Amazon. Warenrücksendung muss man selber zahlen. Obwohl Ware nicht neu ist

21. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Markus1988
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 1x hilfreich)
Amazon. Warenrücksendung muss man selber zahlen. Obwohl Ware nicht neu ist

Hallo,

habe bei Amazon was gekauft ( Warenwert 120 Euro ). Ware wurde als NEU deklariert. Ware kam an, ausgepackt und siehe da, Ware war schon gebraucht ( kleinere Kratzer, etc. ). Sofort bei Amazon Reklamation mit Geld zurück eingeleitet.

Händler schickt Rückschein, allerdings zum selbst frankieren. Nach Rückfrage sagt der Händler : Es steht alles in den AGBs.
Stimmt. Dort steht das man in jedem Fall die Rücksendekosten zu tragen hat, egal was man tut.

Hab ich hier keine Chance auf kostenlosen Rückversand ? Bzw. die Erstattung der gesamten Kosten ? Immerhin war es ja keine Neuware ( wie eigentlich deklariert )

Gruß

Markus




21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Ist die Ware mangelhaft, muss der Verkäufer die Transport- / Versandkosten übernehmen (§ 439 Abs. 2 BGB).

Bei einem Widerruf allerdings gelten die AGB bzgl. der Transportkosten. Was also hast Du genau getan? Widerruf oder Mängelanzeige?

Zitat (von Markus1988):
Sofort bei Amazon Reklamation mit Geld zurück eingeleitet.
Heißt das "Widerruf"?

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19125 Beiträge, 10304x hilfreich)

So ist es.
Man muss sich entscheiden, ob man das gesetzliche Widerrufsrecht nutzt (dann gelten die AGB des Verkäufers) oder die gesetzliche Gewährleistung (dann muss der Verkäufer den Rückversand zahlen).
Bei der gesetzlichen Gewährleistung hätte man allerdings erstmal kein Anspruch auf Rückzahlung des Geldes, sondern "nur" auf Lieferung von ordnungsgemäßer Ware.
Jetzt stellt sich die Frage, welches von beiden Rechten man genutzt hat. Und wenn man das nicht klar kommuniziert hat, dann fällt einem das halt vor die Füße.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Markus1988
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe zuerst ganz normal über Amazon eine Reklamation/Rückgabe eingeleitet. Danach schickte mir der Händler den Retourschein den ich selbst frankieren sollte. Ich sagte das der Rückversand ja kostenlos ist. Daraufhin schickte der Händler ein Widerruf-Formular das ich ausfüllen sollte.

Also füllte ich das Widerruf-Formular aus und schickte es dem VK zu. Daraufhin bekam ich ein neues Rücksendeformular das aber ebenfalls wieder frankiert werden sollte

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129547 Beiträge, 41330x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Hab ich hier keine Chance auf kostenlosen Rückversand ?

Danach
Zitat (von Markus1988):
Also füllte ich das Widerruf-Formular aus und schickte es dem VK zu.

wohl eher nicht mehr.

Hier hätte man klarstellen sollen, das man nicht widerufen will, sondern mangelhafte Ware reklamieren will.

Jetzt müsste man die Widerrufserklärung anfechten, nicht wirklich was einfaches.



Zitat (von Markus1988):
Ware war schon gebraucht ( kleinere Kratzer, etc. )

Mutige Theorie ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Ich habe zuerst ganz normal über Amazon eine Reklamation/Rückgabe eingeleitet.
Also "Artikel zurückgeben" angeklickt. Und damit den Verkauf widerrufen.

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#6
 Von 
Markus1988
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, den Amazon Button Artikel zurückgeben. Dann kam über Amazon ein Rücksendeetikett des Händlers das ich frankieren sollte.
Als ich mich beschwerde das die Rücksendung ja kostenlos ist, schickte der Händler per Email eine Widerrufserklärung die ich ausfüllen sollte.

Ich tat das und per Email kam dann wieder eine Rücksendeetikett das ich ebenfalls wieder frankieren sollte.

Also egal wie, der Händler bot keine kostenlose Retoure an. Obwohl der Artikel niemals neu war ( war schon ausgepackt, hatte kleinere Kratzer auf der Oberfläche, usw )

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14928 Beiträge, 4572x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Als ich mich beschwerde das die Rücksendung ja kostenlos ist, schickte der Händler per Email eine Widerrufserklärung die ich ausfüllen sollte.
Das erscheint mir schon ein wenig arglistig. Das Problem ist aber, dass du die Erklärung ausgefüllt hast.

Ich würde in 2 Schritten vorgehen:
1. den Widerruf zurückziehen, und unbedingt auf eine Bestätigung des Händlers warten (eine Widerrufsrücknahme ist gesetzlich nicht vorgesehen, aber wenn sich beide Parteien einig sind natürlich möglich).
2. die Mängel reklamieren, dazu ist 6 Monate Zeit (danach Beweislastumkehr - und bei Kratzern ist nicht gut).

