Angeblich Transportschaden, aber bei der Post liegt nichts vor...

21. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
SandraP
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Angeblich Transportschaden, aber bei der Post liegt nichts vor...

Hallo,
ich habe bei Ebay eine Porzellan-Puppe versteigert. Der Käufer hat mir das Geld inkl. Porto überwiesen und ich habe die Puppe ohne jegliche Mängel mit der Deutschen Post am 03.05. verschickt. Die Puppe habe ich in einem Karton verpackt, und den Karton mit Zeitungspapier ausgestopft, so dass sich im Karton die Puppe nicht mehr bewegen konnte. Unter dem Kopf und auf dem Kopf habe ich ebenfalls Zeitungspapier gelegt und auf dem Gesicht Schaumstoff.
Der Käufer rief mich an und meinte, dass die Puppe defekt bei ihm angekommen sei. der Kopf sei total zertrümmert, alle anderen Körperteile seien jedoch unbeschädigt.
Es befanden sich jedoch keine weiteren harten Gegenstände in dem Paket, und es weist auch keine Spuren äusserer Beschädigung auf.
Der Käufer teilte mir mit, dass ich die Puppe nicht ordnungsgemäß verpackt habe. Jedoch habe ich in der Art und Weise schon mehrere Puppen verschickt und bisher noch keine Probleme gehabt.
Am 06.5. hat er die Puppe angeblich bei der Post reklamiert, die dann eine Schadensaufnahme vorgenommen haben.
Am 10.5. hat er die Puppe von der Post wieder zurückbekommen, obwohl die ja normalerweise an den Absender geschickt werden müßte.
Da ich bisher nichts von der Post gehört habe, dachte ich mir, dass ich mich mal mit dem Kundenservice in Verbindung setze. Die teilten mir heute am Telefon mit, dass die Puppe zwar am 10.5. nochmals ihm zugestellt worden sei, aber jedoch hätten sie nichts von einer Schadensmeldung bzw. Reklamation in der Datenbank stehen.
Ich habe mich gerade nochmals mit dem Käufer in Verbindung gesetzt und er beteuert, dass er den Schaden gemeldet hätte.
Muss er sich jetzt nochmals bei der Post melden? Oder muss ich etwas veranlassen?
Kann es auch sein, dass die Post eine erneute Schadensmeldung verweigert, weil er die Puppe ein zweites mal zugeschickt und angenommen bekommen hat? Wenn ja, muss ich ihm dann das Geld erstatten oder hat er dann Pech gehabt, wenn der die Puppe ein zweites Mal annimmt?

Ich bedanke mich jetzt schon für Antworten auf meine Fragen.

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo,

also, das Problem der zweiten Zusendung verstehe ich nicht - er wird wohl bei der ersten Zustellung nicht zu hause gewesen sein und die Post versucht eine zweite Zustellung - das sollte aber nichts an der Haftung ändern.

Weiterhin kommt es natürlich darauf an, ob die Puppe per Päckchen oder Paket versendet wurde - eine Versicherung besteht nur bei Paketen - bis zu 512,- €.

Im Übrigen endet die Haftung des Verkäufers bei ebay-Geschäften (Versendungskauf) regelmäßig bei der ordnungsgemäßen Versendung des Gegenstandes.
Behauptet der Käufer nun, dass die Puppe auf dem Postweg kaputt gegangen ist, dann muss sich der Käufer mit der Post "rumschlagen".

Die Post könnte eine Haftung im Zweifel nur ablehnen, wenn die Puppe nicht ordnungsgemäß verpackt war. Zeitungspapier ist für so heikle Ware regelmäßig keine ordnungsgemäße Verpackung - auch geknülltes Zeitungspapier kann sehr hart sein und zum Bruch der Puppe führen - solche Dinge müssen in Styropor-Schnipsel oder Noppenfolie verpackt sein.

Bevor du in irgendeiner Weise eine Haftung übernimmst, würde ich mir allerdings ein Foto der kaputten Puppe zuschicken lassen - es gibt bei ebay ja leider doch einige "schwarze Schafe", die doppeltes Geschäft machen wollen.

Viel Erfolg
Gruss Neil


neil@agino.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Olaf Matlach
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Sandra P.,

für etwaige Schäden müssen Sie keine Haftung übernehmen, wenn diese erst nach Übergabe zur Post entstanden sind. Dies insbesondere dann nicht, wenn Sie die Ware ordentliche verpackt haben. Nach dem wie Sie die Sache schildern sollten Sie hier keinerlei Haftung übernehmen.

Viele Grüße
Rechtsanwalt Olaf Matlach

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.12.2016 19:15:12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Mich würde der Ausgang dieser Angelegenheit interessieren...
Viele Grüße
Kati

0x Hilfreiche Antwort

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