Ich habe da mal ne simple Frage, in Bezug auf diese Privat Auktionsangaben bezüglich Rückgabe, Gewährleistung und Garantie.
In heutigen eBay-Auktionen von Privat werden ja immer unterschiedlichste Interpretationen von den angaben mit in die Auktion rein geschrieben. Mal soll ein Weltgericht oder ein Gericht der höchsten aller höchsten Gerichte irgend etwas erlassen etc. etc.
Nun die Frage, ist es überhaupt nötig sowas anzugeben?
Wenn man anhand meines eBay Accounts schon sehen kann dass ich ein Privater Verkäufer bin, warum wird dann immer solch ein Text geschrieben obwohl es Verständlich ist in welchem Rahmen man seine Auktion führt?
-----------------
""
-- Editiert DStein am 04.08.2013 17:44
Angaben überhaupt Pflicht in einer eBay-Auktion ?
4. August 2013
Thema abonnieren
Frage vom 4. August 2013 | 17:43
Von
Status: Praktikant (631 Beiträge, 139x hilfreich)
Angaben überhaupt Pflicht in einer eBay-Auktion ?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. August 2013 | 18:28
Von
Status: Lehrling (1417 Beiträge, 649x hilfreich)
schau mal bei seriösen Quellen wie Stiftung Warentest. Es macht durchaus Sinn einen kurzen und knappen Gewährleistungsausschluss drunter zu setzen.
-----------------
"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."
#2
Antwort vom 4. August 2013 | 18:37
Von
Status: Praktikant (631 Beiträge, 139x hilfreich)
Danke für den Hinweis, werde ich dann bei Gelegenheit mal machen
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Internetauktionen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 4. August 2013 | 22:55
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:
Mit einer Formulierung wie z.B. "Die Gewährleistung ist ausgeschlossen" gilt ein Haftungsausschluß als wirksam vereinbart.
Aber nicht bei mehrmaliger Verwendung dieser Formulierung. Dann müsste schon etwas ausführlicher formuliert werden ...
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#5
Antwort vom 5. August 2013 | 00:42
Von
Status: Bachelor (3685 Beiträge, 1414x hilfreich)
Alle die Disclaimer, in denen "Garantie", "EU-Recht" usw. vorkommt, sind Blödsinn.
"Privatverkauf ohne Gewährleistung" deckt schon das Wichtigste ab.
-----------------
"Morgenstund ist ungesund."
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
8 Antworten
-
14 Antworten
-
7 Antworten