Stefan

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#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Das erscheint mir schon ein wenig arglistig. Das Problem ist aber, dass du die Erklärung ausgefüllt hast.
Das Problem ist m.E., dass der TE den Widerruf bereits vorher durch Anklicken der Amazon Option "Ware zurückgeben" ausgelöst hat.

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14928 Beiträge, 4572x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das Problem ist m.E., dass der TE den Widerruf bereits vorher durch Anklicken der Amazon Option "Ware zurückgeben" ausgelöst hat.
Ich weiß nicht wie genau das aussieht was da angeklickt wurde, aber "Ware zurückgeben" ist sicher noch kein Widerruf (imho gilt auch hier die Buttonlösung, es muss also unmissverständlich sein). Durch die Abgabe der Erklärung hat sich das aber erledigt, denn da stand sicher allerhand Text dabei.

Aber nochmal, wenn der Händler in die Rücknahme des Widerrufs einwilligt, dann ist sie auch möglich, und der Kauf besteht dann weiter (bzw. wieder). Wichtig: Das ist kein neuer Vertrag (bei dem womöglich unterstellt werden könnte, dass der Mangel bekannt sei).
Darauf folgend einen Mangel zu reklamieren ist vielleicht auch etwas arglistig (schließlich hat man vorher darum gebeten die Ware doch behalten zu dürfen). Aber wie du mir so ich dir.

Stefan

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129547 Beiträge, 41330x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ich weiß nicht wie genau das aussieht was da angeklickt wurde, aber "Ware zurückgeben" ist sicher noch kein Widerruf

Die verbraucherfreudlichen Gerichte gehen durchaus davon aus, dass innerhalb der ersten 14 Tage jede Form von "will nicht mehr" als entsprechender Widerruf zu deuten sei, es sei denn der Verbraucher macht andere Angaben.



Zitat (von reckoner):
imho gilt auch hier die Buttonlösung

Nö.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1809 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Als ich mich beschwerde das die Rücksendung ja kostenlos ist, schickte der Händler per Email eine Widerrufserklärung die ich ausfüllen sollte.


Was war denn der genaue Wortlaut der Beschwerde? Dem Händler musste doch klar sein, dass der Käufer hier offenkundig wegen einer mangelhaften Lieferung einen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hatte. ( Dass der Käufer möglicherweise noch gar nicht rücktrittsberechtigt war, weil noch gar keine Nacherfüllung verlangt/fehlgeschlagen/unzumutbar geworden war, spielt keine Rolle ).

Vor diesem Hintergrund wird der ein Widerrufsformular zusendende Händler sich nicht auf den Standpunkt stellen können, er dürfe das zurückerlangte ausgefüllte Widerrufsformular zweifelsfrei als Erklärung eines Widerrufs verstehen.

RK

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14928 Beiträge, 4572x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die verbraucherfreudlichen Gerichte gehen durchaus davon aus, dass innerhalb der ersten 14 Tage jede Form von "will nicht mehr" als entsprechender Widerruf zu deuten sei, es sei denn der Verbraucher macht andere Angaben.
Nein, das stimmt grundsätzlich nicht. Ein Widerruf muss als ein solcher bezeichnet werden.
Das ist übrigens auch das was du immer wieder hier im Forum sagst.

So wie du es hier formuliert hast würde ja eine Rücksendung oder Nichtannahme ausreichen (damit sagt man ja auch "will ich nicht mehr").

Und ich bleibe dabei, dass eine von dem Händler ausgehende Funktion (ein Button) eindeutig sein muss. Ist dort nicht erkennbar, ob man mit einem Klick einen Widerruf oder eine Rückgabe aufgrund von Mängeln anstößt, dann wird der Händler nicht einfach eins von beiden annehmen dürfen.

Stefan

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129547 Beiträge, 41330x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ein Widerruf muss als ein solcher bezeichnet werden.

Das sehen Gerichte dummerweise immer wieder anders...



Zitat (von reckoner):
So wie du es hier formuliert hast würde ja eine Rücksendung oder Nichtannahme ausreichen

Da findet sich im Gesetz das dieses nicht ausreicht.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14928 Beiträge, 4572x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Da findet sich im Gesetz das dieses nicht ausreicht.
Super, damit ist ja deine Aussage ganz offiziell wiederlegt. :grins:

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Nein, das stimmt grundsätzlich nicht. Ein Widerruf muss als ein solcher bezeichnet werden.
Das ist falsch. Gem § 355 BGB gilt: "Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen.". Man lese die verschiedenen Kommentare und finde unterschiedliche Wortlaute, so ist auch ein "Ich möchte den Artikel zurückgeben" ausreichend.

Zitat (von RrKOrtmann):
Dem Händler musste doch klar sein, dass der Käufer hier offenkundig wegen einer mangelhaften Lieferung einen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hatte.
Woher denn? Der TE klickt bei Amazon "Artikel zurückgeben" an ... und das ist als Widerruf zu werten. Sonst hätte der TE den von Amazon vorgeschriebenen Weg zur Reklamation von Mängel beschreiten müssen.

