Anders Produkt als auf dem Bild bekommen

11. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Spash2K
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Anders Produkt als auf dem Bild bekommen

Hallo zusammen,

ich habe auf eBay, durch Sofort Kauf eine Basisstation mit Anrufbeantworter gekauft. Diese Basisstation mit AB ist Recht selten. Zumindest dachte ich, das ich die Basisstation mit AB gekauft habe.
In der Kaufbeschreibung steht nichts von einem AB. Doch auf dem Bild ist ganz klar eine Basisstation mit AB zu sehen.
Ich habe das Geld bezahlt und die Ware ist Gestern angekommen. Aber es war eine ganz normale Ladeschale ohne AB.
Nun habe ich um die Zusendung der richtigen Basisstation mit AB gebeten.
Doch der Verkäufer möchte nun vom Vertrag zurückzutreten. Er hatte sich geirrt und er wolle die Basisstation ohne AB verkaufen und hat versehentlich das falsche Bild hochgeladen. Er stellte mir sofort ein Retourenticket aus.
Nun möchte ich aber den Vertrag vom Verkäufer erfüllt bekommen. Denn eine Basisstation mit AB kostet mich mindestens das 3 Fache neu. Und wie gesagt die Teile für das Telefon sind eher selten.
Zum Verkäufer sollte gesagt sein, es ist ein Geschäft für Telefon und Zubehör und keine Privatperson.

Nun zu meinen Fragen:

1. Darf der Verkäufer vom Vertrag zurückzutreten?
2. Ist der Verkäufer mir nun Schadensersatzpflichtig?

Ich bin der Meinung er muss den Vertrag erfüllen. Oder Irre ich mich da?


Vielen Dank für's lesen und hoffentlich für die Antworten.



Mit freundlichen Grüßen

Spash2K

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von Spash2K):
In der Kaufbeschreibung steht nichts von einem AB.

Zitat (von Spash2K):
eine Basisstation mit AB kostet mich mindestens das 3 Fache neu.

Auf gut deutsch, es war relativ klar ersichtlich das das nicht wirklich das seltene Teil verkauft werden soll ...



Zitat (von Spash2K):
Ich bin der Meinung er muss den Vertrag erfüllen.

Welchen Vertrag?
Ein Vertrag ist gekennzeichnet durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen - die liegen hier ganz offenkundig nicht vor.



Zitat (von Spash2K):
Er hatte sich geirrt und er wolle die Basisstation ohne AB verkaufen und hat versehentlich das falsche Bild hochgeladen. Er stellte mir sofort ein Retourenticket aus.

Er hat also eine Anfechtung nach BGB ausgesprochen.



Ich sehe da jetzt nicht so gute Aussichten, die Basis mit AB zu erhalten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7109 Beiträge, 1484x hilfreich)

Zitat (von Spash2K):
In der Kaufbeschreibung steht nichts von einem AB. Doch auf dem Bild ist ganz klar eine Basisstation mit AB zu sehen.


Eine Nachfrage vorher hätte die jetzige Situation vermieden

Ich sehe da auch keine wirkliche Chance

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spash2K
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Auf gut deutsch, es war relativ klar ersichtlich das das nicht wirklich das seltene Teil verkauft werden soll ...


Nein nicht wirklich. Die Basisstation mit AB kostet neu so 60 bis 70€. Ich habe ca 20€ bezahlt für eine gebrauchte Station mit Gebrauchsspuren.


Aber ist es nicht so, wenn in einem Geschäft ein Produkt falsch ausgewiesen ist, muss ich es auch zu dem ausgewiesenen Preis bekommen?

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spash2K
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Eine Nachfrage vorher hätte die jetzige Situation vermieden


Für mich war es ja ganz klar. Eine Basisstation ohne AB ist ganz klar optisch zu unterscheiden.
Die ist nichts anderes als eine Ladeschale. Das nenne ich nicht Basisstation sondern Ladeschale.

Und unter einer Basisstation verstehe ich etwas wo ich etwas einstellen kann, wie zum Beispiel einen AB.
Und genau das Bild war abgelichtet. Eine Basisstation mit AB.
Und das Bild gehört doch auch zur Artikel Beschreibung, oder nicht?


Mit freundlichen Grüßen


Und danke für die Antworten

-- Editiert von Spash2K am 11.03.2022 00:49

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von Spash2K):
Aber ist es nicht so, wenn in einem Geschäft ein Produkt falsch ausgewiesen ist, muss ich es auch zu dem ausgewiesenen Preis bekommen?

Nein. Das wäre dann reine Kulanz. Ist hier aber nicht relevant.



Zitat (von Spash2K):
Die Basisstation mit AB kostet neu so 60 bis 70€

Man hätte also ein Gebrauchtgerät erworben? Dann einen Neupreis zum Vergleich zu holen, ist Äpfel mit Birnen vergleichen.



Zitat (von Spash2K):
Und das Bild gehört doch auch zur Artikel Beschreibung, oder nicht?

Richtig und da gab es ja erkennbare Widersprüche.

Aber selbst wenn nicht, der Gesetzgeber gibt nicht nur dem Verbraucher das Recht einen Vertrag rückgängig zu machen, sondern auch dem Unternehmer.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Spash2K):
1. Darf der Verkäufer vom Vertrag zurückzutreten?
Der Verkäufer darf den Vertrag wegen Irrtum anfechten. Das ist sein gutes Recht. Das ist hier geschehen. Ob die Anfechtung wirksam ist, das kommt auf verschiedene Dinge an. Die Zeichen stehen hier, deiner Beschreibung nach, gut für den Verkäufer.

Zitat (von Spash2K):
2. Ist der Verkäufer mir nun Schadensersatzpflichtig?
Ja, ist er. Welcher Schaden ist dir denn dabei entstanden? Ein Schaden wäre z.B. wenn du dadurch ein anderes günstiges Gerät nicht gekauft hättest, dieses würde nun nicht mehr zur Verfügung stehen und du würdest ein teureres Gerät kaufen müssen. Diesen Unterschiedsbetrag könnte man dann als Schaden ansehen.


Zitat (von Spash2K):
Aber ist es nicht so, wenn in einem Geschäft ein Produkt falsch ausgewiesen ist, muss ich es auch zu dem ausgewiesenen Preis bekommen?
Das ist ein Ammenmärchen das sich einfach nicht ausrotten lässt.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen