Hallo,
habe bei Amazon was gekauft ( Warenwert 120 Euro ). Ware wurde als NEU deklariert. Ware kam an, ausgepackt und siehe da, Ware war schon gebraucht ( kleinere Kratzer, etc. ). Sofort bei Amazon Reklamation mit Geld zurück eingeleitet.
Händler schickt Rückschein, allerdings zum selbst frankieren. Nach Rückfrage sagt der Händler : Es steht alles in den AGBs.
Stimmt. Dort steht das man in jedem Fall die Rücksendekosten zu tragen hat, egal was man tut.
Hab ich hier keine Chance auf kostenlosen Rückversand ? Bzw. die Erstattung der gesamten Kosten ? Immerhin war es ja keine Neuware ( wie eigentlich deklariert )
Gruß
Markus
Amazon. Warenrücksendung muss man selber zahlen. Obwohl Ware nicht neu ist
Ist die Ware mangelhaft, muss der Verkäufer die Transport- / Versandkosten übernehmen (§ 439 Abs. 2 BGB).
Bei einem Widerruf allerdings gelten die AGB bzgl. der Transportkosten. Was also hast Du genau getan? Widerruf oder Mängelanzeige?
Heißt das "Widerruf"?Zitat :Sofort bei Amazon Reklamation mit Geld zurück eingeleitet.
So ist es.
Man muss sich entscheiden, ob man das gesetzliche Widerrufsrecht nutzt (dann gelten die AGB des Verkäufers) oder die gesetzliche Gewährleistung (dann muss der Verkäufer den Rückversand zahlen).
Bei der gesetzlichen Gewährleistung hätte man allerdings erstmal kein Anspruch auf Rückzahlung des Geldes, sondern "nur" auf Lieferung von ordnungsgemäßer Ware.
Jetzt stellt sich die Frage, welches von beiden Rechten man genutzt hat. Und wenn man das nicht klar kommuniziert hat, dann fällt einem das halt vor die Füße.
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Ich habe zuerst ganz normal über Amazon eine Reklamation/Rückgabe eingeleitet. Danach schickte mir der Händler den Retourschein den ich selbst frankieren sollte. Ich sagte das der Rückversand ja kostenlos ist. Daraufhin schickte der Händler ein Widerruf-Formular das ich ausfüllen sollte.
Also füllte ich das Widerruf-Formular aus und schickte es dem VK zu. Daraufhin bekam ich ein neues Rücksendeformular das aber ebenfalls wieder frankiert werden sollte
Zitat :Hab ich hier keine Chance auf kostenlosen Rückversand ?
Danach
Zitat :Also füllte ich das Widerruf-Formular aus und schickte es dem VK zu.
wohl eher nicht mehr.
Hier hätte man klarstellen sollen, das man nicht widerufen will, sondern mangelhafte Ware reklamieren will.
Jetzt müsste man die Widerrufserklärung anfechten, nicht wirklich was einfaches.
Zitat :Ware war schon gebraucht ( kleinere Kratzer, etc. )
Mutige Theorie ...
Also "Artikel zurückgeben" angeklickt. Und damit den Verkauf widerrufen.Zitat :Ich habe zuerst ganz normal über Amazon eine Reklamation/Rückgabe eingeleitet.
Ja, den Amazon Button Artikel zurückgeben. Dann kam über Amazon ein Rücksendeetikett des Händlers das ich frankieren sollte.
Als ich mich beschwerde das die Rücksendung ja kostenlos ist, schickte der Händler per Email eine Widerrufserklärung die ich ausfüllen sollte.
Ich tat das und per Email kam dann wieder eine Rücksendeetikett das ich ebenfalls wieder frankieren sollte.
Also egal wie, der Händler bot keine kostenlose Retoure an. Obwohl der Artikel niemals neu war ( war schon ausgepackt, hatte kleinere Kratzer auf der Oberfläche, usw )
Hallo,
Das erscheint mir schon ein wenig arglistig. Das Problem ist aber, dass du die Erklärung ausgefüllt hast.Zitat:Als ich mich beschwerde das die Rücksendung ja kostenlos ist, schickte der Händler per Email eine Widerrufserklärung die ich ausfüllen sollte.
Ich würde in 2 Schritten vorgehen:
1. den Widerruf zurückziehen, und unbedingt auf eine Bestätigung des Händlers warten (eine Widerrufsrücknahme ist gesetzlich nicht vorgesehen, aber wenn sich beide Parteien einig sind natürlich möglich).
2. die Mängel reklamieren, dazu ist 6 Monate Zeit (danach Beweislastumkehr - und bei Kratzern ist nicht gut).