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#16
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14928 Beiträge, 4572x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das ist falsch. Gem § 355 BGB gilt: "Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen.".
Toll. Das zitierte Gesetz sagt genau das gleich wie ich, wieso sollte das falsch sein?

Zitat:
Man lese die verschiedenen Kommentare und finde unterschiedliche Wortlaute, so ist auch ein "Ich möchte den Artikel zurückgeben" ausreichend.
Natürlich. Über den Wortlaut hatte ich gar nichts geschrieben. Sondern nur, dass es als Widerruf zu erkennen sein muss (bezeichnet in dem Sinne).

Nochmal so eine Antwort und du landest auf meiner Trolliste.
EDIT: Da warst du ja schon drauf, ich konnte leider die Sperre nicht sehen weil ich anfangs nicht eingelockt war.

Zitat:
Woher denn?
Weil er sich derart geäußert hat.
Insbesondere hat er einen kostenfreien Versand gefordert. Falls der Händler der Meinung war das es dafür keine Rechtsgrundlage gibt dann hätte er das sagen müssen, nicht aber arglistig einen Widerruf unterschieben (der war eindeutig nicht gewünscht).

Stefan


-- Editiert von reckoner am 24.10.2021 11:24

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#17
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Über den Wortlaut hatte ich gar nichts geschrieben. Sondern nur, dass es als Widerruf zu erkennen sein muss (bezeichnet in dem Sinne).
Nö. Du hast geschrieben:
Zitat (von reckoner):
Ein Widerruf muss als ein solcher bezeichnet werden.
Und das ist und bleibt falsch!

Zitat (von reckoner):
Weil er sich derart geäußert hat.
Insbesondere hat er einen kostenfreien Versand gefordert. Falls der Händler der Meinung war das es dafür keine Rechtsgrundlage gibt dann hätte er das sagen müssen, nicht aber arglistig einen Widerruf unterschieben (der war eindeutig nicht gewünscht).
So,so. Der TE löst zuerst über den Button "Artikel zurückgeben" einen Widerruf aus. Dann bestätigt er den Widerruf nochmals durch Unterschrift auf der Widerrufserklärung. Und jetzt soll es doch kein Widerruf sein?

-- Editiert von bostonxl am 24.10.2021 12:47

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#18
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1672 Beiträge, 289x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Der TE löst zuerst über den Button "Artikel zurückgeben" einen Widerruf aus.


Wieso soll der Button "Artikel zurückgeben" gleichbedeutend mit einem Widerruf sein?
Wenn man diesen Button anklickt, kommt ein weiteres Untermenü mit mehreren Auswahl Punkten, aus denen man seinen Rücksendegrund aussuchen kann. Wenn man da dann anklickt "Artikel defekt/funktioniert nicht einwandfrei", kann da sicherlich kein Händler einen Widerruf draus machen.
(Anders wäre es, wenn der TE z.b. "Artikel gefällt mir nicht mehr" ausgewählt hätte. Aber ich gehe jetzt mal aus dass er tatsächlich die Option "defekt" ausgewählt hat).

-- Editiert von Schalkefan am 24.10.2021 17:02

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#19
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(383 Beiträge, 98x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Wenn man da dann anklickt "Artikel defekt/funktioniert nicht einwandfrei", kann da sicherlich kein Händler einen Widerruf draus machen.


Leider macht Amazon daraus immer einen Widerruf; auch wenn man nur mängelfreie Ware haben möchte. Zitat vom Kundendienst: "Wir können Ihnen die Ware nicht noch einmal zuschicken, bitte bestellen Sie erneut" Erklären tun sie das mit ihrer komischen Software, bei der eine Rücksendung und erneute Sendung nicht einer Bestellung zugeordnet werden kann. Für mich nur eine Ausrede, aber ich möchte mich auch nicht mit denen entlos lange streiten.

Ally

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Wieso soll der Button "Artikel zurückgeben" gleichbedeutend mit einem Widerruf sein?
Wenn man diesen Button anklickt, kommt ein weiteres Untermenü mit mehreren Auswahl Punkten, aus denen man seinen Rücksendegrund aussuchen kann. Wenn man da dann anklickt "Artikel defekt/funktioniert nicht einwandfrei", kann da sicherlich kein Händler einen Widerruf draus machen.
Man lese einfach die Amazon Hilfetexte zu Rücksendung, Widerruf und Reklamation.
Der Button "Artikel zurückgeben" ist immer ein Widerruf. Ob innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen oder innerhalb der von Amazon für viele Artikel verlängerten Frist von 30 Tagen.
Im Falle einer Reklamation (=Sachmangel) ist die Option "Verkäufer kontaktieren" zu nutzen.

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#21
 Von 
Jasmin1976
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe das selbe Problem, jedoch bei Ebay

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