen, und nun wirft man mir Täuschung vor und möchte das zurück geben. 
Und ich bekomme nun das Gerät entweder benutzt, oder vielleicht wirklich ein defektes, wobei ich nicht prüfen kann, ob es wirklich das war, was ich ihm geschickt hatte. 

Was tut man hier? Ich will weder Geld UND Ware einbehalten, und ihm Böses, noch möchte ich mich über den Tisch ziehen lassen, oder ein von ihm gebrauchtes Gerät nun annehmen. Schicke ich es ihm zurück, zahle nochmal Versand, und sende ihm dafür seine gekaufte Ware wieder zurück, hört die Nachrichtenflut wohl nie auf, und die Geschichte endet nie... 

Als Beweise sind sämtliche (vom Kundendienstmitarbeiter einsehbare) Nachrichten über die eBay Plattform, aus welchen, mit logischem Menschenverstand, hervorgeht, dass die Ware so funktioniert wie sie soll;
Darunter die Fotos und Videos die ich vor dem Versand gesendet habe, welche natürlich auch noch bei mir auf dem Rechner, mit Datum und Uhrzeit in den Metadaten, existieren.
Wie verhalte ich mich hier nun korrekt?

Problem bei eBay und Co?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Marcky89):
Was tut man hier?

Sofern man in der vorherigen Kommunikation keine unbedachten Zusage getroffen hat, würde ich die Annahme des Paket verweigern.

Und ansonsten einfach die Kommunikation mit dem Käufer einstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Marcky89
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für den Rat.

Eine unbedachte Zusage gab es nicht, im Nachrichtenverlauf hatte ich nie einer Rücksendung zugestimmt.
Es gab seinerseits nur "Ob du die Rücksendung annimmst oder nicht ist egal, ich habe den eBay-Käuferschutz und für ebay zählt nur, dass ich versende, und das tu ich jetzt gleich mit Zeugen. "
- was nicht stimmt, zumindest sagten dies zwei eBay Mitarbeiter am Telefon.
Doch was, wenn ich falsch beraten wurde?
Ich verweigere die Annahme, und wo kommt man dann hin... der Herr hat meine Adresse und mir ist was alles etwas gruselig...
Ich möchte einfach nur, dass das vorbei ist und nie wieder diese schlimme Kommunikation mit dem Menschen aufnehmen müssen. Im End, ist er so größenwahnsinnig, dass er wirklich eine Strafanzeige einleitet. Er fühlt sich wohl bestätigt, da der Hersteller den "Defekt" angeblich per Mail bestätigt hatte. Doch ich habe Beweise, dass es funktionierte...

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Marcky89):
Ich möchte einfach nur, dass das vorbei ist

Dann nimm das Gerät an und zahle das Geld zurück.

Wobei, das wäre dann eigentlich die Bestätigung das er Recht hat. Mit etwas Pech will er dann Schadenersatz. Den müsste man dann unter oben genannter Prämisse auch zahlen, bis er irgendwann genug hat ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcky89
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Marcky89):
Ich möchte einfach nur, dass das vorbei ist

Dann nimm das Gerät an und zahle das Geld zurück.

Wobei, das wäre dann eigentlich die Bestätigung das er Recht hat. Mit etwas Pech will er dann Schadenersatz. Den müsste man dann unter oben genannter Prämisse auch zahlen, bis er irgendwann genug hat ...



Danke.
Das wäre ja dann wirklich die Höhe. Wenn ich also das Geld rückerstatte, müsste ich noch ein Statement abliefern, dass dies kein Schuldeingeständnis ist ...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von Marcky89):
Das wäre ja dann wirklich die Höhe. Wenn ich also das Geld rückerstatte, müsste ich noch ein Statement abliefern, dass dies kein Schuldeingeständnis ist ...
Bei solcher "Kundschaft" sollte man durchaus damit rechnen und entsprechend vorsorgen.

Mit einer Strafanzeige kommt er IMO bei dem von Dir geschilderten Sachverhalt, nicht an. Ob sich Zeit und Nerven lohnen, diesen Menschen mal gegen die Wand laufen zu lassen...? Rabazz machen kann er auf jeden Fall noch. Somit wäre zahlen durchaus eine Option. Auch wenn sich mir bei dem Gedanken daran kein Wohlgefühl breit macht. Wenn man zahlt, den Hinweis von Harry van Sell beachten!


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Marcky89
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Zitat (von Marcky89):
Das wäre ja dann wirklich die Höhe. Wenn ich also das Geld rückerstatte, müsste ich noch ein Statement abliefern, dass dies kein Schuldeingeständnis ist ...
Bei solcher "Kundschaft" sollte man durchaus damit rechnen und entsprechend vorsorgen.

Mit einer Strafanzeige kommt er IMO bei dem von Dir geschilderten Sachverhalt, nicht an. Ob sich Zeit und Nerven lohnen, diesen Menschen mal gegen die Wand laufen zu lassen...? Rabazz machen kann er auf jeden Fall noch. Somit wäre zahlen durchaus eine Option. Auch wenn sich mir bei dem Gedanken daran kein Wohlgefühl breit macht. Wenn man zahlt, den Hinweis von Harry van Sell beachten!


VG
Roland



Vielen lieben Dank!

Gerade dieser Rat zum Zahlen macht mir Bauchschmerzen... daher der Gedanke, vor der Zahlung ein Statement zu Formulieren, dass dies kein Schuldeingeständnis ist.
"Wenn" denn das, was er nun aus Eigeninitiative zurücksendet (wozu ich nicht eingestimmt hatte) wirklich das von mir ursprünglich gelieferte Gerät sein wird... und kein "Schrott" oder Austausch... Dann sieht die Geschichte anders aus.

VG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von Marcky89):
Dann sieht die Geschichte anders aus.
Dann hätte der Kunde sich erfolgreich für eine Betrugsanzeige qualifiziert. Ich finde es sehr wichtig, Bilder von den versendeten Gegenständen zu machen. Bilder die den optischen Zustand belegen, ein Bild mit dem Aufkleber der Geräte/Ser.-Nummer - und meistens versiegle ich eine Gehäuseschraube mit Nagellack. Du hattest sogar den Artikel auf Funktion geprüft und kannst das belegen.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Marcky89):
Gerade dieser Rat zum Zahlen macht mir Bauchschmerzen...

Der fußt auf der Prämisse
Zitat (von Marcky89):
Ich möchte einfach nur, dass das vorbei ist




Ich persönlich würge nichts annehmen und nichts zurückzahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

du brauchst nicht zu würgen ;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Marcky89
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
du brauchst nicht zu würgen ;)

Hoffentlich nicht!


Ich habe nun den Betrag erstattet, nachdem ich den retournierten Artikel überprüft und getestet hatte (welcher übrigens noch genauso einwandfrei funktionierte wie vor dem Versenden, alles mit Live-Video-Beweisen).
Ich wollte mich einfach nicht mehr weiter streiten, da wir nun zeitgleich einen Familienangehörigen verloren haben...
Dazu gab ich jedoch ein Statement, dass die Erstattung kein Schuldeingeständnis ist, und ich Beweismaterial und Zeugen von einem funktionierenden Artikel VOR Versenden und NACH Wiedererhalt habe...

Hoffentlich ist jetzt gut...

Danke für die Ratschläge!

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