Stefan
Das Problem ist m.E., dass der TE den Widerruf bereits vorher durch Anklicken der Amazon Option "Ware zurückgeben" ausgelöst hat.Zitat :Das erscheint mir schon ein wenig arglistig. Das Problem ist aber, dass du die Erklärung ausgefüllt hast.
Hallo,
Ich weiß nicht wie genau das aussieht was da angeklickt wurde, aber "Ware zurückgeben" ist sicher noch kein Widerruf (imho gilt auch hier die Buttonlösung, es muss also unmissverständlich sein). Durch die Abgabe der Erklärung hat sich das aber erledigt, denn da stand sicher allerhand Text dabei.Zitat:Das Problem ist m.E., dass der TE den Widerruf bereits vorher durch Anklicken der Amazon Option "Ware zurückgeben" ausgelöst hat.
Aber nochmal, wenn der Händler in die Rücknahme des Widerrufs einwilligt, dann ist sie auch möglich, und der Kauf besteht dann weiter (bzw. wieder). Wichtig: Das ist kein neuer Vertrag (bei dem womöglich unterstellt werden könnte, dass der Mangel bekannt sei).
Darauf folgend einen Mangel zu reklamieren ist vielleicht auch etwas arglistig (schließlich hat man vorher darum gebeten die Ware doch behalten zu dürfen). Aber wie du mir so ich dir.
Stefan
Zitat :Ich weiß nicht wie genau das aussieht was da angeklickt wurde, aber "Ware zurückgeben" ist sicher noch kein Widerruf
Die verbraucherfreudlichen Gerichte gehen durchaus davon aus, dass innerhalb der ersten 14 Tage jede Form von "will nicht mehr" als entsprechender Widerruf zu deuten sei, es sei denn der Verbraucher macht andere Angaben.
Zitat :imho gilt auch hier die Buttonlösung
Nö.
Zitat :Als ich mich beschwerde das die Rücksendung ja kostenlos ist, schickte der Händler per Email eine Widerrufserklärung die ich ausfüllen sollte.
Was war denn der genaue Wortlaut der Beschwerde? Dem Händler musste doch klar sein, dass der Käufer hier offenkundig wegen einer mangelhaften Lieferung einen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hatte. ( Dass der Käufer möglicherweise noch gar nicht rücktrittsberechtigt war, weil noch gar keine Nacherfüllung verlangt/fehlgeschlagen/unzumutbar geworden war, spielt keine Rolle ).
Vor diesem Hintergrund wird der ein Widerrufsformular zusendende Händler sich nicht auf den Standpunkt stellen können, er dürfe das zurückerlangte ausgefüllte Widerrufsformular zweifelsfrei als Erklärung eines Widerrufs verstehen.
RK
Hallo,
Nein, das stimmt grundsätzlich nicht. Ein Widerruf muss als ein solcher bezeichnet werden.Zitat:Die verbraucherfreudlichen Gerichte gehen durchaus davon aus, dass innerhalb der ersten 14 Tage jede Form von "will nicht mehr" als entsprechender Widerruf zu deuten sei, es sei denn der Verbraucher macht andere Angaben.
Das ist übrigens auch das was du immer wieder hier im Forum sagst.
So wie du es hier formuliert hast würde ja eine Rücksendung oder Nichtannahme ausreichen (damit sagt man ja auch "will ich nicht mehr").
Und ich bleibe dabei, dass eine von dem Händler ausgehende Funktion (ein Button) eindeutig sein muss. Ist dort nicht erkennbar, ob man mit einem Klick einen Widerruf oder eine Rückgabe aufgrund von Mängeln anstößt, dann wird der Händler nicht einfach eins von beiden annehmen dürfen.
Stefan
Zitat :Ein Widerruf muss als ein solcher bezeichnet werden.
Das sehen Gerichte dummerweise immer wieder anders...
Zitat :So wie du es hier formuliert hast würde ja eine Rücksendung oder Nichtannahme ausreichen
Da findet sich im Gesetz das dieses nicht ausreicht.
Hallo,
Super, damit ist ja deine Aussage ganz offiziell wiederlegt.Zitat:Da findet sich im Gesetz das dieses nicht ausreicht.
Stefan
Das ist falsch. Gem § 355 BGB gilt: "Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen.". Man lese die verschiedenen Kommentare und finde unterschiedliche Wortlaute, so ist auch ein "Ich möchte den Artikel zurückgeben" ausreichend.Zitat :Nein, das stimmt grundsätzlich nicht. Ein Widerruf muss als ein solcher bezeichnet werden.
Woher denn? Der TE klickt bei Amazon "Artikel zurückgeben" an ... und das ist als Widerruf zu werten. Sonst hätte der TE den von Amazon vorgeschriebenen Weg zur Reklamation von Mängel beschreiten müssen.Zitat :Dem Händler musste doch klar sein, dass der Käufer hier offenkundig wegen einer mangelhaften Lieferung einen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hatte.
