Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Ich habe im September 2009 ein gebrauchtes Smartphone bei Amazon Marketplace verkauft. Das Smartphone wurde mitte September von jemandem gekauft und bezahlt und ich habe es versendet. Alles so weit so gut.
Nun habe ich heute eine E-Mail von Amazon erhalten, dass der Käufer die "A - Z Garantie" von Amazon in Anspruch nehmen möchte und wenn ich mich nicht melden würde, würde der Kaufpreis automatisch mit meinem Verkäuferkonto verrechnet werden und der Käufer erhält die Gutschrift.
Ich habe das Handy allerdings ohne Mängel verkauft. Ich hatte es zuvor ca. 4-5 Monate selber benutzt und dann als Privatmann bei Amazon Marketplace eingestellt weil ich doch wieder auf ein herkömmliches Handy haben wollte.
Nun habe ich gerade etwas recherchiert und bin auf einen Fall gestoßen bei dem, obwohl der Verkäufer auf die Mail von Amazon geantwortet hatte, dem Verkäufer das Geld wieder verrechnet wurde.
Wie sieht das denn in meinem Fall aus? Ich verstehe auch nicht warum sich erst nach fast 5 Monaten der Käufer meldet. Muss das nicht zeitnah passieren?
Ich bin damit absolut nicht einverstanden und habe das gerade auch Amazon per E-Mail mitgeteilt. Hätte trotzdem gerne eure Meinungen was ihr vielleicht zusätzlich in meiner Situation tun würdet oder wie ihr die Sache seht.
Vielen Dank schonmal vorab.
Mfg
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Amazon Käuferschutz "A - Z Garantie"
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
quote:
Wie sieht das denn in meinem Fall aus? Ich verstehe auch nicht warum sich erst nach fast 5 Monaten der Käufer meldet. Muss das nicht zeitnah passieren?
Was die Bedinungen des Amazon-Marktplatzes, bzw. -käuferschutz sagen, musst du schon selber gucken, aber rein rechtlich sieht es so aus, dass es sich um einen Privatverkauf handelte. Somit besteht kein gesetzl. Widerrufsrecht und keine gesetzl. Gewährleistungsansprüche, womit der Käufer sich auch zeitnah hätte melden können und bestensfalls eine Chance zur zB Rückabwicklung des Kaufes hätte, wenn bereits beim Erhalt ein Defekt vorlag. Aber selbst denn wäre es fraglich, in wie weit der Verkäufer haftet.
Die Pflichten des Verkäufers bestehen dadrin, wahrheitsgemäss den Zustand des Gerätes anzugeben und dieses sicher verpackt auf den Postweg zu bringen.
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-- Editiert am 27.01.2010 20:51
Man ist ja erst einmal aufgefordert worden, Stellung zu nehmen. Über amazon marketplace ist ja weniger bekannt als z. B. über eBay und PayPal, weil amazon marketplace doch schon eher eine Plattform für gewerbliche Verkäufer ist, auch wenn Privatverkauf möglich ist, ist er eher die Ausnahme
Ansonsten scheint es ähnlich zu laufen. PayPal gibt dem Käufer maximal 45 Tage Zeit, einen Käuferschutzantrag zu stellen. Glasklar in den AGB verankert. Und dennoch kommt es immer mal wieder vor, dass Gelder noch 60 Tage nach der Zahlung eingefroren wurden, in Ausnahmefällen sogar nach 180 Tagen, weil der Käufer angeblich noch einen Käuferschutzantrag gestellt habe. Da ist man fassungslos.
Zu amazon:
Fristen für die Beantragung
* Die Wartezeit für die Inanspruchnahme der A-z-Garantie beträgt 3 Kalendertage nach dem spätesten voraussichtlichen Lieferdatum oder, wenn dies früher ist, 30 Tage nach Aufgabe der Bestellung. Sie können den Antrag bis zu 90 Tage nach Bestelldatum stellen.
* Wenn Sie einen Artikel erhalten haben, der defekt ist oder nicht der vom Verkäufer abgegebenen Beschreibung entsprach, müssen Sie den Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware kontaktieren, um ihn nach den Rückgabemodalitäten zu befragen.
http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=886414#wann
II. Die Amazon.de A-bis-z-Garantie
g) Für den Fall, dass das erworbene Objekt maßgeblich in einer verkehrswesentlichen Eigenschaft abweicht, muss der Käufer innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt den Verkäufer kontaktieren, eine Rücksendeanschrift erfragen und das Objekt innerhalb von dreißig (30) Tagen gemäß den anwendbaren Richtlinien an den Verkäufer zurückschicken.
http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=3367031#Verkauf
Eigentlich ganz einfach, wenn man sich an die eigenen Regeln halten würde.
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@Zapperlot: wurde Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen?
Manche Käufer übersehen den privaten Charakter des Verkaufes und wenn dann Amazon noch schlampt ...
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
also ich habs nichts separat in die Beschreibung reingeschrieben. Muss ich denn Garantie gewähren wenn ich es als Privatmann verkaufe? Habe ja sofort Amazon informiert das ich Privatperson bin und das diese A-Z Käuferschutzsache schon seit 40 Tagen überschritten ist.
Hatte übrigens 2 E-Mails an Amazon geschrieben umd auf Nummer sicher zu gehen. Heute erhielt ich eine Antwort. Man könne mir nichts weitere sagen so lange das noch in Bearbeitung ist, ich solle mit dem Käufer Kontakt aufnehmen und mir das Smartphone zuschicken lassen, damit ich das Gerät wenigstens wiederhabe und im Falle eine Entscheidung gegen mich, ich nicht komplett ohne irgendetwas dastehe.
Ich kann's kaum glauben. O_o Das lasse ich mir auf gar keinen Fall gefallen.
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quote:
Muss ich denn Garantie gewähren wenn ich es als Privatmann verkaufe?
Wenn du dich per Amazon-AGB dazu verpflichtet hast, dann schon.
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Und Gewährleistung muss Kraft Gesetzes jeder gewähren, egal ob Privat oder Gewerblich. Nur der Private kann es ausschließen, macht er dieses nicht, gibt er 24 Monate Gewährleistung.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
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