Als Umfrage getarnte Auktion

16. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
go505566-55
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Als Umfrage getarnte Auktion

Ich nehme gerne an sogenannten bezahlten Umfragen teil. Dabei bin ich über eine Umfrage-Art gestolpert, die mir sehr dubios erschien.

Und zwar soll man während der Umfrage auf einen Artikel bieten. Man erhält nur wenige Informationen über den Artikel und soll dann ein Gebot abgeben. Nun dachte ich, das sei einfach eine besondere Studie, die sich mit Auktionen beschäftigt.

Eine Bekannte hat jedoch nun mehrere Zahlungsaufforderung erhalten, dass sie bei einer solchen, als Umfrage getarnten Auktion etwas gewonnen hätte und dass sie das nun auch bezahlen müsste.

Ich frage mich nun, ob das mit rechten Dingen vorgeht und ob ein Artikel, der bei solch einer Auktion "gewonnen" wurde, wirklich bezahlt werden muss. Immerhin bietet man ja, in der Annahme, das sei eine Umfrage.

Ich habe schon Google bemüht, wurde aber nicht fündig.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von go505566-55):
Ich frage mich nun, ob das mit rechten Dingen vorgeht

Der Schilderung nach nicht.



Zitat (von go505566-55):
Eine Bekannte hat jedoch nun mehrere Zahlungsaufforderung erhalten, dass sie bei einer solchen, als Umfrage getarnten Auktion etwas gewonnen hätte

Warum mehrere? Hat sie auf mehrere Auktionen geboten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

rechtens dürfte das nicht sein, das Problem ist nur, dass man es beweisen und damit dann auch an den richtigen herantreten muss.
Wenn ich dich beispielsweise in einem Lernkurs "Ebay-Schnäppchen nutzen" anleite, und du dabei einen Kauf tätigst, dann ist das für den Verkäufer natürlich ein rechtsgültiges Geschäft (sogar mit Button-Lösung). Haften würde maximal ich weil ich dich nicht darauf hingewiesen habe, dass es echte Käufe sind.
Und dazu müsstest du beweisen, dass es nur eine Übung gewesen sein soll (hier konkret, dass es innerhalb einer Umfrage stattfand).

Ich würde im ersten Schritt das Umfrageportal kontaktieren. Denn häufig führen die die Umfragen gar nicht selber durch sondern leiten nur weiter (kennst du ja sicher).
Möglich ist auch, dass das Portal haftet, aber wieder: Beweisen muss man das Ganze.

Stefan

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#3
 Von 
go505566-55
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Bekannte hat wohl an einigen solcher "Umfragen" teilgenommen. Sie hat dann vor ein paar Tagen eine eMail mit dem Ergebnis erhalten, wobei bei allen Auktionen "verloren" dahinter stand. In der eMail wurde sie dann aufgefordert, einen Link anzuklicken, um ihre gewonnen Auktionen zu bezahlen.

Da überall "verloren" dran stand, dachte sie, zu Recht wie ich finde, sie hätte nichts gewonnen und braucht auch nicht zu zahlen. Doch das war wohl ein Irrtum. Denn innerhalb weniger Tage hat sie mehrere Zahlungsaufforderungen erhalten. Dabei geht es wohl nur um eine Auktion von Schokolade, die sie nun total überteuert kaufen/bezahlen soll.

Mit den Nachweis wird es etwas schwierig. Im Allgemeinen darf man von Umfragen weder Screenshots noch Videos machen und man darf sie auch nicht unter Zeugen beantworten. Man muss bei vielen Umfragen sowas nochmal extra bestätigen, dass man sich dessen bewusst ist, dass man sich strafbar macht, wenn man es doch macht. Und ich meine, bei diesen Umfragen war das auch so. Man hat also bewusst verhindert, dass der "Bieter" irgendwelche Unterlagen als Nachweis hat.

Und warum muss sie beweisen, dass es anders war? Ich hätte jetzt gedacht, wenn die Geld von ihr wollen, müssen sie nachweisen, dass ein gültiger Kaufvertrag zustande kam. Und das dürfte doch meiner Meinung nach ziemlich schwer werden.

Das Umfrageportal wurde bereits kontaktiert. Damals, als ich so eine Umfrage hatte und unsicher war, sogar von mir. Aussage ist immer nur "Auf den Inhalt der Umfragen haben wir keinen Einfluß." Denen ist das total egal, solange sie ihr Geld bekommen.

Das Beispiel mit dem Lernkurs passt leider nicht so richtig. Bei dem Lernkurs gehe ich ja selbst auf eBay, muss dort den entsprechenden Bedingungen zustimmen und sehe jederzeit, wo das Gebot steht und worauf ich geboten habe. Dort ist es für mich eindeutig, dass ich ein so ersteigertes Produkt auch bezahlen muss. Bei der Umfrage waren die einleitenden Worte aber nicht: "Gehen sie auf eBay und bieten sie..." Sondern sinngemäß "Stellen sie sich vor, der folgende Artikel würde bei einer Auktion angeboten werden, wieviel würden sie bieten?" Die Möglichkeit nicht zu bieten, weil man den Artikel gar nicht haben möchte, besteht in der Umfrage gar nicht. Es werden keine AGB angezeigt oder ähnliches. Zu keinem Zeitpunkt war für mich ersichtlich, dass ich auf eine echte Auktion biete. So ging es auch meiner Bekannten, weshalb sie munter deutlich höhere Gebote abgegeben hat, als sie es normalerweise tun würde. Außerdem fühlt man sich hier auch zur Abgabe einer "Antwort" gezwungen, denn man möchte die Belohnung für die Umfrage ja haben.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von go505566-55):
Im Allgemeinen darf man von Umfragen weder Screenshots noch Videos machen und man darf sie auch nicht unter Zeugen beantworten. Man muss bei vielen Umfragen sowas nochmal extra bestätigen, dass man sich dessen bewusst ist, dass man sich strafbar macht, wenn man es doch macht.


Mal im Ernst, wer bei solchen hanebüchenen "Vorschriften", welche jeglichen Rechtsgrundlagen entbehren, an solchen Umfragen teilnimmt, kann doch nicht bei gesundem Menschenverstand sein.

Da man wohl die äußerst dubiosen Umstände des Vertragsabschlusses nicht nachweisen kann, wird einem wohl nichts anderes übrig bleiben, als die vergoldete Schokolade zu bezahlen und daraus dann zu lernen.....

Edit:
Eventuell ein Strohhalm.
Das Ganze müsste doch eigentlich im Fernabsatz stattgefunden haben, Stichwort Widerrufsrecht.

-- Editiert von spatenklopper am 17.12.2018 12:38

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#5
 Von 
go505566-55
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):

Eventuell ein Strohhalm.
Das Ganze müsste doch eigentlich im Fernabsatz stattgefunden haben, Stichwort Widerrufsrecht.


Danke, ja das könnte tatsächlich der rettende Strohhalm sein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Wenn der "Herausgeber" dieser Umfrage nur halb so zwielichtig ist, wie der Ablauf dieser Auktion, werden noch ein paar Zahlungsaufforderungen eintrudeln, dann ggf. ein paar Mahnungen bzw. Inkassoforderungen und dann sollte sich die Sache auch schon erledigt haben. Ich würde nicht reagieren, so lange kein offizieller Brief eines Amtsgericht im Briefkasten landet.
Solche Leute betreiben in der Regel Dummenfang. Geklagt wird am Ende nicht, da sie ganz genau wissen auf verlorenem Posten zu sitzen.

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