Hallo zusammen,
ich habe bei Ebay einen Artikel mit Mindestpreisangabe ersteigert. In der Artikelbeschreibung ist einige Tage vor Auktionsende ausdrücklich und in großen roten Buchstaben geschrieben worden, dass der Verkäufer an den Höchstbietenden verkauft, auch wenn der Mindestpreis nicht errreicht wird.
Nun habe ich den Artikel unter edm Mindestpreis ersteigert, aber der Verkäufer ist nicht bereit den Artikel rauszurücken. Er hätte den Artikel schon anderweitig versprochen...
Wie ist die Rechtslage, was tun?
Es geht hier um ein gewerblich zu nutzendes Fahrzeug.
Vielen Dank für schnelle Antworten!!
KuLe
Angabe von VK: Verkaufe auch unter Mindestpreis
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hallo,
hast du evtl mal eine Auktionsnummer? Stellt sich die Frage, ob er das so formuliert hat, dass der Höchstbietende dann der Käufer ist, oder ob er nur angibt damit generell auch unter dem Mindestpreis verkaufen zu wollen...
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Ich hab jetzt mal den Satz kopiert:
"Am 21.05.13 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:
Ich kann den Mindestpreis nicht mehr runter sezten, aber wer der Höchstbietende ist, kann den Wagen haben. Wenn weg dann weg."
Möchte da jetzt niemanden öffentlich anprangern
Eben rief mich der Verkäufer an, der andere Käufer habe sich nicht gemeldet und ich könne den Wagen haben. Da ich eine weite Anreise mit dem Zug habe, um den Wagen abzuholen, habe ich jetzt ein wenig Bange, dass er es sich vielleicht noch anders überlegt...
Danke fürs Helfen
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Ich kann den Mindestpreis nicht mehr runter sezten, aber wer der Höchstbietende ist, kann den Wagen haben.
IMO eindeutig. Das kann man nicht mehr so rückinterpretieren, daß noch eine zusätzliche Entscheidung des VK nötig ist, damit auch mit dem nicht den Mindestpreis erreichenden Höchstbieter ein Kaufvertrag zustande kommt.
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quote:
Ich kann den Mindestpreis nicht mehr runter sezten, aber wer der Höchstbietende ist, kann den Wagen haben.
Auch die Interpretation des Verkäufers man habe die Aussage bezüglich des Höchstbietenden ausdrücklich nicht alleine auf die Bieter des Angebot der Plattform beschränkt sondern mit der Formulierung alle Höchstbietenden gemeint, dürfte nicht durchsetzungsfähig sein.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Es wird immer besser. Wollte den Wagen abholen. Nach 6 Stunden Zugfahrt endlich am Ziel, holt mich ein netter Herr am Bahnhof ab. Wir fahren zum Wagen. Alles soweit ok. Motor springt an, läuft sauber. Der Wagen hat die beschriebenen Macken. Alles in Ordnung. Wir unterschreiben den Kaufvertrag, ich will losfahren und nach 800m nimmt der Wagen kein Gas mehr an. Der Verkäufer schleppt mich zur nächsten Tanke und ruft den ADAC. Pumpe kaputt...
Jetzt steht der Wagen noch immer in Brandenburg, ist bezahlt und läuft nicht. Und ich wieder mit dem Zug nach Hause. Der Verkäufer verspricht sich um die Reperatur zu kümmern...
Ich habe aber enormen Zeitdruck und überlege nun vom Kaufvertag zurück zu treten. Es handelt sich um einen Verkaufswagen den ich in 10 Tagen brauche. Bis dahin hätte optisch noch einiges an dem Wagen gemacht werden müssen, was ich aber nun fast schon nicht mehr schaffe.
Ich müsste doch eigentlich ohne weiteres vom Kaufvertrag zurücktreten können, oder?
Und was ist mit den Kosten für die Bahnfahrt? Abschreiben?
Vielen Dank für Hilfe und Ratschläge!!
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Erstmal sollte wichtiges geklärt werden, war es ein gewerblicher Verkauf, oder ein privater Verkauf?
Was ist mit Garantie/Gewährleisstung, wurde diese ausgeschlossen?
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Laut Kaufvertrag ein Privatverkauf, daher ohne jegliches oben genannte
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Wenn es wirklich ein privater Verkauf war, dann gilt folgendes:
quote:Nein, der KV steht und bleibt so auch bestehen, ausser beide, sprich du und VK einigen sich darauf. Du hast bei privaten Verkäufen schlichtweg kein Rücktrittsrecht!
Ich müsste doch eigentlich ohne weiteres vom Kaufvertrag zurücktreten können, oder?
quote:Soll was genau bedeuten? Er organisiert dir Jemanden der das richtet etc? Oder hast du eine expliziete Zusage für die Übernahme der Kosten der Reparatur? Solltest du keine solche Zusage haben, muss der VK die Reparatur keineswegs bezahlen. ich hoffe du hast, sollte es eine Zusage der Kostenübernahme geben, dies auch schriftlich.
Der Verkäufer verspricht sich um die Reperatur zu kümmern.
Wenn der VK die Gewährleisstung korrekt ausgeschlossen hat, dann ist alles was nach dem Kauf passiert, dein Schaden, oder du kannst beweisen, dass der VK den Mangel kannte und arglistig verschwiegen hat...
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Danke für die schnelle Antwort!!
Interessanter Weise, viel mir am Motor etwas auf als wir reinschauten udn ich fragte ihn danach (Abdeckung fehlte und eine Schraube schien nicht richtig fest zu sitzen). Er sagte, das wäre schon immer so und hätte bisher keine Probleme verursacht.
Tja, und bumm, löst sich die oben erwähnte Schraube und die Pumpe ist verstellt...
Hier stellt sich schon die Frage, inwieweit er das vorher gewusst hat. Der Motor ist erst nachträglich eingebaut worden, also während er in seinem Besitz war. Und ist eigentlich nicht 100% für den Motorraum gemacht. Hier und da schien gebastelt und gefeilt worden zu sein.
Achje, mich ärgerts, dass ich nicht schneller bzw. direkt geschaltet hab. Ich war von der ewigen Zugfahrerei so gerädert, dass ich einfach nur los und nach Hause wollte
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quote:
Es handelt sich um einen Verkaufswagen den ich in 10 Tagen brauche.
Ich fürchte Du hast da noch ganz andere Probleme.
Die Auslieferung an Deinen Kunden steht auf Messers Schneide...
quote:
Der Motor ist erst nachträglich eingebaut worden, also während er in seinem Besitz war.
Und dafür hast Du auch alle Zulassungen und Papiere???
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Also ich glaube mit Verkaufswagen meint er eher so was wie nen Hänchengrillfahrzeug oder so..
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Genau, Verkaufswagen meint ein Fahrzeug zum Verkauf von (in unserem Fall) Lebensmitteln.
Naja, der Wagen ist jetzt da und fährt. Die Reparatur hat mich 45€ gekostet, wobei ich da nicht genau nachfragen möchte. Eigentlich kostet ein anständiger Pumpenwechsel ca das 10fache mit allen Austauschteilen.
Das mit dem Motor wird noch Schwierigkeiten geben. Da bin ich mir inzwischen recht sicher. Aber das sehen wir dann später.
Trotzdem vielen lieben Dank für die Hilfe und den Rat!! Schöne Feiertage bzw. Wochenende!
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quote:
Das mit dem Motor wird noch Schwierigkeiten geben. Da bin ich mir inzwischen recht sicher. Aber das sehen wir dann später.
Die Risiken bei einem nicht zugelassenen Motor sind Dir bekannt?
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