Amtsgericht Wuppertal Az: 39C / 190-06 - Versandabzocke.

17. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)
Amtsgericht Wuppertal Az: 39C / 190-06 - Versandabzocke.

Hab ich hier gefunden, sehr interessant würd ich sagen.

Ein Leser hat gegen die Abzocke geklagt und Recht bekommen. Hierbei ging es nicht vorrangig um die 3.- Euro, sondern darum, diesen Praktiken Einhalt zu gebieten. Der Ebay-Händler musste ihm die überhöhten Versankosten zurückerstatten (verlangt wurden 7,50 Euro versicherter Versand, Ware kam unversichert). (Amtsgericht Wuppertal Az: 39C / 190-06 vom 06.07.2006). Grundlage für die Entscheidung war § 280 Abs. 1 BGB , wonach die Kosten, die entgegen der Artikelbeschreibung nicht angefallen sind, zurückerstattet werden mussten.


http://testberichte.ebay.de/ABZOCKER-Methoden-bei-VERSANDKOSTEN_W0QQugidZ10000000001914326?ssPageName=BUYGD:CAT:-1:LISTINGS:2

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Wie armselig wegen ein paar Euros zum Gericht zu gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1705x hilfreich)

wonach die Kosten, die entgegen der Artikelbeschreibung nicht angefallen sind, zurückerstattet werden mussten

Woher weiß denn das Gericht, wie der VK seine Versandkosten kalkuliert? Da warte ich doch lieber auf den Volltext der Entscheidung. Solche Urteile kranken teilweise schon an unzureichender Argumentation des Beklagten und können nicht verallgemeinert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Derjenige, der den Thread bei ebay erstellt hat, handelt doch selbst gewerblich und verkauft als Privatmann.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

@keinname123

nee du, als gewerblicher, nie und nimmer. Die Zeiten sind längst vorbei.
Ich würd mich nur freuen wenn ich an so einen Händler geraten würde, dann würde ich das selbe Spiel nämlich auch treiben.
Nur, das werd ich leider nicht können, weil ich nahezu nichts mehr kaufe bei ebay, besser gesagt überhaupt nichts mehr.
Denn die Versandabzocke wie sie dort betrieben wird und die Blödis die dann immer noch drauf reinfallen und kaufen, kein Bedarf.

Amen!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Es gibt genug Gerichtsurteile, bei manchen schon mit 40 Käuferbewertungen! 154 Käuferbewertungen usw.

Der Typ hat genug Käuferbewertungen, sollte ihn mal abmahnen (mit einem Anwalt)....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
franzjo89
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 43x hilfreich)

Gewerbliche Händler 'müssten' sowieso immer versichert verschicken. Ob sie das nun wirklich tun oder nicht, kann dem Käufer doch egal sein. Denn der gewerbliche VK steht bei Verlust oder Beschädigung auf dem Transportweg immer in Haftung.

Man könnte hier als VK auch argumentieren, dass durch die überhöhten Versandkosten die Kosten für Verlust & Beschädigung unversicherter Sendungen gedeckt werden. Das kommt doch etwa aufs Gleiche raus. Kommt natürlich drauf an, um was für Waren es sich da handelt.

Versicherter Versand heißt halt nur, dass die Sendung versichert ist (Wer hätts gedacht?). Wer nun diese Versicherung übernimmt (VK selbst oder Versandunternehmen) spielt doch gar keine Rolle. Mit 'versichert' wird doch nur ausgedrückt 'Ich versichere dir, dass die Sendung unbeschädigt ankommt, ansonsten ersetze ich dir den Schaden'. Insofern sind Sendungen von gewerblichen Händlern immer versichert. Wenn diese die nicht beim Transportunternehmen versichern lassen, tragen sie das Risiko selbst. Das kommt für den Käufer einer Versandversicherung gleich.


Totaler Blödsinn diese Hexenjagd gegen so genannte Versandkostenabzocke

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 616x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Bei den hohen ebay-Gebühren verlange ich auch ein paar Euros mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

nene, so hoch sind die Portokosten nicht, nur 1,20 Euro mehr als das Porto für die Verpackung und eben ein wenig für mich...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 255.588 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
103.657 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen