Hallo Liebe Rechtler,
ich habe einen Artikel bei Amazon "Erworben", verkauft wurde der Artikel von Amazon EU S.a.r.L., ich habe auf den Kostenlosen versand verzichtet, und 5 € mehr bezahlt, für den Express Versand, letzte Woche Mittwoch hätte der Artikel da sein müssen.
Heute rief ich bei Amazon an, der Mitarbeiter sagte das sich wohl das Versandetikett gelöst habe, und mein Paket nicht mehr aufzufinden wäre, er würde mir den Kaufpreis inkl. Versand erstatten, und ich könnte den Artikel neu bestellen, ich habe für den Artikel 69 € bezahlt, ich hab dann unter "Meine Bestellungen" den Artikel angeklickt, dieser ist verfügbar und Sofort Lieferbar, allerdings für 149 €. Ich habe erstmal die Stornierung unterbunden und gesagt, es soll erstmal im Amazonlager nachgefragt werden. Der Mitarbeiter sagte aber ich sollte mir da keine allzu großen hoffnungen machen.
Wie ist die Rechtslage? Der Artikel ist bereits bezahlt und der Betrag wurde von Amazon abgebucht.
Vielen Dank im Vorraus
MB
Amazon Artikel neuer Preis, wird nicht versendet
16. Juni 2014
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Frage vom 16. Juni 2014 | 13:39
Von
Status: Beginner (131 Beiträge, 55x hilfreich)
Amazon Artikel neuer Preis, wird nicht versendet
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 16. Juni 2014 | 14:02
Von
Status: Unparteiischer (9032 Beiträge, 4871x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>von Manni1984 am 16.06.2014 13:39
Wie ist die Rechtslage? <hr size=1 noshade>
Amazon schuldet dir den gekauften Artikel.
Die Tragen das Versandrisiko nach § 474 BGB .
Das heißt, dass die einen Neuen zu schicken haben. (Punkt)
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
#2
Antwort vom 16. Juni 2014 | 14:33
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2072x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Das heißt, dass die einen Neuen zu schicken haben. (Punkt) <hr size=1 noshade>
Nein, grosser Irrtum.
Der gewerbliche Verkäufer muss den Kaufpreis und die VSK zurückzahlen.
Die Ware muss er nicht noch mal liefern.
Leistungsort ist auch beim Versendungskauf der Firmensitz des Verkäufers. Geht die Lieferung beim Versand verloren, wird der Verkäufer von seiner Leistungspflicht frei, § 275 BGB .
Den Kaufpreis gibt es dann nach § 326 BGB zurück.
-----------------
""
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#3
Antwort vom 16. Juni 2014 | 14:38
Von
Status: Beginner (131 Beiträge, 55x hilfreich)
Der Artikel wurde noch nicht versendet, es wurde nur ein Versandetikett erstellt. Im Lager hat sich der Zettel gelöst und das Paket ist nicht aufzufinden. Der Artikel ist aber noch mehrfach vorhanden, allerdings ist nun der Preis ein anderer.
-- Editiert Manni1984 am 16.06.2014 14:38
#4
Antwort vom 16. Juni 2014 | 14:43
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2072x hilfreich)
quote:
Der Artikel wurde noch nicht versendet, es wurde nur ein Versandetikett erstellt. Im Lager hat sich der Zettel gelöst und das Paket ist nicht aufzufinden.
Das wäre natürlich etwas anderes. Aus dem Schneider ist der Verkäufer erst dann, wenn er die Ware beim Spediteur abgeliefert hat.
Wenn er sie schon bei sich verschlampt, muss er klar noch mal liefern, genauer gesagt er muss überhaupt liefern.
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