Hallo,
Toll. Das zitierte Gesetz sagt genau das gleich wie ich, wieso sollte das falsch sein?Zitat:Das ist falsch. Gem § 355 BGB gilt: "Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen.".
Natürlich. Über den Wortlaut hatte ich gar nichts geschrieben. Sondern nur, dass es als Widerruf zu erkennen sein muss (bezeichnet in dem Sinne).Zitat:Man lese die verschiedenen Kommentare und finde unterschiedliche Wortlaute, so ist auch ein "Ich möchte den Artikel zurückgeben" ausreichend.
Nochmal so eine Antwort und du landest auf meiner Trolliste.
EDIT: Da warst du ja schon drauf, ich konnte leider die Sperre nicht sehen weil ich anfangs nicht eingelockt war.
Weil er sich derart geäußert hat.Zitat:Woher denn?
Insbesondere hat er einen kostenfreien Versand gefordert. Falls der Händler der Meinung war das es dafür keine Rechtsgrundlage gibt dann hätte er das sagen müssen, nicht aber arglistig einen Widerruf unterschieben (der war eindeutig nicht gewünscht).
Stefan
-- Editiert von reckoner am 24.10.2021 11:24
Nö. Du hast geschrieben:Zitat :Über den Wortlaut hatte ich gar nichts geschrieben. Sondern nur, dass es als Widerruf zu erkennen sein muss (bezeichnet in dem Sinne).
Und das ist und bleibt falsch!Zitat :Ein Widerruf muss als ein solcher bezeichnet werden.
So,so. Der TE löst zuerst über den Button "Artikel zurückgeben" einen Widerruf aus. Dann bestätigt er den Widerruf nochmals durch Unterschrift auf der Widerrufserklärung. Und jetzt soll es doch kein Widerruf sein?Zitat :Weil er sich derart geäußert hat.
Insbesondere hat er einen kostenfreien Versand gefordert. Falls der Händler der Meinung war das es dafür keine Rechtsgrundlage gibt dann hätte er das sagen müssen, nicht aber arglistig einen Widerruf unterschieben (der war eindeutig nicht gewünscht).
-- Editiert von bostonxl am 24.10.2021 12:47
Zitat :Der TE löst zuerst über den Button "Artikel zurückgeben" einen Widerruf aus.
Wieso soll der Button "Artikel zurückgeben" gleichbedeutend mit einem Widerruf sein?
Wenn man diesen Button anklickt, kommt ein weiteres Untermenü mit mehreren Auswahl Punkten, aus denen man seinen Rücksendegrund aussuchen kann. Wenn man da dann anklickt "Artikel defekt/funktioniert nicht einwandfrei", kann da sicherlich kein Händler einen Widerruf draus machen.
(Anders wäre es, wenn der TE z.b. "Artikel gefällt mir nicht mehr" ausgewählt hätte. Aber ich gehe jetzt mal aus dass er tatsächlich die Option "defekt" ausgewählt hat).
-- Editiert von Schalkefan am 24.10.2021 17:02
Zitat :Wenn man da dann anklickt "Artikel defekt/funktioniert nicht einwandfrei", kann da sicherlich kein Händler einen Widerruf draus machen.
Leider macht Amazon daraus immer einen Widerruf; auch wenn man nur mängelfreie Ware haben möchte. Zitat vom Kundendienst: "Wir können Ihnen die Ware nicht noch einmal zuschicken, bitte bestellen Sie erneut" Erklären tun sie das mit ihrer komischen Software, bei der eine Rücksendung und erneute Sendung nicht einer Bestellung zugeordnet werden kann. Für mich nur eine Ausrede, aber ich möchte mich auch nicht mit denen entlos lange streiten.
Ally
Man lese einfach die Amazon Hilfetexte zu Rücksendung, Widerruf und Reklamation.Zitat :Wieso soll der Button "Artikel zurückgeben" gleichbedeutend mit einem Widerruf sein?
Wenn man diesen Button anklickt, kommt ein weiteres Untermenü mit mehreren Auswahl Punkten, aus denen man seinen Rücksendegrund aussuchen kann. Wenn man da dann anklickt "Artikel defekt/funktioniert nicht einwandfrei", kann da sicherlich kein Händler einen Widerruf draus machen.
Der Button "Artikel zurückgeben" ist immer ein Widerruf. Ob innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen oder innerhalb der von Amazon für viele Artikel verlängerten Frist von 30 Tagen.
Im Falle einer Reklamation (=Sachmangel) ist die Option "Verkäufer kontaktieren" zu nutzen.
Ich habe das selbe Problem, jedoch bei Ebay
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